Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Selbst-Diskriminierung ist auch verboten

| 10 Lesermeinungen

Arbeitgeber dürfen niemanden diskriminieren. Vier EU-Richtlinien aus Brüssel schreiben dies vor; eine fünfte ist in Vorbereitung. Welche Blüten das Gebot universeller Gleichbehandlung treibt, zeigt jetzt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg: Danach darf ein Unternehmen sich nicht einmal selbst diskriminieren.

Arbeitgeber dürfen niemanden diskriminieren. Vier EU-Richtlinien aus Brüssel schreiben dies vor; eine fünfte ist in Vorbereitung. Welche Blüten das Gebot universeller Gleichbehandlung treibt, zeigt jetzt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg: Danach darf ein Unternehmen sich nicht einmal selbst diskriminieren.

Dass man in Stellenanzeigen nicht mehr ungestraft einen “jungen” Mitarbeiter suchen darf, wissen mittlerweile viele Unternehmen – jedenfalls die größeren. Der kleine Handwerksbetrieb um die Ecke wird dagegen noch manches Lehrgeld zu zahlen haben. Dasselbe gilt für alle anderen Merkmale, wegen derer Unternehmen gnadenlos jedermann gleichbehandeln müssen: neben dem Alter also das Geschlecht, die ethnische Herkunft, das etwaige Vorhandensein einer Behinderung oder die sexuelle Identität. Das Bundesarbeitsgericht hat dies kürzlich bekräftigt (Az.: 8 AZR 530/09; F.A.Z. vom 21. August). Pech für viele abgelehnte Bewerber, denen sich nun kein Stellenanbieter mehr einen Rat zu geben traut, wie sich der Kandidat beim nächsten Mal besser präsentieren könnte.

Noch weiter ist jetzt das Hamburger Landesarbeitsgericht gegangen: Die hanseatischen Oberrichter verboten einem Unternehmen sogar, sich selbst in ein (im Sinne der Antidiskriminierungswächter) anrüchiges Licht zu setzen. Die Einladung in einer Stellenanzeige, “eigene Ideen in ein junges, erfolgreiches Team einzubringen”, ahndeten sie jetzt mit zwei Monatsgehältern Schadensersatz für einen abgewiesenen Bewerber. So werden (wie es bei Arbeitszeugnissen schon immer der Fall war) nun auch Jobangebote immer mehr in einer Geheimsprache chiffriert werden müssen, die Arbeitslose und andere Stellensuchende dann zu enträtseln haben. Die Folge: Unternehmen werden mit Bewerbungen von Leuten überflutet, die sie sowieso nicht einstellen wollen (und – wenn sie sich keine Blöße geben, die zu einer Umkehr der Beweislast führen würde – zum Glück auch weiterhin nicht einstellen müssen). Und Menschen, die wirklich einen neuen Arbeitsplatz suchen, machen sich häufig völlig unnötig Mühe und Hoffnung.

Daran wird auch das neue Pilotprojekt der Bundesantidiskriminierungsstelle, anonyme Bewerbungsverfahren zu propagieren, herzlich wenig ändern. Mit Rückendeckung dürfen die Hamburger Richter aber auch beim Bundesverfassungsgericht rechnen: Dort ist jetzt eine bekennende Feministin und Streiterin gegen Benachteiligungen ins Amt gewählt worden.

Übrigens: Der siegreiche Kläger in Hamburg war offenbar ein typischer “AGG-Hopper”, also genau das, was Kritiker des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes stets befürchtet hatten (und was nach den Beteuerungen seiner Befürworter gar nicht eingetreten ist): Jemand, der sich nur überall bewirbt, um anschließend systematisch Schadensersatzklagen wegen angeblicher Benachteiligung einzureichen. Ein Archiv der renommierten Anwaltskanzlei Gleiss Lutz, das Arbeitgeber vor diesem Missbrauch durch Berufskläger schützen wollte, musste leider wegen des Einspruchs von Datenschützern schließen (F.A.Z. vom 17. August 2009).


10 Lesermeinungen

  1. <p>Update: Es hat sich immer...
    Update: Es hat sich immer noch nichts geändert. Für alle die jenseits der 50 jahre sind brauchen überhaupt nicht zum Stift oder Telefon greifen, absagen und Frust.

  2. ... nur GANZ EINFACH ANDERS...
    … nur GANZ EINFACH ANDERS WÄHLEN !!!

  3. @tberger: 850 Bewerbungen...
    @tberger: 850 Bewerbungen sprechen in der Tat eine eigene Sprache, allerdings eine ganz andere als Sie im Kopf hatten. Ich weiß wovon ich rede: im Laufe meines eigenen Bewerbungsmarathons brachte ich es auf über tausend davon. Zum Verhängnis wurde mir dabei in aller Regel meine Flexibilität. Ich hatte mein altes Leben hinter mir lassen und einen Neustart in einer gänzlich neuen Branche versuchen wollen (und das beileibe nicht aus Langeweile, sondern aus einem simplen Sachzwang heraus). Doch anstelle von Freude über einen motivierten und eigenverantwortlich handelnden Mitarbeiter schwappte mir Mißtrauen entgegen: ob ich denn wisse was ich eigentlich wolle?
    .
    Aber sicher doch wußte ich das! Genutzt hat es indessen nichts, zumindest nicht in Deutschland. Vor dem Absturz nach Hatz.Iv gerettet hat mich ein Angebot aus dem Ausland. Und da bin ich seither. Eine Rückkehr steht nicht zur Debatte.

  4. Michi sagt:

    <p>Es ist wirklich sehr...
    Es ist wirklich sehr schlimm geworden, das Einzige was einem HR Abteilungen als Antwort auf eine Bewerbung geben dürfen sind vorgefertigte Antworten die einfach vollkommen nutzlos sind.

  5. trotter5 sagt:

    <p>neuer...
    neuer Textvorschlag:
    suchen durchschnittliche Bewerber/innnen , die eigene,fremde oder auch gar keine Ideen in unser diverses ambitionsloses Team einbringen wollen oder auch nicht.
    Durchschnittliches Gehalt bei tariflichen Leistungen garantiert.
    Bitte nur ernstgemeinte Zuschriften (ohne Fotos,Altersangabe und Hinweise auf Ihre sexuellen und religiösen Vorlieben). Am besten auch ohne Ihren Namen und Ihre Anschrift.

  6. Michael Simm sagt:

    <p>Toller Artikel, der belegt,...
    Toller Artikel, der belegt, wie ein aufgeblähter Justizapparat zum Selbstzweck werden kann. Ob´s da einen Zusammenhang gibt mit der gewaltigen Überrepräsentation von Juristen im Bundestag (Ein Viertel aller “Volksvertreter”). Und wer haftet eigentlich für die Folgen solcher Gesetze?

  7. Peter sagt:

    <p>Das schöne ist, dass man...
    Das schöne ist, dass man nun überhaupt keine Antworten auf Bewerbungen bekommt. Danke liebe gerechte Justiz.
    Diskriminierung, weil ein Unternehmen weiß was es will?
    Lächerlich wie so vieles

  8. Adolar sagt:

    <p>Ich weiß nicht so recht,...
    Ich weiß nicht so recht, wo das Problem ist. Wenn doch eine genaue Stellenbeschreibung veröffentlicht wird, bewerben sich doch eigentlich nur die Leute, die sich Chancen ausrechnen? Die entsprechend unqualifizierten muß man dann nicht nehmen, oder? Es ist wohl eher so, daß gewisse Firmen und Sklaventreiber (“Jobcenter”, “Personaldienstleister”, beauftragte Vermittlungsbüros) querbeet möglichst viele Leute einladen, weil man ja für irgendwas irgendwen sicher mal verkaufen kann. Die anderen feuert man dann halt wieder raus, wenns Frauen oder Ältere sind oder einer es billiger und schneller macht.
    Richtig ist, daß man mit Gesetzen gegen solche Geschäftemacherei nicht weiterkommt.
    .

  9. ThorHa sagt:

    <p>Eines der vielen,...
    Eines der vielen, allzuvielen, Gesetze, die auf Kosten des kleinen Mittelständlers gehen, Juristen weitere Arbeitsplätze sichern und nichts produzieren ausser CMA (cover my ass) Papieren. Wer diskriminieren will (im Sinne von unterscheiden), kann und wird das natürlich auch weiterhin tun, unter Einhaltung entsprechender Sicherheitsmassnahmen. Währenddessen Bewerber (mangels Rückmeldung) von wertvollen Information regelrecht abgeschnitten werden (nicht einmal mehr telefonische Kommentare, warum eine Bewerbung gescheitert ist) und Arbeitgeber vorgestanzte, rechtssichere und möglichst nichtssagende Formulierungen verwenden, obwohl sie ein klares Bewerberprofil im Kopf haben. Folge: Noch mehr Stellen werden auf dem Wege mündlicher Empfehlung (von Mitarbeitern oder befreundeten Unternehmern) vergeben. In denen man keinerlei Rücksicht auf politisch korrekte Formulierungen nehmen muss. Am Ende produziert die fortschreitende, oberflächliche Verrrechtlichung aller Lebenslagen mehr Ungerechtigkeit. Und ein ungutes Gefühl der Ohnmacht (bei allen Beteiligten, aber natürlich stärker bei schwächer Gebildeten) gegenüber Rechtsvorschriften, die sich von Lebensrealität und Gerechtigkeitsgefühl der Menschen immer stärker lösen. Formuliert von Menschen, deren primäre Herkunft (Beamtentum und Juristerei) sie geradezu prädestiniert für Realitätsferne.

  10. tberger sagt:

    <p>"Der siegreiche Kläger in...
    “Der siegreiche Kläger in Hamburg war offenbar ein typischer ‘AGG-Hopper'”
    Das OLG argumentiert hier übrigens recht humorig, daß der Mann kein AGG-Hopper sein könne – denn er habe 850 Bewerbungen geschrieben, aber nur 11 Verfahren angestrengt. Dass dies eher dafür spricht, daß die anderen 839 Arbeitgeber eine rechtssichere Formulierung gewählt oder sich auf einen vorprozessualen Vergleich eingelassen haben, und daß 850 Bewerbungen schon eine sehr eigene Sprache sprechen, scheint man dort nicht ganz wahrhaben zu wollen…

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