Während das Arbeitsgericht Berlin noch über höhere Löhne für Leiharbeiter grübelt, macht das Arbeitsgericht Krefeld offensichtlich Nägel mit Köpfen. Am Dienstag haben die Richter in Nordrhein-Westfalen einer Leiharbeiterin die stattliche Summe von 13.200 Euro an Nachzahlungen zugesprochen. Die 39 Jahre alte Frau war immerhin 15 Jahre bei einer Leiharbeitsfirma angestellt und wurde als ungelernte Kraft an verschiedene Firmen ausgeliehen.
Bis Mai 2008 soll sie pro Stunde 6,66 Euro bekommen haben und erst danach einen Euro pro Stunde mehr. Die fest angestellte Belegschaft der Firmen brachte es dagegen auf Stundenlöhne zwischen 8,50 und 10,34 Euro. Das verstoße gegen das seit 2003 im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz verankerte „Equal-Pay”-Gebot, also das Recht auf gleiche Bezahlung für vergleichbare Arbeit, argumentierte die Frau. So sah es nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur auch das Gericht und sprach der Frau die Nachzahlung rückwirkend für vier Jahre zu (Az.: Arb G KR AZ: 4 Ca 3074/10).
Die Zeitarbeitsfirma hatte die Forderungen als unbegründet zurückgewiesen und betont, dass sie mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) einen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Das fand offensichtlich vor Gericht kein Gehör, schließlich hat das Bundesarbeitsgericht im Dezember der CGZP die Fähigkeit abgesprochen, Tarifverträge abzuschließen. In dem konkreten Fall hatte der Arbeitsvertrag der Leiharbeitnehmerin auf diesen Tarifvertrag auch gar nicht verwiesen, die Frau hatte das stets abgelehnt – jetzt allerdings berief sie sich auf die fehlerhafte CGZP-Kollektivvereinbarung.
Erst vergangene Woche hat das Arbeitsgericht Berlin zu ähnlichen Verfahren verhandelt, aber seine Entscheidung auf den 1. Juni 2011 vertagt. Dort hatte die Zeitarbeitsbranche mit Masseninsolvenzen und Kündigungen im großen Stil gedroht, sollten die Arbeitsrichter den klagenden Zeitarbeitnehmern Nachzahlungen für die vergangenen vier Jahre gewähren. Das Arbeitsgericht Krefeld hat sich davon offensichtlich nicht schrecken lassen. Nun wird man sehen, ob weitere Arbeitsgerichte dem Beispiel folgen.
<p>Wir sind im Bereich der...
Wir sind im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätig und müssen folgendes dazu loswerden:
Wir sind auch der Meinung das Löhne die die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllen geahndet werden sollen(sozusagen die Haustarife). Jedoch schaut man sich die Tarife die normal üblich sind genauer an, stellt man fest das deren Abweichung sehr gering ist. Wir kämpfen Tag für Tag dafür das die Verrechnungspreise für den Verleiher eingebracht werden kann, damit auch die Löhne sowie die übertariflichen Leistungen die wir bezahlen erfüllt werden.
Ich vergleiche das Urteil daher sehr skeptisch, vergleichbar mit einem Urteil beispielsweise wenn das überqueren der Straße nur noch bei ROT erlaubt ist und das Urteil im März 2011 bestätigt wird. Dann kann die Gerichtsbarkeit Klagen für jeden Bundesbürger erheben, der in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 bei GRÜN über die Ampel gefahren ist… ist das der Sinn eines solchen Urteil ????
Das auch die Regierung hier sich Zeit lässt um Mindestlöhne zu beschließen zeigt doch das man hier nicht an einem Strang zieht…
Meiner Meinung nach gehen die Folgen nicht nur auf die Zeitarbeit… sondern auch auf Unternehmen, Zulieferer, etc. die ihre Zahlungen dann nicht mehr leisten können und die Unternehmen sich auch Gedanken machen Ihre Produktion ins Ausland zu verlegen… ist das das Ziel dann wurde es gut vorbereitet….
Unserer Meinung nach ist der Schade größer als der Nutzen weil jetzt sich auch die Regierung einschalten sollte… jedoch nicht zu lasten der gesamten Wirtschaft….
Natürlich freut es die...
Natürlich freut es die meisten Leser, wenn es die Gerichte so entscheiden. Auf der anderen Seite haben die Zeitarbeitsfirmen auch “nur” mit dem vereinbarten Gehalt gerechnet und somit die Kosten für die Mitarbeiterin dem Unternehmen berechnet.
Sollten die Zeitarbeitsfirmen jetzt höhere Löhne nachzahlen müssen, können sie deshalb keine weiteren Kosten mit den Unternehmen abrechnen und müssen es somit aus eigener Tasche bezahlen. Ob sich das alle Zeitarbeitsfirmen leisten können? ich glaube dass das Urteil mehr Schaden anrichtet als es einigen nutzt.
<p>Es wird immer gut bezahlte...
Es wird immer gut bezahlte Jobs geben und solche, die man als Aushilfs- oder Niedriglohnjobs bezeichnet. Doch sollte nicht außer acht gelassen werden, dass ein Familienvater auch von so einem Job noch die Familie ernähren kann, ohne beim Amt betteln zu gehen. Hier ist die Politik gefragt und sollte eingreifen, denn schließlich zahlen das alle AN am Ende aus ihrem Geldbeutel.
Es gibt mit Sicherheit auch seriöse LAG, aber leider werden durch die “schwarzen Schafe” alle unter einen Kamm geschert. Deshalb sollten die Seriösen eine Möglichkeit finden , sich auf einer neuen Plattform zu repräsentieren. Dann ist vielleicht irgend wann auch Leiharbeit was gutes.
Letztendlich wird sich ohnehin...
Letztendlich wird sich ohnehin nichts ändern, solange mit § 9 Nr. 2 AÜG die Möglichkeit bestehen bleibt, die gleichen Arbeitsbedingungen durch Tarifvertrag auszuschließen. Im Übrigen meine ich, daß der BAG die Tariffähigkeit der CGZP auch für die Vergangenheit feststellen wird, da es keinen Unterschied gab zu der Situation im Zeitpunkt der Entscheidung des BAG am 14.12.2010.
Ich habe vor ca. 20 Jahren...
Ich habe vor ca. 20 Jahren für 7 DM die Stunde Treppen geputzt und Kellerräume gefegt, obwohl ich bereits in Vollzeit gearbeitet habe, Abitur hatte und eine Ausbildung absolvierte.
In meinem Bekanntenkreis sind einige Leute, die für noch weniger im Supermarkt Regale gefüllt haben, oder bei der Tankstelle an der Kasse gestanden haben.
Heute habe ich und meine Bekannten gut bezahlte Jobs, aber dafür mussten wir Jahre lang entweder lernen, oder uns durch Fleiß und Einsatz hoch arbeiten bzw. mussten uns durch Verdienste in der Firma bewähren.
Heute soll jeder bereits ab dem ersten Tag soviel verdienen, dass er eine 4 köpfige Familie ernähren kann. Wo bitte steht geschrieben bzw. seit wann ist es so, dass eine einzelne Person mit einer unqualifizierten Arbeit eine ganze Familie allein so ernähren kann, dass sich alles geleistet werden kann? So etwas hat es früher und heute auch in anderen Betrieben nie gegeben.
<p>Der Sachverhalt wird hier...
Der Sachverhalt wird hier und in der Presse absichtlich falsch dargestellt. Ein Gericht hat seinerzeit lediglich festgestellt, dass die Tarifverträge mit dem CGZP ab dem Tag der Urteilsverkündung unwirksam sind. Dass die Tarifverträge rückwirkend ungültig sind, wurde nirgendwo und von niemandem so entschieden. Im Gegenteil hat das Gericht bei der letzten Verhandlung zu diesem Thema durchblicken lassen, dass sie keine Entscheidung treffen werden, die rückwirkend alte Tarifverträge mit der CGZP für unwirksam erklären.
In dem hier verhandelten Fall hat die Mitarbeiterin nur deshalb Recht bekommen, weil zwischen ihr und dem Verleihunternehmen kein vereinbarter (Tarif-) Vertrag existierte. Die Mitarbeiterin hatte keinen Vertrag oder eine Vereinbarung unterschrieben bzw. nicht vereinbart, dass sie nach dem Tarifvertrag vergütet wird. Insofern ist es nur logisch, dass sie nachträglich nach equal pay bezahlt wird, weil bei Nichtvorhandensein eines Tarifvertrages equal pay zu zahlen ist.
Allerdings hat das Urteil nichts mit der Gültigkeit oder Wirksamkeit irgendwelcher Tarifverträge zutun.
Zudem kann ich es nicht mehr hören, dass die christlichen Gewerkschaften Dumpinglöhne vereinbart haben und in den DGB Tarifverträgen fair bezahlt wird. Zwischen den Stundenlöhnen der christlichen und DGB Tarifverträge besteht kaum bis gar kein Unterschied. Als Beispiel für Lohndumping werden verfälschender Weise Haustarife der christlichen Gewerkschaften angeführt, die niedrigere Löhen beinhalten. Solche Haustarife sind allerdings Ausnahmen und nicht die Regel.
Die falsche Berichterstattung und polemische Hetze hilft keinem Leiharbeitnehmer weiter. Im Gegenteil wird dies dazu führen, dass einige Leiharbeitnehmer ihren Job verlieren werden.
Abgesehen davon, ist es sehr naiv zu glauben, dass man Unternehmen dazu nötigen kann, hohe Lohne für Hilfsarbeiten zu zahlen. Unternehmen werden sich anderer Beschäftigungsformen bedienen wie z.B. Werkverträge, die nicht von den Regelungen des AÜG betroffen sind.
Dann bedient man sich eben nicht der Zeitarbeit, sondern des polnischen Subunternehmers, der LKW-weise Mitarbeiter auf den Hof des Kunden fährt und diese für 3 und 4 Euro dort arbeiten lässt. Das ganze heißt dann eben nicht Zeitarbeit, sondern Werkvertrag und ist im Gegensatz zur Zeitarbeit tatsächlich schlimm und menschenunwürdig.
Schlauer wäre es, wenn man sich in der Zeitarbeit auf einen vernünftigen Mindestlohn einigt, der Leiharbeiter vernünftig verdienen lässt und die Unternehmen nicht zur Auslandsverlagerung zwingt. Derzeit liegt der niedrigste Lohn ab dem 1 Mai bei 7,79 Euro bzw. 7,99 Euro. Mit ein wenig Erfahrung oder Kenntnissen wie z.B. dem Besitz eines Gabelstaplerscheins verdient man 8,42 (8,62) Euro.
Auch wenn die Betroffenen selber der Meinung sind, dass sie mehr Geld verdient haben, ist es sehr naiv zu glauben, dass wir in Deutschland nur Bedarf an gut bezahlten Jobs haben und alle hohe Löhne für Qualifizierte Arbeiten verdient haben. Ein großer Teil der Arbeitssuchenden erfüllt nunmal nicht die Qualifikationen, um Arbeiten verrichten zu können, die einen höheren Lohn rechtfertigen. Unternehmen werden nicht viel Geld für unqualifizierte Arbeiten bezahlen, sondern dann ins Ausland gehen.
Auf der Strecke bleibt der/die 18 jährige ohne Schul- und Berufsausbildung, der/ die erst einmal lernen muss, dass der Beruf des Fußballprofis, des Supermodells oder des Musikers für sie ein Traum bleiben wird und sie sich not oder übel wieder an die Schulbank setzen müssen, wenn sie einen gut bezahlten Job haben wollen, oder in den sauren Apfel beißen müssen und sich ins Warenlager zum Packen von Kartons begeben müssen.
Leider muss es auch solche Jobs geben, die Menschen verrichten können, die keine Qualifikationen haben.
<p>Wenn der AV nicht auf einen...
Wenn der AV nicht auf einen Tarifvertrag verwiesen hat, gilt EP. Deshalb hat dieses Urteil nicht wirklich tiefgreifende Bedeutung. Ich werde im uebrigen nie verstehen, wieso bei diesem Thema stets so gefeixt wird. Die Unterschiede bei den TV liegen im Cent Bereich. Was Firmen darüber hinaus an Zulagen gezahlt haben mal ganz außer acht gelassen. Und das soll den Unterschied machen zwischen Firmen, die endlich zahlen sollen und andern, deren Loehne ok waren? Wieso wird bitte immer so getan, als ob Zeitarbeiter gleich welcher Qualifikation mit K.o. Tropfen außer Gefecht gesetzt und irgendwo hingeschleppt werden, um dort 16 Stunden am Tag fuer 3,50 Euro/h zu arbeiten?
<p>Es sind gar nicht die...
Es sind gar nicht die Zeitarbeitsfirmen die die Preise machen. Die Unternehmen geben der Zeitarbeitsfirma den Preis vor. Wenn die Unternhemen nur 12,-€ für einen Leiharbeitnehmer (LAN) zahlen wollen kann keine Zeitarbeitfirma mehr als 7,50€ die Stunde zahlen. Denn die ganzen Lohnnebenkosten sowie evtl. Krankheit und auch Fahrgeld was ja nur von Zeitarbeitsfirmen gezahlt wird muss irgendwie erwirtschaftet werden.
Wenn die Unternehmen bereit sind mehr zu zahlen ist auch die Zeitarbeitfirma bereit mehr an seine LAN zu zahlen.
Wir wollen alle nur zufriedene Mitarbeiter, und es muss halt passen.
Den Tarifvertrag der CGZP sollte aber jeder LAN meiden.
<p>[quote]Es wird so getan,...
[quote]Es wird so getan, als ob alle Leiharbeitnehmer mittellose und naive Menschen sind, die sich entweder unwissend oder gezwungener Maßen auf ein Leiharbeitsverhältnis einlassen und dann trotz qualifiziertester Arbeitsleistung und engagiertester Arbeitseinstellung um ihren “wahren” Lohn gebracht werden.[/quote]
@ Wachmacher: Aus Ihrem post kann ich entnehmen, dass Sie noch nie in der Situation waren, vom Arbeitsamt die Pistole auf die Brust gesetzt bekommen zu haben: Entweder Zeitarbeit oder Sperre. Und zwar Sperre so lange bis es auf Hartz IV. rausläuft.
Ich bin seit sieben Monaten in einem solchen Beschäftigungsverhältnis und hatte vorher schon vier solcher. Was tun denn die Zeitarbeitsfirmen großartig. Sie vermitteln einen Job und kassieren dafür richtig ab. Der Dumme ist der, der vom Staat gezwungen wird, einen solchen Sklavenvertrag zu unterschreiben.
Ich bin gerne bereit auf einen Teil meines Gehaltes zu verzichten für eine Anstellung als Zeitarbeitnehmer. Aber auf annähernd 50%? Und das Argument, eine Pleitewelle droht ist an den Haaren herbei gezogen. Ich bin einfacher zu entsorgen als der Rechner an dem ich arbeite, da ich, obwohl ich genau wie dieser eine Sache bin, keinen Restwert habe. Die Ausgaben für mich kann das entleihende Unternehmen von der Steuer voll absetzen.
Únd wer noch die Mähr glaubt, dass die Firmen so wenig zahlen würden, weil sie ja auch in beschäftigungsfreien Zeiten meinen Lohn aufbringen müssten, der glaubt auch, dass Zitonenfalter Zitronen falten. Es ist doch usus, dass mit Auftragsende bei der entleihenden Firma die Kündigung einher geht.
Meine Qualifikation und meine Berufserfahrung von 15 Jahren ist gewünscht, aber das entsprechende Gehalt wäre unverschämt von mir?!
<p>Es wird immer so getan als...
Es wird immer so getan als ob Zeitarbeitsunternehmen, die im AV Bezugnahme auf einen CGZP Tarifvertrag genommen haben, schlecht bezahlt hätten.
Mir ist bekannt, dass viele Unternehmen durch übertarifliche Zulagen den DGB Tarifvertrag übertroffen haben. Das Motiv den oben genannten Tarif anzuwenden war nicht die Einsparung von Lohnkosten. Das Motiv war wohl eher keinen DGB Tarifvertrag anzuwenden weil diese schon seit eh und jeh die Zeitarbeit abschaffen wollen. (Aussagen von Sommer und Co gibt es zuhauf) Naja so wie es aussieht habe diese jezt das Zepter in der Hand, dank einer BAG-Richterin, die meint Politik machen zu wollen.