Während das Arbeitsgericht Berlin noch über höhere Löhne für Leiharbeiter grübelt, macht das Arbeitsgericht Krefeld offensichtlich Nägel mit Köpfen. Am Dienstag haben die Richter in Nordrhein-Westfalen einer Leiharbeiterin die stattliche Summe von 13.200 Euro an Nachzahlungen zugesprochen. Die 39 Jahre alte Frau war immerhin 15 Jahre bei einer Leiharbeitsfirma angestellt und wurde als ungelernte Kraft an verschiedene Firmen ausgeliehen.
Bis Mai 2008 soll sie pro Stunde 6,66 Euro bekommen haben und erst danach einen Euro pro Stunde mehr. Die fest angestellte Belegschaft der Firmen brachte es dagegen auf Stundenlöhne zwischen 8,50 und 10,34 Euro. Das verstoße gegen das seit 2003 im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz verankerte „Equal-Pay”-Gebot, also das Recht auf gleiche Bezahlung für vergleichbare Arbeit, argumentierte die Frau. So sah es nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur auch das Gericht und sprach der Frau die Nachzahlung rückwirkend für vier Jahre zu (Az.: Arb G KR AZ: 4 Ca 3074/10).
Die Zeitarbeitsfirma hatte die Forderungen als unbegründet zurückgewiesen und betont, dass sie mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) einen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Das fand offensichtlich vor Gericht kein Gehör, schließlich hat das Bundesarbeitsgericht im Dezember der CGZP die Fähigkeit abgesprochen, Tarifverträge abzuschließen. In dem konkreten Fall hatte der Arbeitsvertrag der Leiharbeitnehmerin auf diesen Tarifvertrag auch gar nicht verwiesen, die Frau hatte das stets abgelehnt – jetzt allerdings berief sie sich auf die fehlerhafte CGZP-Kollektivvereinbarung.
Erst vergangene Woche hat das Arbeitsgericht Berlin zu ähnlichen Verfahren verhandelt, aber seine Entscheidung auf den 1. Juni 2011 vertagt. Dort hatte die Zeitarbeitsbranche mit Masseninsolvenzen und Kündigungen im großen Stil gedroht, sollten die Arbeitsrichter den klagenden Zeitarbeitnehmern Nachzahlungen für die vergangenen vier Jahre gewähren. Das Arbeitsgericht Krefeld hat sich davon offensichtlich nicht schrecken lassen. Nun wird man sehen, ob weitere Arbeitsgerichte dem Beispiel folgen.
Bei dem Rechtsstreit ging es...
Bei dem Rechtsstreit ging es um einen Altvertrag aus 1995. Der Gesetzgeber hatte im AÜG zum einen festgelegt, daß die Leiharbeitnehmer die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen, wie die vergleichbaren festangestellten Arbeitnehmer in den Entleiherbetrieben haben sollen. Andererseits musste damals wohl ein politischer Kompromiss her, sodaß im nächsten Satz des Gesetzes geregelt wurde, daß die sog. “equal-pay-Ansprüche” durch Tarifvertrag ausgeschlossen werden können. Einen Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes hatten alle Zeitarbeitsfirmen Tarifverträge parat, die diese Ansprüche ausschlossen. Die Leiharbeitnehmer wurden von den Zeitarbeitsfirmen – wenn nötig – mit Druck dazu gebracht, Vertragsänderungen zu unterschreiben. Die Altverträge wurden dahingehend geändert, daß eine Bezugnahmeklausel auf die jeweiligen Tarifverträge in die Arbeitsverträge aufgenommen wurde. Dies hatte einzig den Zweck, die equal-pay-Ansprüche auszuschliessen. Bei dem vorliegenden Fall hat die Klägerin die Vertragsänderung abgelehnt, sodaß ihre Ansprüche auf gleichen Lohn aus dem AÜG nicht ausgeschlossen wurden und nunmehr für die vergangen 3 Jahre eingeklagt werden konnten. Interessant ist das Urteil deswegen, weil das Bundesarbeitsgericht im Dezember 2010 entschieden hat, daß die Gewerkschaft CGZP tarifunfähig ist, alle in der Vergangenheit mit ihr abgeschlossenen Tarifverträge ungültig sind und damit auch der Ausschluss der Equal-pay-Ansprüche. Seit dem Urteil des BAG haben die Arbeitnehmer, die Arbeitsverträge haben, die auf den Tarifvertrag der CGZP verweisen, die Möglichkeit, ihre Equal-pay-Ansprüche geltend zu machen. Dies wird hoffentlich auch geschehen. Ich bezweifle, daß die Zeitarbeitsfirma (TopJob Zeitarbeit GmbH in Krefeld) in Berufung gegen das Urteil gehen wird.
<p>Diejenigen, die hier eine...
Diejenigen, die hier eine Lanze für die Leiharbeit brechen wollen , sei gesagt: es geht hier ausschließlich um Firmen, die unter dem Deckmantel der “Christlichen Gewerkschaften” Tarifverträge zu Sklavenhaltermentalität abgeschlossen haben. Als es Ende 2010 ersichtlich wurde, dass ihre Vertäge für Rechtswidrig erklärt werden, haben sie ganz schnell neue abgeschlossen und ihren Mitarbeitern vorgelegt. Und diese Firmen haben sehr wohl gut an den Sklavenlöhnen verdient. Ich kenne beide Seiten und verfolge das Problem jetzt schon seit fast 3 Jahren, also nicht jammern sondern zahlen, das ist richtig so. Weiter so, ihr guten Richter.
<p>Lächerlich, die...
Lächerlich, die unternehmen zwingen die firmen solche Löhne zu zahlen.
Man sollte nicht eine ganze branche über einen Kamm scheren!
Teilweise wird in der zeitarbeit sehr gut gezahlz, bei ungelernten klar nicht. Doch wer zahlt ungelerne gut? Die meisten arbeitslosen sind ungelernt.
Das sind wenigstens mal wieder...
Das sind wenigstens mal wieder Urteile im Sinne des Volkes. Schade das es davon viel zu wenige gibt und vor allen in anderen heiklen Bereichen immer noch zugunsten von Wirtschaft und Lobbyisten entschieden wird. Ich freu mich trotzdem für die Leiharbeiter :)
Das Thema Zeitarbeit wird in...
Das Thema Zeitarbeit wird in den Medien sehr einseitig diskutiert. Es wird so getan, als ob alle Leiharbeitnehmer mittellose und naive Menschen sind, die sich entweder unwissend oder gezwungener Maßen auf ein Leiharbeitsverhältnis einlassen und dann trotz qualifiziertester Arbeitsleistung und engagiertester Arbeitseinstellung um ihren “wahren” Lohn gebracht werden.
Auf einmal sollen alle, egal ob sie dafür auch die entsprechende Leistung erbringen können, oder wollen, von ihrem Gehalt eine Familie ernähren können. Und wie selbstverständlich wird davon ausgegangen, dass jeder Leiharbeitnehmer die selbe Leistung erbringt, wie ein erfahrener “Festangestellter” des Entleihbetriebes.
Plötzlich ist auch jedem klar, dass Zeitarbeit eigentlich unnötig ist und wenn überhaupt, nur bei Auftragsspitzen eine Rolle spielen sollte.
Ich denke, dass man weder dem Großteil der Zeitarbeitsfirmen damit gerecht wird, noch den Leiharbeitnehmern einen Gefallen damit tut, wenn dieses Thema so diskutiert wird.
Von den Gewerkschaften und einem Teil der politischen Parteien ist diese einseitige Diskussion gewollt, um Mitglieder zu gewinnen, Stimmen zu fangen, seinen eigenen, sehr hohen Status zu schützen etc.
Dem Leiharbeitnehmer, der wegen seiner fehlenden Schulbildung, seines sehr jungen oder sehr hohen Alters, seiner fehlenden Berufserfahrung, seiner Nationalität, seines Geschlechtes, seiner belastenden Vergangenheit etc. auf dem ersten Arbeitsmarkt kaum eine Möglichkeit erhält, schadet diese sehr einseitige Diskussion sehr.
<p>Was hier mit der...
Was hier mit der Zeitarbeitsbranche passiert ist ein Skandal, den es nirgends weiter in der Welt geben würde. Woher sollen die Firmen das Geld nehmen? Das Geld ist nie geflossen. Es wird auch eine Insolvenzwelle bei den Kunden der Zeitarbeit geben. Das hat Auswirkungen in gigantischer Höhe. Woher soll die Zeitarbeitsfirma wissen, welcher Tarif gültig ist, wenn die Juristen zur Feststellung Jahre brauchen. Wenn ich davon betroffen wäre, hätte ich Insolvenz angemeldet und mit der Insolvenzmasse würde man die Krankenkassen etc. zum Teil bedienen. Für den LAN würde sowieso nichts übrig bleiben. Was soll also der Unsinn?
Mal sehen, ob dieses Urteil...
Mal sehen, ob dieses Urteil vor einem anderen Gericht bestehen kann bzw. in einer höheren Instanz nicht doch anders entschieden wird?
Endlich mal ein Richter mit...
Endlich mal ein Richter mit Herz für die Arbeitnehmer. An alle anderen Richter bei den Arbeitsgerichten in Deutschland:
NEHNT EUCH EIN BEISPIEL UND ERTEILT DIESEN MODERNEN SKLAVENHÄNDLERN EINE ABSAGE!!!!!
War ein Sonderfall der...
War ein Sonderfall der eigentlich nichts mit der CGZP zutun hatte !
Muss gestehen, dass mir das...
Muss gestehen, dass mir das außerordentlich gut gefällt. Dass das Arbeitsgericht Krefeld trotz der Drohungen der Branche so entschieden hat.
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Ende des Systems Zeitarbeit von mir erwünscht.
Grund: Das System Zeitarbeit bezahlt Menschen, die mehr leisten müssen (häufiger Einsatzwechsel, Fahrbereitschaft, etc.) schlechter als die Dauerbelegschaften. Umgekehrt ist es richtig.