Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Nägel mit Köpfen: Zeitarbeitsfirma muss zahlen

| 23 Lesermeinungen

Während das Arbeitsgericht Berlin noch über höhere Löhne für Leiharbeiter grübelt, macht das Arbeitsgericht Krefeld offensichtlich Nägel mit Köpfen. Am Dienstag haben die Richter in Nordrhein-Westfalen einer Leiharbeiterin die stattliche Summe von 13.200 Euro an Nachzahlungen zugesprochen.

Während das Arbeitsgericht Berlin noch über höhere Löhne für Leiharbeiter grübelt, macht das Arbeitsgericht Krefeld offensichtlich Nägel mit Köpfen. Am Dienstag haben die Richter in Nordrhein-Westfalen einer Leiharbeiterin die stattliche Summe von 13.200 Euro an Nachzahlungen zugesprochen. Die 39 Jahre alte Frau war immerhin 15 Jahre bei einer Leiharbeitsfirma angestellt und wurde als ungelernte Kraft an verschiedene Firmen ausgeliehen.

Bis Mai 2008 soll sie pro Stunde 6,66 Euro bekommen haben und erst danach einen Euro pro Stunde mehr. Die fest angestellte Belegschaft der Firmen brachte es dagegen auf Stundenlöhne zwischen 8,50 und 10,34 Euro. Das verstoße gegen das seit 2003 im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz verankerte „Equal-Pay”-Gebot, also das Recht auf gleiche Bezahlung für vergleichbare Arbeit, argumentierte die Frau. So sah es nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur auch das Gericht und sprach der Frau die Nachzahlung rückwirkend für vier Jahre zu (Az.: Arb G KR AZ: 4 Ca 3074/10).

Die Zeitarbeitsfirma hatte die Forderungen als unbegründet zurückgewiesen und betont, dass sie mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) einen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Das fand offensichtlich vor Gericht kein Gehör, schließlich hat das Bundesarbeitsgericht im Dezember der CGZP die Fähigkeit abgesprochen, Tarifverträge abzuschließen. In dem konkreten Fall hatte der Arbeitsvertrag der Leiharbeitnehmerin auf diesen Tarifvertrag auch gar nicht verwiesen, die Frau hatte das stets abgelehnt – jetzt allerdings berief sie sich auf die fehlerhafte CGZP-Kollektivvereinbarung.

Erst vergangene Woche hat das Arbeitsgericht Berlin zu ähnlichen Verfahren verhandelt, aber seine Entscheidung auf den 1. Juni 2011 vertagt. Dort hatte die Zeitarbeitsbranche mit Masseninsolvenzen und Kündigungen im großen Stil gedroht, sollten die Arbeitsrichter den klagenden Zeitarbeitnehmern Nachzahlungen für die vergangenen vier Jahre gewähren. Das Arbeitsgericht Krefeld hat sich davon offensichtlich nicht schrecken lassen. Nun wird man sehen, ob weitere Arbeitsgerichte dem Beispiel folgen.


23 Lesermeinungen

  1. bb sagt:

    Schwachsinn es gibt...
    Schwachsinn es gibt Zeitarbeitsfirmen die gut zahlen. Und es muß doch keiner für die arbeiten. Die Leute wo meinen sie sind so gut die finden doch auch direkt was, aber leider sind sie nicht so gut. Ich bin mir sich das ich nie für eine Zeitarbeitsfirma arbeiten müßte.

  2. Holger sagt:

    Zeitarbeit und Leiharbeit ist...
    Zeitarbeit und Leiharbeit ist moderne Sklaverei. Die Menschen werden einfach nur augenutzt und dann fallen gelassen. Das muss endlich mal ein Ende haben !!!

  3. <p>Ich sehe mich gezwungen...
    Ich sehe mich gezwungen noch einmal ein paar Anmerkungen in den Raum zu werfen. Hier erscheinen Stellungnahmen, die die Zeitarbeit als das Paradis auf Erden darstellen. Zumal dort ja auch nur ungelernte Hilfskräfte tätig sind.
    Ich habe eine Berufserfahrung von 15 Jahren. Meine Zeitarbeitsfirma berechnet für mich ca. 30-35 € die Stunde. Meine Kolleginnen und Kollegen verdienen ca. 2.000-2.500 € im Monat netto. Ich komme (wenn ein Monat 22 Arbeitstage hat) durch Fahrtgeld auf 1.500 €. Mein Nettolohn beläuft sich auf 1.250 €. Wenn man jetzt berücksichtigt, dass diese 250 € ja nur ein kurzfristiges Schönrechnen des Gehaltes sind wird mir Bange.
    Läuft mein derzeitiger Einsatz aus, dann bekomme ich, vier Wochen später, 60% von 1.250 €.
    Sollte ich bis zur Vollendung meines 67,68,69 oder 75. Lebensjahres noch weitere solcher hochdotierten Stellungen erhalten, liegt meine Rente unter dem Hartz IV Satz, der heute gültig ist.
    Mit welchem Recht behält ein Unternehmen, dessen “Leistung” es war mir einen Job zu vermitteln, für dessen acht malige Verlängerung einzig und alleine ich Leistung erbracht habe, die sich höchstens um mich kümmern, wenn mein Stundenzettel nicht Montags morgens um 10:00 Uhr vorliegt, 60 % des Vereinbarten Stundensatzes ein?
    Es geht hier nicht nur um “ungelernte” Einzelschiksale. Wieso kann man es nicht so regeln, dass z. B. ein Zeitarbeitsunternehmen pauschal 500 €/Monat für die Vermittlung einer Stelle bekommt und der Zeitarbeitnehmer das Gehalt direkt mit dem entleihenden Unternehmen aushandelt. Der Aufwand, den AmadeusFire für mich betreibt, ist maginal. Entlohnen lassen sie es sich fürstlich. Von mir!!!

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