Das letzte Wort

Das letzte Wort

Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Pralles Leben Hartz IV

| 4 Lesermeinungen

Der Verhandlungstag vor dem Vierten Senat des Bundessozialgerichts an diesem Donnerstag hat fast auf die Minute genau drei Stunden gedauert. Drei Stunden, in denen Hartz IV in all seinen Fassetten vorkam. Spätestens an solchen Tagen wird deutlich, dass es den „typischen Hartz-IV-Empfänger" nicht gibt - und die politische Diskussion jeweils wohl immer nur einen ganz kleinen Teil des wirklichen Lebens abbildet.

Der Verhandlungstag vor dem Vierten Senat des Bundessozialgerichts an diesem Donnerstag hat fast auf die Minute genau drei Stunden gedauert. Drei Stunden, in denen Hartz IV in all seinen Fassetten vorkam. Spätestens an solchen Tagen wird deutlich, dass es den „typischen Hartz-IV-Empfänger” nicht gibt – und die politische Diskussion jeweils wohl immer nur einen ganz kleinen Teil des wirklichen Lebens abbildet.

Da ist auf der einen Seite Frau S., schwer gehbehindert, die sich orthopädische Schuhe kaufen muss und hin und wieder ein Taxi braucht. Von ihrem monatlichen Regelsatz von 359 Euro plus Unterkunftskosten kann sie das nicht bezahlen, sagt sie, und will 59 Euro mehr im Monat. Seit drei Jahren klagt sie vor Gericht, am Donnerstag ist sie damit endlich vor dem Bundessozialgericht gelandet. Drei Jahre lang sagte die zuständige Arbeitsgemeinschaft in Düsseldorf „Nein” und die Gerichte gaben ihr Recht.

Keine Anspruchsgrundlage, wohin das Auge blickt, wenn da vorige Woche nicht zufällig das Bundesverfassungsgericht mit einer Grundsatzentscheidung die ganze Hartz-IV-Welt in Aufruhr versetzt hätte. Die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums, geschützt durch Arikel 1 in Verbindung mit Artikel 20 des Grundgesetzes, ist nun das Maß aller Dinge, dem sich auch das Bundessozialgericht beugt. Obwohl Frau S. inzwischen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, könnte sie nun von dem Grundsatzurteil profitieren: Sie könnte ein typischer „Härtefall” sein, mit einer außergewöhnlichen, dauerhaften Belastung, finden die Kasseler Bundesrichter. Nun müssen die Landessozialrichter in Nordrhein-Westfalen nur noch herausfinden, wie hoch ihr konkreter Bedarf damals war, dann können die Zusatzzahlungen auch rückwirkend greifen.

Auf der anderen Seite steht Frau M. und ihr Fall klingt wie einer, vor dem in der öffentlichen Diskussion immer gewarnt wird: Das ist so eine, die staatliche Unterstützung einsackt, obwohl sie alles andere als bedürftig ist. Schon der Sachverhalt klingt verdächtig: Vor rund fünf Jahren heiratet sie einen knapp zwanzig Jahre älteren Mann, wohnt aber nicht mit ihm zusammen, sondern trifft sich mit ihm drei bis viermal in der Woche vormittags zum Spazierengehen oder Fernsehen. Das Delikate daran: Die Frau ist seine ehemalige Haushälterin, die Ehe ist eine reine „Versorgungsehe”. Der Mann bekommt eine ordentliche Pension, hat ein Haus und ist auch sonst ganz gut betucht, doch die Frau beantragt Arbeitslosengeld II. Eine Bedarfsgemeinschaft, bei der das Einkommen und das Vermögen ihres neuen Gatten angerechnet werden, bilden die beiden nicht, behauptet sie, schließlich hat sich seit der Eheschließung nichts an ihrem Leben geändert.

Das sieht die zuständige Arbeitsgemeinschaft ein bisschen anders: Immerhin hat sie Vollmachten für alle seine Konten bekommen und das in den vergangenen Jahren auch fleißig genutzt, poltert der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft in der mündlichen Verhandlung. Über 150 000 Euro habe sie so verprasst, behauptet er. Jetzt sei von dem Geld nichts mehr übrig, und der Mann im Pflegeheim. Das ist auch für die Bundesrichter zuviel: Anders als im Fall der gehbehinderten Frau, bekommt hier die Arbeitsgemeinschaft Recht. Der Steuerzahler wird es danken.    


4 Lesermeinungen

  1. brisew sagt:

    1. Punkt: was versteht unsere...
    1. Punkt: was versteht unsere Gesellschaft unter den “typischen Hartz 4 Empfänger”?
    59 Euro, damit sie mit weniger Schmerzen hat, die ihr nicht gewährleistet werden. Ne. da brodelt meine innere Küche. Andere verstecken Haushaltsgeräte und beantragen dieses und jenes und bekommen es sofort gewilligt.
    Mir ist es leider schon oftgenug aufgefallen, dass wenn man eh schon im Leben gef**** ist, man auch weiterhin arm dran bleiben wird.
    Ich finde es immer noch mehr als merkwuerdig, dass unser Deutschland in den einzelnen Bundesstaaten so verschieden handelt und so verschieden die Gesetze auf’m Tisch haut und dennoch werden die gesetze angeblich immer “Bundesweit” rechtlich wirkend gemacht. Wobei ich da immer das Gefühl habe, daß nicht jedes Amt weiß was gerade “aktuell” ist und was gerade wieder erloschen ist.

  2. <p>Drohende Milliardenkosten...
    Drohende Milliardenkosten wegen Schlaglöchern, tatsächliche Milliardenkosten für Hartz IV ! Wie lange können wir uns das noch leisten? Asphalt (ggf. unter mehrfacher Anleitung) in ein Schlagloch kippen und feststampfen kann jeder der gesund ist. Wem das auch im Frühling zu “beschwerlich”, “ungesund” oder “würdelos” ist, der wird sich rasch eine freie Jobalternative (mit geringerem Arbeitsleid) suchen, gleichgültig wie gering der Lohnabstand sein mag.
    Ohne sozialen Druck (mindestens Anweseheitspflicht ab 9:00 früh; beim Dritten Fehlen Kürzung) bleibt der Homo Oeconomicus lieber im Bett oder auf der Couch!
    Wissenschaftlich analysiert hat das Prof Schneider vom IZA.

  3. Rabenfeder sagt:

    <p>Wie kann eine Ehe trotz...
    Wie kann eine Ehe trotz getrennter Wohnungen keine Bedarfsgemeinschaft sein? Bei einer derartigen Sachlage hat der Gesetzgeber nachzubessern, damit solche Verfahren erst gar nicht vor Gericht kommen.

  4. Seba sagt:

    Yo .... ich danke es. Aber es...
    Yo …. ich danke es. Aber es gibt echt so Fälle, die neigen schon zu krasser Dreistigkeit. Das einzige was man da nur noch machen kann, ist den Kopf zu schütteln ..

Kommentare sind deaktiviert.