Der Spielzeughersteller Lego hat eine lange Schlacht verloren: Seine in Krippen und Krabbelstuben verbreiteten Bauklötzchen sind nicht länger als “Marke” geschützt. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Vor vierzehn Jahren hatte das dänische Unternehmen die Eintragung beim “Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt” in Alicante beantragt – zunächst mit Erfolg. Jetzt müssen die bunten Steine auf Anordnung der Luxemburger Richter wieder aus dem Register getilgt werden. Nachahmern droht also weder der Gerichtsvollzieher noch eine Klage auf Schadensersatz.
Die Begründung des Gerichtshofs: Das Markenrecht kann nicht in Anspruch genommen werden, um ausschließliche Rechte auf technische Lösungen festzuschreiben. Ein Sieg für den kanadischen Konkurrenten Mega Brands, der Bausteine in gleicher Form und Größe auf den Markt brachte. Die acht Noppen an deren Oberseite seien charakterisch und schützenswert, hatten die Lego-Erfinder dagegen argumentiert; sie ergäben sich nicht bloß aus seiner technischen Funktion. Doch so weit reicht der gewerbliche Rechtsschutz nun doch nicht, in dem Erfinder, Urheber und Gestalter sonst oft Zuflucht vor Plagiatoren finden.
Da kommt ein kurzer Moment der Wehmut auf. Doch keine Sorge: Womit Kinder (und auch manche Erwachsene) seit Generationen Häuschen, Mauern oder Türmchen bauen, wird nicht aus den Regalen der Kaufhäuser verschwinden. Markenbewusste Eltern werden weiterhin auf das Original setzen. Wem es hingegen nur um die praktische Seite der kleinen Klötzchen geht, der mag zu preiswerteren Nachahmerprodukten greifen. Ein Monopol braucht Lego jedenfalls nicht – schon gar nicht auf immer und ewig. Das Firmenlogo selbst (und damit der Wiedererkennungseffekt der Erfinderfirma) bleibt ohnehin weiter “patentgeschützt”.
Übrigens: Auch wenn der Rechtsstreit schon viele Instanzen durchlaufen (und einige Anwälte in Lohn und Brot gehalten) hat – das allerletzte Wort ist damit noch lange nicht gesprochen. Denn dem Gerichtshof zufolge können die Steinchen zwar nicht als “dreidimensionales Zeichen” geschützt werden. Doch Rettung für die Dänen könnte aus einem anderen Rechtsgebiet kommen: dem Wettbewerbsrecht. Das verbietet nämlich die “sklavische Nachahmung” von Produkten eines Konkurrenten. Und diese Prüfung behalten sich die Europarichter ausdrücklich vor, wenn Lego in einem neuen Verfahren darauf pochen sollte. Auf das Schlussurteil in jenem Prozess muss man allerdings nun wohl wieder 14 Jahre warten.
<p>Lego Anwälte haben meine...
Lego Anwälte haben meine Auktionen bei eBay löschen lassen weil ich “Lego kompatibel” geschrieben habe.. Marke best Lock wurde ausdrücklich angegeben, ebenso wurde angegeben, dass der Vergleich keine Aussage auf die Qualität des angebotenen Artikels zuliesse.. “Legostein” ist nicht mehr geschützt, also allgemeine Bezeichnung/Sprachgebrauch für Bausteine dieser Art, oder wie ist das jetzt für mich als Privater Verkäufer? Verletzung des Markenrechts oder “Unbillige Ausübung von Marktmacht” des “Großen Dänen”?!?
<p>Quadratisch, praktisch,...
Quadratisch, praktisch, gut