Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Bewegung im Presserecht

| 8 Lesermeinungen

Das Ringen um die Freiheit der Presse und die Rechte von "Promis" hat einen neuen Höhepunkt erreicht: Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt Urteile von Presserichtern aus Berlin aufgehoben, die Artikel in Illustrierten für unzulässig erklärt hatten. Betroffen waren Landgericht und Kammergericht in der Bundeshauptstadt, die - genauso wie ihre Hamburger Kollegen in den beiden Instanzen des Stadtstaates - als besonders streng gegenüber Medien gelten. Kommt es nun zum Showdown? Denn noch im Oktober will der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Grundsatzurteil zur Pressefreiheit in Deutschland sprechen. Und eben dieses Straßburger Gericht hat (wenngleich nur mittels eines kleineren internen Spruchkörpers) mit dem Fall "Caroline von Hannover/Monaco" vor Jahren die höchstrichterliche Rechtsprechung aus Karlsruhe, die in Jahrzehnten austariert worden war, ins Wanken gebracht.

Das Ringen um die Freiheit der Presse und die Rechte von “Promis” hat einen neuen Höhepunkt erreicht: Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt Urteile von Presserichtern aus Berlin aufgehoben, die Artikel in Illustrierten für unzulässig erklärt hatten. Betroffen waren Landgericht und Kammergericht in der Bundeshauptstadt, die – genauso wie ihre Hamburger Kollegen in den beiden Instanzen des Stadtstaates – als besonders streng gegenüber Medien gelten. Kommt es nun zum Showdown? Denn noch im Oktober will der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Grundsatzurteil zur Pressefreiheit (nicht nur) in Deutschland sprechen. Und eben dieses Straßburger Gericht hatte – wenngleich nur mittels eines kleineren internen Spruchkörpers – mit dem Fall “Caroline von Hannover/Monaco” vor Jahren die höchstrichterliche Rechtsprechung aus Karlsruhe, die in Jahrzehnten austariert worden war, ins Wanken gebracht.

Vielleicht ist es kein Zufall, dass das Bundesverfassungsgericht ausgerechnet an diesem Dienstag drei Beschlüsse veröffentlicht hat, die schon mehr als einen Monat alt sind. Zwei Yellow-Press-Magazine erhalten darin Rückendeckung für Berichte, die ihnen Berliner Richter in zwei Instanzen verboten hatten. Wohlgemerkt: Es geht um Wortberichterstattung! Die Untersagung von Fotoveröffentlichungen durch die Justiz in der Bundeshauptstadt fand hingegen durchaus die Billigung der Karlsruher Verfassungshüter. Sage also niemand, der Streit um das mittlerweile sechs Jahre alte “Caroline-Urteil” aus Straßburg betreffe seriöse Medien nicht – sondern tangiere nur Paparazzi-Fotografen, die (mehr oder weniger) namhafte Persönlichkeiten mit der Kamera belauern, verfolgen und “abschießen”.

Grundlegend hat nun das Bundesverfassungsgericht – erneut – festgeschrieben: Auch Verlage können sich auf die Meinungsfreiheit berufen (ein berechtigtes Interesse ihrer Leser, Zuschauer oder Zuhörer an einschlägigen Berichten ist dafür nicht einmal Voraussetzung, sondern kommt allenfalls verstärkend dazu). Auch hier ging es wieder einmal (indirekt) um jene Adelsfrau – genauer: eine Tochter von ihr -, deren Aufenthaltsort weniger bewanderte Kenner aristokratischer Kreise irgendwo zwischen der niedersächsischen Landeshauptstadt und jenem winzigen sonnig-maritimen Fürstentum (ebenfalls ein Stadtstaat übrigens!) bei Frankreich verorten. Journalisten müssen zwar auch juristische Grenzen einhalten, unterstreichen die Karlsruher Richter. Doch gegenüber Kritik sind demnach gerade jene, die sich sonst gerne in der Öffentlichkeit sonnen, nicht sakrosankt. Und vor allem: Es gibt keinen automatischen Anspruch darauf, nicht “individualisierend benannt zu werden”. So weit reicht nämlich das “allgemeine Persönlichkeitsrecht” doch nicht zwangsläufig.

Das sollten sich einmal jene “Promianwälte” hinter die Ohren schreiben, die die Medien gerne schrotflintenartig verklagen – und die der Presse sogar verbieten lassen wollen, über ihre Fehdezüge gegen deren Berichterstattung (auch und nicht zuletzt über sie selbst; nicht bloß über ihre mehr oder weniger in der Opferrolle befindlichen Mandanten!) zu berichten. Natürlich ziehen sie nur vor den Kadi, wenn sie den entsprechenden Prozess (noch oder gar) nicht gewonnen haben. Die Aversion gegenüber der Nennung des eigenen Namens erlischt übrigens auch dann schlagartig, wenn diese Advokaten von wohlmeinenden oder ahnungslosen Journalisten als vermeintlich objektive “Experten” befragt werden, etwa zur (natürlich zu beherzigenden) Unschuldsvermutung für Verdächtige. Dann posiert jemand, der sonst gegen die Erwähnung seines Namens systematisch vor den Kadi zieht, sogar gerne für Titelfotos in einschlägigen Blättern.


8 Lesermeinungen

  1. ThorHa sagt:

    Nachdem Sie mit den Worten...
    Nachdem Sie mit den Worten “Sage also niemand, der Streit um das mittlerweile sechs Jahre alte “Caroline-Urteil” aus Straßburg betreffe seriöse Medien nicht …” die BUNTE (!) und die “NEUE POST” (!!!) als “seriöse Medien” einstufen, hatte ich an Satire geglaubt. Aber nein – Sie meinen es tatsächlich ernst. Wozu dann auch gut passt, dass Sie Berichterstattung über jeden und alles unter “Meinungsreiheit” buchen, die man sich als Mensch eben einfach gefallen lassen muss. Obwohl Sie natürlich genau wissen, dass ggf. der Schaden einer öffentlichen Meldung niemals wieder reparabel und mit Schmerzensgeld nicht abzugelten ist. Sie kämen zwar in erhebliche Erklärungsnöte, wären Sie gezwungen zu erklären, warum Menschen sich gegen nicht selbstgewählte Öffentlichkeit nicht wehren dürfen, aber sei´s drum. Letztlich verteidigen Sie mit dem Artikel natürlich nicht die Meinungsfreiheit, sondern das Recht der “Yellow Press” auf Umsatz und Gewinn. Denn wir reden hier – und auch im vom BVerfG behandelten fall – NICHT über Menschen mit öffentlichem Amt oder wirtschaftlichem Einfluss, die mit Entscheidungen, als Arbeitgeber oder Grosskäufer erheblichen Einfluss auf andere Menschen ausüben. Für die ist es selbstverständlich, dass sie Kraft ihrer gesellschaftlichen Stellung mit Berichterstattung leben müssen. Nein, Sie reden in Ihrem empathisch-pathetischen Versuch, einen Artikel über die private Freizeitgestaltung einer zufällig als Fürstentochter geborenen Frau als Meinungsfreiheit zu rechtfertigen, erkennbar über Ihren Frust mit einer unsauberen Spezies aufgeblasener Zeitgenossen, die Berichterstattung durchaus wollen – nur eben die, die sie selbst kontrollieren. Verständlich, aber ziemlich unsauber.
    Gruss,
    Thorsten Haupts

  2. fazfazfaz123 sagt:

    <p>Man darf schreiben was man...
    Man darf schreiben was man will, sofert es sich um ein Thema der Zeitgeschichte handelt. Mit und ohne Bild. Privatveranstaltungen der Szene gehen Journalisten aber nichts an. Siehe auch EGMR. Das Interessanteste an dem Urteil: Man kann einzelne Bilder auch von Privatveranstaltungen erlauben/verkaufen, ohne dass sich am privaten Charakter der Veranstaltung etwas aendert. Auch das ist an sich selbstverstaendlich. Die Presse muss zahlen! Voellig richtig!

  3. Dankeschön, das scheint ja...
    Dankeschön, das scheint ja wirklich derzeit eine eher merkwürdige Rechtslage zu sein.

  4. jjaa sagt:

    <p>Es gibt leider ein paar...
    Es gibt leider ein paar Urteile unterer (!) Instanzen, denen zufolge unter diversen Umständen nicht einmal aus Schriftsätzen von Anwälten zitiert werden darf. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar neulich ausdrücklich die Nennung des Namens eines “Promianwalts” gegen dessen Willen erlaubt. Aber auf Grund von Rechtsstreitigkeiten musste ich genau zu diesem Thema schon einmal mehrere Passagen aus diesem Blog löschen. Dazu wäre mir in dem jetzigen Fall einfach meine Zeit (und die unseres Justiziars) zu schade. Die neueste Entscheidung aus Karlsruhe zeigt ja, dass (jedenfalls derzeit) alles auf einem guten Weg für die Pressefreiheit ist.

  5. Aber was wurde denn nun im...
    Aber was wurde denn nun im Presserecht geändert? Darüber informiert man uns wir hier auch nur worthülsig.

  6. jjaa sagt:

    <p>@auxtroisglobesund...
    @auxtroisglobesund @Jeeves3: DAS ist ja gerade das Problem !

  7. Ich finde den Artikel...
    Ich finde den Artikel volkommen unverständlich. Warum nur vage Andeutungen? Was ist überhaupt vorgefallen? Sie sehen mich verrätselt.

  8. Jeeves3 sagt:

    <p>Ist der Herr RA (...) aus...
    Ist der Herr RA (…) aus (…), (…) gemeint?

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