Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Käufer von Lehman-Zertifikaten dürfen Verantwortung nicht abwälzen

| 22 Lesermeinungen

Manchmal empfindet man eine tiefe Dankbarkeit für das deutsche Rechtssystem: Im Instanzenzug wird doch noch so mancher weltfremde Richterspruch aus der Welt geschafft. So hat jetzt das Oberlandesgericht Hamburg zwei idealistische Entscheidungen der Vorinstanz gekippt. Und klar gestellt: Wer Zertifikate der pleite gegangenen Investmentbank Lehman Brothers gekauft hat, muss sich das im Zweifel selbst zuschreiben. Jedenfalls die Hamburger Sparkasse hat demnach alles Nötige getan, um ihren Kunden eine eigenverantwortliche Entscheidung über ihre Geldanlage zu ermöglichen.

Manchmal empfindet man eine tiefe Dankbarkeit für das deutsche Rechtssystem: Im Instanzenzug wird doch noch so mancher weltfremde Richterspruch aus der Welt geschafft. So hat jetzt das Oberlandesgericht Hamburg zwei idealistische Entscheidungen der Vorinstanz gekippt. Und klar gestellt: Wer Zertifikate der pleite gegangenen Investmentbank Lehman Brothers gekauft hat, muss sich das im Zweifel selbst zuschreiben. Jedenfalls die Hamburger Sparkasse hat demnach alles Nötige getan, um ihren Kunden eine eigenverantwortliche Entscheidung über ihre Geldanlage zu ermöglichen.

Bundesweit halten Käufer von Lehman-Zertifikaten Protestversammlungen ab und organisieren (winzige) Demonstrationen. Klar: Wer sein Geld in den Schornstein schreiben musste, weil er auf das falsche Pferd gesetzt hat, versucht sodann alles, um die Kohle wieder reinzuholen. Beliebte Sündenböcke sind dann die Banken, die angeblich an allem Schuld tragen. Und die vor allem die berüchtigten “tiefen Taschen” besitzen, an denen man sich schadlos halten könnte. Anlegeranwälte befeuern diese Illusionen aus gebührenmäßigem Eigeninteresse. Aber auch Medien und Untergerichte fallen mitunter auf die sozialromantischen Argumente herein, die da gerne vorgetragen werden. Man muss den hanseatischen Oberlandesrichtern dankbar sein, dass sie jetzt zwei solcher Fehlurteile der Vorinstanz aus der Welt geschafft haben. Die Hamburger Kaufmannschaft mit ihrer langen Tradition merkantilistischer Vernunft hat offenbar doch genug Ausstrahlungswirkung, dass wenigstens die höheren Richter an der Elbe die Grundprinzipien der Marktwirtschaft verinnerlicht haben. Vielleicht haben sie die “Buddenbrooks” von Thomas Mann gelesen und verstanden.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat nun also entschieden: Zwei Kunden der Hamburger Sparkasse Haspa, die sich am Landgericht des Stadtstaaates noch über einen kurzfristigen Sieg freuen durften, müssen ihren Verlust doch selbst tragen. Die Oberrichter zerpflückten in der Berufung sämtliche Argumente der Anleger. Als da wären: Das Geldinstitut habe seine Beratungspflicht verletzt, weil es nicht über die Höhe seiner Gewinnmarge aufgeklärt und nicht auf die fehlende Einlagensicherung für Zertifikate hingewiesen habe (die ja, anders als die viel zu oft als langweilig geschmähten Sparbücher, bloße Schuldverschreibungen außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzsysteme sind).

Mitnichten, judizierten die Oberrichter. Jedem Investor müsse klar sein, dass eine Bank Gewinn machen wolle, wenn er ihre Beratungsleistung in Anspruch nehme und dafür keine besondere Vergütung zahle. Was übrigens ja auch jeder weiß, der das Verkaufslokal eines Teppichhändlers betritt – egal ob in der heimischen Innenstadt oder (beim Apfeltee) an der türkischen Riviera.

Auch den Vorwurf, die Sparkasse habe nicht über die Höhe ihrer Gewinnmarge aufgeklärt, verwiesen die zweitinstanzlichen Richter in das Reich des Wunschdenkens. Schließlich habe hier kein “Dreipersonenverhältnis” vorgelegen. Nur bei einer solchen Konstellation müssen die Kunden getreu einer moderneren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über das Provisionsinteresse eines dritten Beteiligten belehrt werden, der im Hintergrund an solchen “Kick-Backs” verdient. Übrigens: Alle Kläger in den beiden Verfahren verfügten durchaus schon zuvor über eigene Erfahrungen mit riskanten Finanzprodukten! Und die Oberlandesrichter erinnern überdies daran, dass die fraglichen Lehman-Zertifikate als solche weit weniger spekulativ waren als vieles andere, was tagtäglich Abnehmer findet.

Sogar über das Risiko eines TOTALVERLUSTES wurden die Käufer belehrt, wie die Beweisaufnahme ergab. Was soll eine Bank denn sonst noch tun, wenn ein Kunde nicht das Kleingedruckte lesen will? Ihm vielleicht die Risiken eines jeden halbwegs lukrativen Produktes dermaßen einhämmern, dass er vor lauter Schreck nur noch ein Sparbuch mit einer Nahe-Null-Verzinsung anzulegen wagt? Dass die Haspa nicht auch noch ausdrücklich auf die fehlende Teilhabe am Einlagensicherungssystem hingewiesen habe, halten die Oberlandesrichter daher für unerheblich. Gott sei Dank. Man kann seinen Mitmenschen und Geschäftspartnern schließlich nicht das Denken abnehmen. Jeder trägt für sich selbst die Letztverantwortung. Eine Vollkaskoversicherung muss man auch als Autohalter aus Eigeninitiative abschließen (und entsprechend teuer bezahlen). Bankkunden dürfen ebensowenig automatisch davon ausgehen, dass die Gesamtheit der vorsichtigen und umsichtigen Kunden ihre speziellen Spekulationen notfalls auffangen werde. Nämlich durch die Mitfinanzierung eines Schadensersatzes, falls risikofreudigere Investoren mit gewagten Transaktionen dann doch nicht auf ewig eine höhere Rendite einstreichen können.

Das Oberlandesgericht hat dankenswerterweise noch einen weiteren Umstand klar gestellt: Unternehmen müssen nicht zum eigenen Schaden jedwede eigene Kalkulation offen legen. Lustigerweise hat die Haspa mit dem Vertrieb von Lehman-Zertifikaten sogar weniger verdient als mit anderen Finanzprodukten, wie die Robenträger feststellten. Nicht einmal ein erhöhter Vertriebsanreiz (und damit ein Interessenkonflikt) hat demnach also bestanden. Im Klartext: Die Haspa hatte gar kein Interesse daran, mit diesen Produkten jemanden über den Tisch zu ziehen, der nicht von sich aus scharf auf deren Erwerb war.

Verbraucherschützer zeigten sich anschließend natürlich “enttäuscht” und diffamierten das Urteil als “lebensfremd”. Krokodilstränen halt. Wenn Anleger nur kaufen dürften, was sie verstünden, könnten sie nicht einmal eine Lebensversicherung erwerben, lautete die Richterschelte. Wer so argumentiert, erklärt freilich seine Mitmenschen in erschreckendem Ausmaß für dumm und unmündig.

Ein beteiligter Anlegeranwalt setzt nun seine Hoffnung auf den Bundesgerichtshof, dessen Rechtsprechung im vergangenen Jahr verbraucherfreundlicher geworden sei. Da mag er sich freilich in den Urteilsfindern genauso täuschen wie alle anderen, die derzeit auf der Klagewelle wegen der Lehman-Zertifikate surfen. Zwar haben die obersten Zivilrichter in Karlsruhe mittlerweile tatsächlich einen neuen Vorsitzenden ihres Bankensenats; der für seinen prinzipientreuen Realismus vielfach, aber zu Unrecht geschmähte Gerd Nobbe ist in den Ruhestand gegangen. Doch ohnehin haben nicht nur die Mitglieder dieses Elften Zivilsenats hier etwas zu melden. Die für Anleger günstige Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht von Bankberatern über Rückvergütungen gilt nicht für freie Finanzdienstleister, befand nämlich jüngst der Dritte Zivilsenat in einer noch unveröffentlichten Entscheidung (Az.: III ZR 196/09). Eine grenzenlose Abwälzung von Anlagerisiken im Nachhinein auf Anbieter und Verkäufer (letztlich zum Schaden aller anderen Kunden) ist also aus Karlsruhe nicht zu erwarten.

Man muss unsere Banken wahrlich nicht lieben. Schon gar nicht nach der dramatischen Finanzkrise (mit bis heute gezahlten Mega-Boni) und deren jetzt drohender Wiederholung im Segment der amerikanischen Immobilienmärkte. Auch nicht wegen ihrer schwindsüchtigen Anleihen für den griechischen Schulden- und Schwindlerstaat oder ihrer Mitwirkung an der Vertuschung der Athener Überschuldung. Aber wer sich bei seinem Privatinvestment verzockt hat, sollte zunächst einmal die Schuld bei sich selbst suchen. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Würde es nicht befolgt, bräche über kurz oder lang unser Finanzsystem mit seinen zutiefst vernünftigen Prinzipien der Kapitalallokation und Risikoverteilung zusammen. Zum Schaden aller Sparer ebenso wie all jener, die gerade einen Kredit benötigen.


22 Lesermeinungen

  1. hakidus sagt:

    <p>Es kann nicht sein, dass...
    Es kann nicht sein, dass die Banken sich immer rausreden. Sie übernehmen auf professionelle Art die Verwaltung der Kundengelder und sollten auch dementsprechend handeln. Natürlich sollten auch die Anleger realistische Renditen abwägen können.

  2. @ europostolus:
    Sehr richtig...

    @ europostolus:
    Sehr richtig erkannt, Zertifikate gehören der Klasse Risikoklasse 5 an. Die Frankfurter Sparkasse hat aber diese Lehman-Zertifkate als Produkte der Klasse 3 angepriesen, in einer öffentlichen Stellungnahmen zugegeben, das dies wohl falsch sei, aber versucht zu suggerieren, das Produkt sei in RK 4 einzustufen (das passt nämlich für die meisten Anlager noch).
    Trotz dieser falschen Einstufung denkt die Sparkasse gar nicht daran zu entschädigen.

  3. Analyst sagt:

    <p>@ europostolus</p>
    <p>Sie...

    @ europostolus
    Sie haben recht : Die alten Leute, die in der Regel Festgeld- bzw. Sparbuchanleger waren, haben nicht verstanden, was sie unterschrieben haben. Sie sind nämlich schlichtweg nicht auf die Idee gekommen, dass es passieren kann, dass man ausgerechnet in einer Bank von einem “Bankbeamten” hinters Licht geführt werden kann. Die Banker haben den Leuten nämlich im Gespräch sehr oft erklärt, bei diesen Papieren gäbe es kein Risiko. Dann wurden auch noch die Risikoprofile der Kunden derart manipuliert, dass die unerfahrenen Kunden plötzlich als Börsenzocker dargestellt werden konnten. Allein bei der Citibank, die auch aus diesem Grund jetzt als TARGOBANK firmiert, sind jetzt über 800 Klagen anhängig. Warten Sie doch mal ab, bevor Sie dieses Urteil loben. Und wenn sich dann noch Erfolge bei verschiedenen Strafanzeigen einstellen, dann können wir weiter reden.

  4. Marcel sagt:

    <p>Herr Jahn! Wo waren Sie vor...
    Herr Jahn! Wo waren Sie vor 2 Jahren? Ich finde es etwas feige, solange gewartet zu haben, bis endlich ein Gericht in Ihrem Sinne geurteilt hat. Über 80 % aller Gerichte haben den alten Leuten bisher Recht gegeben.

  5. europostolus sagt:

    <p>Genau richtig! Man braucht...
    Genau richtig! Man braucht kein Experte zu sein, um zu wissen, dass jedes Prozent über Bundesschatzbriefen Risiko bedeutet. Je größer der Zinsabstand, desto höher das Risiko.
    Zertifikate gehören zur Risikoklasse 5. Kunden, die solche Papiere kaufen dürfen haben eine Erklärung unterschrieben, dass sie die Risiken verstehen. Entweder haben, die Leute nicht verstanden, was Sie unterschrieben haben, oder schlichtweg nicht zugehört.
    Wie dem auch sei, ich habe keine Lust, für die ewig Dummen zu haften, es sei denn, es gäbe eine Handhabe, sie zu entmündigen.

  6. <p>der Herr Jahn geht davon...
    der Herr Jahn geht davon aus, daß die Rentner die Banken gestürmt haben und gierig nach Lehman-Zertifikaten geschrien haben. So war es aber nicht! Mit allen Regeln der Verkaufskunst wurden den in Gelddingen unbedarften Leutchen diese “Zertifikate” (hört sich gut an) als sicher verkauft und Gegenargumente als lächerlich dargestellt. Und wer wußte denn, daß neben den offiziellen Aufschlägen noch Vertriebsprovisionen, Halteprovisionen (VFP) fließen, die ja nur auf Kosten der Rendite des “Zertifikates” und damit zu Lasten des Kleinanlegers gingen? Für diese Kleinanleger sind 5-10.000 € lang erspartes Geld, keine “Peanuts”. Diese vertrauensseligen alten, in Gelddingen unerfahrenen Leute, die ihrem Bankbeamten” vertraut haben, auch noch Spott und Häme über die grauen Haare zu schütten, ist hanebüchen. Zumal die verklausulierten Hinweise im “Flyer” in grau und winzigen Buchstaben bei alten Augen eine Lupe erfordern. Die beteiligten Banken wußten genau, wer den Köder frißt, weil er den Haken nicht kannte.

  7. <p>Wenn sich...
    Wenn sich “BankrottAbwenden” ein Urteil über die “gierigen Lehmann-Anleger” erlaubt, dabei aber den Namen “Lehman” falsch schreibt, drängt sich der Verdacht auf, dass eine intensive Beschäftigung mit der Thematik bisher nicht stattgefunden hat. Ich lade gerne dazu ein, detaillierte Informationen zur Verfügung zu stellen oder stelle den Kontakt zu betroffenen Anlegern her. In Kenntnis der Umstände, unter denen vornehmlich ältere Sparer zu (zum Teil spekulativen) Lehman-Papieren beraten wurden, wird der eine oder andere vielleicht seine Meinung von den “Zockern” ändern. Fakt ist: Es laufen derzeit Strafverfahren, weil der Verdacht besteht, dass beim Vertrieb von Lehman-Papieren an Anleger sogar Dokumente gefälscht wurden. Wenn die Ergebnisse dieser Verfahren feststehen, dürfen wir uns alle eine Meinung bilden. Bis dahin schlage ich ein bisschen mehr Zurückhaltung vor.

  8. <p>Aufklärend - erzieherisch...
    Aufklärend – erzieherisch – gut!
    Die Eigenverantwortung wird im Sozialstaat viel zu oft untergebuttert. Insofern danke für diesen aufrührerischen Kommentar!

  9. <p>Bravo, Herr Jahn, endlich...
    Bravo, Herr Jahn, endlich wird mal Klartext gesprochen.

  10. <p>Absolut Ihrer Meinung....
    Absolut Ihrer Meinung. Selber Schuld, diese gierigen “Lehmann-Anleger”.
    Was soll eine Bank denn sonst noch tun, wenn ein Kunde nicht das Kleingedruckte lesen will?
    Einfach: Übergroßdrucken, fett und genau wie SIE es gemacht haben IN GROSSBUCHSTABEN.
    Und zwar vom Gesetz aus.
    Und wer an dieser Stelle von den Bankrottparteien, Marionetten der Finanzwelt, Bürgerfreundlichkeit erwartet, ist, genau wie die o.g. in die Falle geratenen Mitbürger, selber Schuld.

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