Der Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen Hartz IV war vor allem symbolischer Natur – mehr Geld wird es dagegen für die Kläger-Familie aus Dortmund vorerst nicht geben. Jedenfalls nicht, bevor sich die Bundesregierung nicht zu einer Neuberechnung des Regelsatzes durchringen kann. Das hat am Donnerstag das Bundessozialgericht klargestellt (Az.: B 14 AS 17/10 R).
Der Fall zeigt einmal mehr, wie dicht Sieg und Niederlage vor Gericht beieinander liegen können. Vom Prinzip habe die Familie ja recht, dass die monatlichen Regelsätze für Langzeitarbeitslose und ihre Kinder unzureichend berechnet worden seien, entschieden die Karlsruher Verfassungsrichter in ihrem Aufsehen erregenden Grundsatzurteil im Februar. Besonders für den Nachwuchs müsste die staatliche Unterstützung angehoben werden, hieß es danach parteiübergreifend. Doch das heißt noch lange nicht, dass die Familie damit postwendend auch mehr Geld erhält, betonte nun der Vierzehnte Senat des Bundessozialgerichts folgerichtig, der seinerzeit das Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hatte. Schließlich haben die Verfassungsrichter den Ball nun erst einmal zurück in das Spielfeld der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen geschossen.
Dort war man in den vergangenen Monaten damit beschäftigt, die andere große Hartz-IV-Reformbaustelle auf Vordermann zu bringen, schließlich muss nicht nur die monatliche Zahlung, sondern auch die gesamte Verwaltung der Langzeitarbeitslosen verfassungskonform ausgestaltet werden. Da sich dies in den vergangenen Jahren als nicht ganz einfach herausgestellt hat, ist man in Berlin jetzt lieber dazu übergegangen, die Verfassung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen als umgekehrt. Am Donnerstag hat diese Mammutaufgabe wenigstens schon einmal eine wichtige Hürde genommen: Der Bundestag hat zugestimmt. Nun ist noch der Bundesrat in der Pflicht, am 9. Juli wird dort abgestimmt.
Die Neuberechnung von Hartz IV wird dagegen noch etwas länger dauern. Derzeit wird noch das notwendige Datenmaterial gesammelt; die Ergebnisse liegen dann voraussichtlich im Herbst vor. Dann wird es einmal mehr hektisch zugehen im Bundesarbeitsministerium, denn die Karlsruher Richter haben nur eine recht knappe Frist bis Ende des Jahres gesetzt. Ob danach tatsächlich mehr Geld für die klagende Familie rauskommt, ist noch nicht ausgemacht: Im Zuge der Sparanstrengungen steht bei Hartz IV viel auf dem Prüfstand. Vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte dann nicht mehr übrig bleiben ein beherztes „Prinzipiell ja, aber….”
<p>Nach meinem Verständnis...
Nach meinem Verständnis müsste die Familie sehr wohl mehr Geld kriegen. Denn die zugrunde liegenden Zahlen (Statistisches Bundesamt) wurden nicht infrage gestellt, sondern nur die willkürlichen Abschläge.
Und neues Datenmaterial? Das wird sich nicht großartig vom letzten unterscheiden: Basis war der Verbrauch der unteren 20%; daran zu drehen, dürfte den Burschen schwer fallen.
Ist alles Teil eines großen...
Ist alles Teil eines großen Plans: Die FDP will in einem Zweistufen-Modell die Einkommensteuer abschaffen. In der ersten Stufe soll zunächst das Einkommen abgeschafft werden. ;-)
Bei den stetig steigenden...
Bei den stetig steigenden Preisen wäre es logisch, den Satz jährlich anzupassen.