Fortschritt sieht anders aus. Die Empfehlungen an den Gesetzgeber für eine Neuordnung der Freien Berufe, zu denen sich die Abteilung Berufsrecht auf dem 68. Deutschen Juristentag durchringen konnte, zeigen vor allem in eine Richtung: zurück. Eine kleine aber schlagkräftige Truppe von Juristen hat sich offenbar gegen alles gestemmt, was ihren Berufsstand – und nebenbei bemerkt alle regulierten freien Berufe wie Ärzte und Apotheker – ein bisschen näher an die Wettbewerbsfähigkeit heranführen könnte. Von den Teilnehmern kam ein klares „Nein” zur Lockerung der Werbebeschränkungen, zur Zusammenarbeit mit anderen Berufen, zu fremden Kapitalgebern und zur freien Wahl der Gesellschaftsform.
Dabei stand das ablehnende Votum im krassen Gegensatz zu der konstruktiven Debatte, die sich in den Tagen zuvor an den verschiedenen Vorschlägen für eine Deregulierung entzündet hat. Verhallt sind alle eindringlichen Appelle, die Anwaltschaft fit für den Wettbewerb zu machen. Es reicht eben schon lange nicht mehr aus, nur ein Schild an ihre Tür zu hängen, damit die Mandanten kommen. Auch Anwälte müssen sich nach neuen Geschäftsmodellen umsehen.
Viele Advokaten haben das schon begriffen, auch der Berufsverband Deutscher Anwaltverein und die sonst eher konservative Bundesrechtsanwaltskammer beteuern, dass sie zumindest einer moderaten Öffnung etwa bei der freien Wahl der Gesellschaftsform und bei der multidisziplinären Zusammenarbeit zugestimmt haben. Umso ärgerlicher ist es, dass offensichtlich eine kleine zaudernde Juristenschar ihren Berufskollegen eine rückständige Berufsauffassung aufzwingt.