Bierkästen stapeln und alkoholische Getränke einsortieren ist gewiss keine besonders schöne Beschäftigung. Doch verwundert es schon, dass ein muslimischer Arbeitnehmer sie vor dem obersten deutschen Arbeitsgericht nun sogar zur Glaubensfrage erhoben hat. Seine Religion verbiete ihm jeden Umgang mit Alkohol, sagt er. Das Bundesarbeitsgericht hatte für diese erstaunliche Begründung so erstaunliches Verständnis, dass es den Fall zurück an das Landesarbeitsgericht verwies. Es soll nun klären, ob der Mann nicht woanders eingesetzt werden kann.
Dass die Richter sensibel mit der verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit umgehen, versteht sich von selbst. Doch ist auch die Vertragsfreiheit ein hohes Gut in einer freiheitlichen Ordnung. Dieses Gut scheint am Bundesarbeitsgericht nicht in hohem Kurs zu stehen. Nicht zum ersten Mal urteilen die Erfurter Richter einäugig. Religionsfreiheit darf nicht dazu führen, dass sich Mitarbeiter auf Kosten ihres Arbeitgebers – und ihrer Kollegen – ihren Wunscharbeitsplatz im Unternehmen aussuchen dürfen. Solche Urteile erhöhen die Risiken der Arbeitgeber und schaden damit auch dem Ziel einer diskriminierungsfreien Einstellungspraxis
Na, wenn man den Mann nicht...
Na, wenn man den Mann nicht direkt los wird… da wird sich doch bestimmt ein Pfandbon in seiner Tasche finden lassen, oder ein übrig gebliebenes Pausenbrötchen von der Wursttheke. Wäre ja nicht das erste Mal daß Leute wegen sowas gefeuert werden ;-)
kann mich nur Dietmar Seifert...
kann mich nur Dietmar Seifert anschließen, ich halte das auch für eine übergriffige Bevorzugung der religiösen Vorlieben der Mitarbeiter. Da kommen dann alle Sektierer mit Sonderwünschen aus den Ecken gekrochen. Das geht nicht, ein Betrieb hat sich zuerst an den Betriebserfordernissen zu orientieren.
Meine Religion verbietet mir...
Meine Religion verbietet mir zu arbeiten und schreibt mehrmals täglich Tabakkonsum vor! Dafür hätte ich gerne einen staatlich fianzierten Lehrstuhl und einen per Minderheitenrecht garantierten Sitz im Rundfunkrat!
Ach so: Die Religion verbietet auch Blutentnahmen zur Feststellung von Trunkenheit am Steuer. Und schreibt rituelle Brustamputationen bei Frauen vor.
Und unser Unterrichtsmaterial für Grundschükler findet sich in der ab18 Abteilung der Videotheken.
Bismillahi rahmani rahim!
Wenn...
Bismillahi rahmani rahim!
Wenn er wirklich so gläubig wäre, arbeitete er überhaupt nicht für eine Firma, die mit Alkohol Geschäfte macht!
Das wurde aber auch Zeit, dass...
Das wurde aber auch Zeit, dass die Bundesarbeitsrichter dem degutanten Umgang mancher Arbeitgeber mit den sensiblen religiösen Empfindungen iher Mitarbeiter ein Ende setzen.
Wer kennt nicht eine Katholikin, die in der Drogerie zum Verkauf von Kondomen gezwungen wurde, den Kellner hinduistischen Glaubens, der uns ein Filetsteak servieren musste, die atheistische Buchhändlerin, die uns angewidert die neueste bibliophile Bibelausgabe anpries.
Damit ist es nun vorbei; ein Gütesiegel an den leeren Regalen könnte uns darüber informieren, dass hier ein politisch korrekter Händler auf seine Erlösung durch den Insolvenzverwalter wartet.
Dietmar Seifert, Overath