Das letzte Wort

Das letzte Wort

Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Die neue Steuernummer schafft Gerechtigkeit

| 7 Lesermeinungen

Die bundeseinheitliche "Steueridentifikationsnummer", die neuerdings jeden Bürger unabänderlich von der Wiege bis zur Bahre begleitet, ist verfassungsgemäß. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das letzte Wort darüber haben die Münchner Steuerrichter zwar nicht: Es gibt genug Grundrechtsfundamentalisten, die dagegen auch noch vor dem Bundesverfassungsgericht zu Felde ziehen. Doch die Karlsruher Hüter des Grundgesetzes werden kaum anders urteilen. Und das ist auch gut so.

Die bundeseinheitliche “Steueridentifikationsnummer”, die neuerdings jeden Bürger unabänderlich von der Wiege bis zur Bahre begleitet, ist verfassungsgemäß. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Das letzte Wort darüber haben die Münchner Steuerrichter zwar nicht: Es gibt genug Grundrechtsfundamentalisten, die dagegen auch noch vor dem Bundesverfassungsgericht zu Felde ziehen. Doch die Karlsruher Hüter des Grundgesetzes werden kaum anders urteilen. Und das ist auch gut so.

Eigentlich ist es haarsträubend, dass sich das oberste Steuergericht die Mühe machen musste, auf immerhin 52 Seiten die Verfassungsmäßigkeit einer schlichten Nummer zu begründen, die beim Eintreiben von gesetzlich festgelegten Steuern helfen soll – und welche die Gemeinschaft der Steuer- und Beitragszahler vor dem Missbrauch bestimmter Sozialleistungen wie dem Kindergeld schützen kann. Wohlgemerkt: Diese Nummer ist nur eine Nummer; sie beinhaltet keine noch so raffiniert verschlüsselten Informationen über die jeweiligen Bürger. Darin überhaupt einen “Eingriff in ein Grundrecht” zu sehen, wäre vor dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichte von 1983 abwegig erschienen. Doch seither gilt nun einmal alles, was eine Behörde registriert, als potentieller Verstoß gegen das “Recht auf informationelle Selbstbestimmung”. Überängstliche Bürger könnten ja sonst durch staatliche Datensammlungen eingeschüchtert und von der Wahrnehmung ihrer demokratischen Freiheiten abgehalten werden.

Von solchen Befürchtungen der Kläger hat sich der Bundesfinanzhof glücklicherweise nicht beeindrucken lassen. Die Zuteilung der Nummer durch das Bundeszentralamt für Steuern – vom Bundestag durch eine Ergänzung der Abgabenordnung beschlossen und legitimiert – ist nach diesem Richterspruch verfassungsmäßig (Az.: II R 49/10). Denn sie sei durch überwiegende Interessen des Gemeinwohls gerechtfertigt.

Wie wahr! Lassen sich damit schließlich Steuerhinterziehung und Missbrauch bestimmter Sozialleistungen besser bekämpfen. Bislang konnte allen Ernstes der bloße Umzug in den Bezirk eines anderen Finanzamts dazu führen, dass die Finanzverwaltung den Überblick über eines ihrer Schäfchen (sei es schwarz oder weiß) verlor. Das gilt auch für die Erfassung der Einkünfte von Rentnern und Pensionären (diese schrittweise Umstellung auf die “nachgelagerte Besteuerung” hatte übrigens das Bundesverfassungsgericht angeordnet). Tricks bei der Abführung der Kapitalertragsteuer lassen sich so ebenfalls eher aufdecken.

Vor allem: Die bundesweit einheitliche Nummer ermöglicht die Abschaffung der hergebrachten Lohnsteuerkarten aus Pappe. Das baut Bürokratie in den Finanzämtern ebenso wie in den Unternehmen ab – ein sinnvoller Schritt hin zu dem Ziel des “e-government”. Selbst für den (durchaus legitimen) Fall, dass ein Arbeitnehmer in seiner Firma seine Religionszugehörigkeit verheimlichen will, gibt es eine Sonderregelung zum Schutz der Glaubensfreiheit.

Nun ist man am Bundesverfassungsgericht zwar sehr sensibel, was den Datenschutz angeht. 25 Jahre nach dem “Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung” erfanden die kreativen Karlsruher Urteilsfinder sogar noch ein “Computergrundrecht” (offiziell heißt es “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”). Doch hat der BFH in seinem Entscheid gleich darauf hingewiesen, dass die neue Fiskalnummer dem “verfassungsrechtlich gebotenen gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze” diene. Und den hält Karlsruhe gleichermaßen ausgesprochen hoch: Wegen mangelnder Kontrollen hat das Bundesverfassungsgericht schon im Jahr 1991 eine lückenhafte Durchsetzung der Zinsbesteuerung gerügt; später hat es für die Jahre 1997 und 1998 die Spekulationssteuer auf Wertpapiergeschäfte verworfen. Denn ein Gesetz verstößt auch dann gegen das Gleichheitsgebot, wenn es theoretisch zwar jeden Bürger gleich behandelt, bei der Anwendung auf ausreichende Überwachungsmaßnahmen verzichtet. Wenn der Ehrliche der Dumme ist, geht es nämlich verdammt ungerecht zu.


7 Lesermeinungen

  1. <p>Zum "Computergrundrecht"...
    Zum “Computergrundrecht” spricht das BFH vom Recht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”. Gemeint ist der Schutz des eigenen Computers. Gut, ist der eigene Computer nun mit quasi IT-Grundrechten versorgt. Was nur, wenn dieser Computer im luftleeren Raum agiert, also ohne Internet-Anbindung. Dann nützt das beste IT-Grundrecht nichts, wenn der Zugang zu dem “I”, also den Informationen, verwehrt bleibt. Zur Grundversorgung gehört heutzutage nicht der Computer allein sondern insb. auch der Zugang zum Internet.

  2. Guenter sagt:

    In den USA bekommt man kurz...
    In den USA bekommt man kurz nach der Geburt eine Social Security Nummer, die einen das ganze Leben lang begleitet. Natürlich kann man damit ganz toll tracken, wenn jemand mal seine Steuern nicht zahlt oder sich sonst irgendwo daneben benimmt. Die Masse der Bevölkerung regt sich darüber aber nicht auf.
    Das ist in meinen Augen aber noch nicht Big Brother. Wer sich nichts zuschulden kommen lässt, braucht vor einer Social Security Nummer oder einer Steuernummer keine Angst zu haben.

  3. Tius sagt:

    <p>Es dürfte keinen Begriff...
    Es dürfte keinen Begriff geben, der so sehr vereinnahmt wird wie die Gerechtigkeit. Und es gibt kaum einen Begriff, der noch diffuser ist und von der eigenen Weltanschauung geprägt wird.
    Doch hier geht es zunächst einmal um eine verfassungsrechtliche Frage und die beantwortet sich nicht aus dem Bauchgefühl der Autoren. Ausgangspunkt ist insoweit, dass die Verfassung durch die Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat statuiert. Die Autoren scheinen schon diesen Umstand für merkwürdig zu halten; auch der Versuch des Bundesverfassungsgerichts die Verfassung zeitgemäß zu halten und an den technischen Fortschritt anzupassen erscheint ihnen suspekt – jedenfalls, soweit sich daraus auch Einschränkungen ergeben. Doch darum geht es bei Grundrechten – und nur darum, denn selbst das Gleichbehandlungsgebot dient allein der Sicherung der Freiheitsrechte (Linke übersehen das jedoch gerne).
    Der Rechtfertigungszwang liegt daher grundsätzlich bei denjenigen, die die Möglichkeiten staatlicher Kontrolle und Intervention ausweiten wollen. Sie sind auch diejenigen, denen mit Misstrauen zu begegnen ist – in Deutschland sowieso, doch der Mauerfall scheint für viele schon unendlich lange her zu sein.
    In diesem Zusammenhang ist die bessere Möglichkeit zu Verfolgung von Straftaten ein eher schwaches Argument: Setzen wir alle Bürger einzeln in Käfige, könnte viele (sogar schwere) Straftaten verhindert werden.
    Unsere Käfige sind aber nicht aus Draht, sondern bestehen eher aus Kameras und Datenbanken. Die Verfassung sieht uns aber wohl nicht als Insassen eines Zoos, dessen Besucher uns nach Lust und Laune beobachten und studieren dürfen – und sei es auch nur, weil wir unbeobachtet Schaden nehmen könnten oder andern Tieren ein Leid antun. Daher ist die Zurückhaltung, solche Kontrollmechanismen einzuführen, begründet. Auch um den Preis, dass nicht jeder (kleine oder große) Straftat (sofort) entdeckt wird.

  4. Alexander sagt:

    Es ist traurig, dass zwei...
    Es ist traurig, dass zwei “Experten” nicht in der Lage sind zu sehen, was für ein Missbrauchspotenzial in dieser Nummer steckt.
    Diese herabwürdigenden Bezeichungen wie “Grundrechtsfundamentalisten” etc. sind einfach unglaublich. Diese Rechte sollen sichern, dass wir hier keine mittelafrikanische Bananenrepublik werden und diese 2 “Experten” tun so, als wären die Grundgesetze nur Störenfriede, die man besser nicht so ernst nehmen sollte.
    Was passiert wenn man auf die Verfassung schei**t sieht man in den USA.
    SOPA & Co, sowie solche Auswüchse hier:
    https://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/0,1518,812885,00.html
    Polizei- und Überwachungsstaat ala Orwell.

  5. Marc B. sagt:

    Das BVerfG hat im von Ihnen...
    Das BVerfG hat im von Ihnen bereits genannten Volkszählungsurteil ausdrücklich Personenkennziffern als unzulässig erklärt. Der Staat darf keine lebenslangen Nummern für seine Bürger vergeben, egal wie nützlich sie für welchen Zweck auch immer sein mögen. Deshalb ist die Entscheidung des BFH schlicht skandalös und ich erwarte, dass das BVerfG sie aufheben wird.

  6. sven sagt:

    <p>Und der Horizont reicht bis...
    Und der Horizont reicht bis zur Suppentellerwand…
    Mit dieser unschuldigen Steuernummer kann man auf Knopfdruck nahezu alle hoheitlichen (und Privatwirtschaftlichen) zusammenfassen. Da hoff ich noch auf Karlsruhe – noch haben die das letzte Wort.

  7. Nummern "schaffen" keine...
    Nummern “schaffen” keine Gerechtigkeit, höchstens Gerächtigkeit.

Kommentare sind deaktiviert.