Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Verdrehte Weltsicht von Arbeitsrichtern

| 13 Lesermeinungen

Wer seine Rechte in Anspruch nehmen will, sollte sich auch selbst darum kümmern müssen - sollte man jedenfalls meinen. Doch im deutschen Arbeitsrecht ist das anders.

Wer seine Rechte in Anspruch nehmen will, sollte sich auch selbst darum kümmern müssen – sollte man jedenfalls meinen. Doch im deutschen Arbeitsrecht ist das anders.

Zwei neue Urteile von Arbeitsgerichten weisen eine erstaunliche Schieflage auf. In Berlin haben die Richter jetzt entschieden: Wenn ein Betriebsrat nicht gut genug Deutsch kann, muss ihm das Unternehmen Fortbildungen als Belegschaftsvertreter eben in seiner Muttersprache bezahlen. Wohlgemerkt: Der Rechtsstreit betraf eine deutsche Firma. Die muss nun für zwei ihrer Betriebsräte, die amerikanische Staatsbürger sind, nachträglich die Kosten einer dreitägigen Schulung auf Englisch übernehmen. Das sind 1.600 Euro pro Tag. Vermittelt wurden dort “Grundkenntnisse im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht”. Die Richter: Die Betriebsräte hätten aufgrund mangelhafter Sprachkenntnisse einem in deutscher Sprache durchgeführten Unterricht nicht in der gebotenen Weise folgen können. Von ihnen könne aber auch nicht verlangt werden, ihr Amt nur bei ausreichenden Deutschkenntnissen auszuüben (Az.: 24 BV 15046/10).

Ähnlich großzügig gegenüber den Beschäftigten – und zugleich unduldsam wie kostentreibend gegenüber dem betroffenen Arbeitgeber – zeigte sich kurz zuvor das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main. Die Richter kippten die Wahl des Betriebsrats in einer Tochtergesellschaft der Lufthansa mit 2.200 Mitarbeitern. Der angebliche Rechtsbruch der Fluglinie: Sie hatte die Wahlberechtigten nur auf Deutsch, Englisch, Französisch und Türkisch sowie in drei weiteren Sprachen über die “komplizierten Modalitäten der Wahl” (O-Ton des Gerichtsentscheids) aufgeklärt. Nicht genug, befanden die Robenträger. Schließlich seien 40 Prozent der Mitarbeiter ausländischer Herkunft; viele von ihnen stammten aus Asien. Ihnen hätten daher nach Ansicht der Justiz die Informationen in ihrer Heimatsprache übermittelt werden müssen. Exemplarisch nennen die Richter Koreanisch, Hindi und Thai (Az.: 7 BV 239/10).

Die Integrationsdebatte treibt mitunter erstaunliche Blüten. Allzuoft wird von Einwanderern nicht verlangt, sich einzugliedern, sondern auch noch dem Gastgeberland die Schuld daran gegeben, wenn “Migranten” sich nicht ausreichend hierum bemühen. Diese verdrehte Sichtweise haben die Arbeitsgerichte nun auch noch unterstützt. Die Verantwortung für die sozialen Lasten und Fehlentwicklungen der Zuwanderung aus (mehr oder weniger) fernen Kulturkreisen wird damit einseitig der Gesellschaft und der Wirtschaft aufgebürdet: Der fürsorgliche Staat soll es richten und die “Schwachen” behüten – und die Unternehmen mit ihren vermeintlich starken Schultern müssen nun ebenfalls die Rolle des behütenden Partriarchen übernehmen. Mit richterlichem Segen darf sich jetzt also noch entspannter zurück lehnen, wer sich nicht anstrengen will, um wenigstens die Sprache des Landes zu lernen, in das er zugezogen ist.


13 Lesermeinungen

  1. RDB sagt:

    <p>Der Betriebsrat ist das...
    Der Betriebsrat ist das höchste Gremium im Betrieb, auf der gleichen Ebene wie die Geschäftsleitung, in Teilen, als Mitglieder von Aufsichtsräten, sogar darüber. Da macht es doch Sinn, wenn die Betriebsräte wenn nötig in ihrer eigenen Sprache auf den Kenntnisstand gebracht werden, der für ihr Amt notwendig ist. Oder will hier jemand verbieten, dass sich ein englischer Geschäftsführer eines Unternehmens in englischer Sprache für seine Position notwendige Rechtskenntnisse aneignet?
    Die paar tausend Euro für die Schulungen werden jedenfall leicht wieder bei den Personlkosten für die kostengünstigeren Ausländer eingespart. Wenn man für gleichen Lohn perfekt deutsch sprechende Mitarbeiter bekommen könnte, dann hätte man diese sicher vorgezogen.
    Die Betriebsratswahl wird nicht vom Unternehmen organisiert, demnach kann es auch kein “Rechtsbruch der Fluglinie” gewesen sein, sondern nur ein Versäumnis des Wahlvorstandes. Durchaus möglich, dass die Geschäftsführung selbst diesen Fehler genutzt hat, um die Wahl anzufechten und damit einen nicht genehmen Betriebsrat vorläufig wieder zu kippen.

  2. H. Jacques sagt:

    Zu Ihrer Info "Alle Kommentare...
    Zu Ihrer Info “Alle Kommentare werden gegengelesen”. Auch da hilft ein Blick ins GG. “Eine Zensur findet nicht statt”.
    Unbeschadet davon sind natürlich die aufgrund geltenden Rechts zu beachtenden Vorschriften hinsichtlich “Beleidigungen, üble Nachrede etc.” Ich denke, dass ich Ihren Hinweis so zu verstehen habe. Bin aber sehr gespannt.

  3. H. Jacques sagt:

    Lieber Emil.Andabak,
    irgendwie...

    Lieber Emil.Andabak,
    irgendwie haben Sie vom GG nur mal was gehört. Artikel 97 GG lässt Richtern keineswegs beliebige Urteil zu. Lesen Sie einfach mal Artikel 97 GG (1)….Richter sind unabhängig und NUR DEM GESETZ UNTERWORFEN! Das ist die Bedingung für die Unabhängigkeit. Bitte beachten die Formulierung “UNTERWORFEN”. Anders als heute verfügten die Väter des Grundgesetzes durchaus über eine Kompetenz hinsichtlich der deutschen Sprache.
    Es ist ein Problem in diesem Land, dass nur noch geschwafelt wird, ohne Sinn und Verstand.
    Auch was der Möchtegernjurist äußert ist äußerst anfeindbar. Umgekehrt wird nämlich ein Schuh daraus. Wer in einem deutschen Unternehmen sich beschäftigen lassen will, muss sich schon bemühen, deutsch zu lernen. Als Beispiel mögen dafür umgekehrt fremdländische Unternehmen gelten, seien sie französisch, englich, us-amerikanisch, spanisch. Da spreche ich aus Erfahrung mit mehr als 15 Jahren in verschiedenen Ländern.
    Hier geht es um eine typisch deutsche Haltung. Obrigkeitshörigkeit genannt. Dazu eine Bonmot aus den USA, wurde mir dort einmal vorgehalten, “wenn zwei Deutsche sich im Ausland gtreffen gterten sie sich gegenseitig in den Hintern, nur um zu zeigen, wie demokratisch sie sind” Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Denn geändert hat sich nichts.

  4. Jurist sagt:

    Der Artikel ist- wie leider...
    Der Artikel ist- wie leider meist, wenn es um die Darstellung juristischer Probleme geht – völlig unbrauchbar. Denn es wird leider immer vergessen, dass Gerichte Einzelfälle entscheiden! Um eine Gerichtsentscheidung beurteilen zu können, muss man daher den Sachverhalt genau kennen. So ist es m. E. eine Selbstverständlichkeit, dass sich ein deutsches Unternehmen, dass sich Fachkräfte aus dem Ausland (hier bspw. USA) besorgt, ggf. auch den englischsprechenden Betriebsrat auf Englisch schulen muss. Mit Fragen der Integration hat das schlicht nichts zu tun.

  5. <p>die Richter haben das Recht...
    die Richter haben das Recht völlig korrekt ausgelegt. Das deutsche BetrVG ist vielleicht den Anforderungen eines internationalen Arbeitsmarktes nicht in allen Details gewachsen. Ein Arbeitgeber sollte aber Interesse daran haben, dass ein Betriebsrat in der Lage ist, konstruktiv und auf Augenhöhe kollektiv- und individualrechtliche Belange der Belegschaft zu verhandeln. Wenn der Arbeitgeber nun gute Deutschkenntnisse nicht zur Bedingung der Einstellung macht und die Arbeitskraft des Angestellten nutzt, muss er bei bei den Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts dann eben in den sauren Apfel beißen und die teure Schulung zahlen – denn es darf niemand von der aktiven Teilnahme am Betriebsleben ausgegrenzt werden, in keinster Form. Das kann man irre finden, es ist aber nach der derzeitigen gesetzlichen Lage nur konsequent.

  6. Die Ausnahme bestätigt die...
    Die Ausnahme bestätigt die Regel. Mehr oder weniger skurile Blüten unseres Rechtssystems, die übrigens jedes System erzeugt, ändern nicht die Tatsache,
    daß man in einer Welt, in der viele Barrieren fallen, die sprachliche Barriere
    sich nicht selbst abschafft – sprachethymologische, gesellschaftliche
    Veränderungen ziehen sich über Jahrzehnte und Jahrhunderte,
    da wird eben versucht einen praktikablen modus vivendi zu finden.

  7. <p>@colorcraze: Erstmal die...
    @colorcraze: Erstmal die Heilsarmee umbenennen.

  8. colorcraze sagt:

    <p>Ja in welcher Sprache wird...
    Ja in welcher Sprache wird denn in diesen Unternehmen mit diesen Betriebsräten gewordenen Arbeitnehmern gewöhnlich kommuniziert? Es wird öfters mal vorkommen, daß Muttersprache und Betriebssprache auseinanderfallen. Tendenziell wäre dann die Betriebssprache diejenige, in der die Bedingungen des Betriebs erklärt werden.

  9. Emil.Andabak sagt:

    Ich verstehe die Aufregung...
    Ich verstehe die Aufregung nicht. Gemm Artikel 97 GG(Grundgesetz) sind die Richter unabhaengig. D.h. in der Praxis: Sie koennen so lange tun und lassen das was sie moechten bis dies durch eine hoehere Instanz, falls das ueberhaupt geschieht, stoppt. Die ueberwiegende Mehrheit der Richter begreift die richterliche Unabhaengigkeit als rechtsfreie Narrenfreiheit. Also, wozu die Aufregung? MfG. Dr. Emil Andabak

  10. Adolar sagt:

    Das möge mal jemand in Izmir...
    Das möge mal jemand in Izmir versuchen: Die Info über die Betriebsverfassung auf Deutsch erklärt zu bekommen…

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