Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Die Grenzen der Solidarität

| 10 Lesermeinungen

Auf dem Frankfurter Flughafen geht es zuweilen zu wie auf dem Pausenhof: Wenn man dort mit seinen Forderungen nicht durchdringt, wird der große Bruder zur Hilfe gerufen. Ähnliches hatte wohl auch die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) im Kopf, als sie ihre Fluglotsen am Dienstag dazu aufrief, den mühsam vor sich hin streikenden Vorfeld-Kontrolleuren zur Seite zu springen. Diesem kreativen Streikmanagement hat das Frankfurter Arbeitsgericht nun zu recht eine deutliche Absage erteilt.

Auf dem Frankfurter Flughafen geht es zuweilen zu wie auf dem Pausenhof: Wenn man dort mit seinen Forderungen nicht durchdringt, wird der große Bruder zur Hilfe gerufen. Ähnliches hatte wohl auch die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) im Kopf, als sie ihre Fluglotsen am Dienstag dazu aufrief, den mühsam vor sich hin streikenden Vorfeld-Kontrolleuren zur Seite zu springen. Diesem kreativen Streikmanagement hat das Frankfurter Arbeitsgericht in einem Eilverfahren nun zu Recht eine deutliche Absage erteilt.

Denn am späten Dienstagabend entschieden die Frankfurter Richter, dass ein solcher Solidaritätsstreik unverhältnismäßig ist. Schließlich würde dieser Arbeitskampf nicht einfach nur unterstützend wirken, sondern wäre von seinen Auswirkungen und seiner Bedeutung gleichbedeutend mit einem „Hauptstreik”, wie es in der kurz vor 22 Uhr verbreiteten Pressemitteilung des Frankfurter Arbeitsgerichts mahnend heißt. Und dieser Hauptstreik hätte sich wohl deutlich an der Anzeigentafel niedergeschlagen; die GdF wollte nahezu den gesamten Flugverkehr für sechs Stunden lahmlegen. Doch dazu kam es nicht: Entgegen der sorgsamen Planung mussten die zwölf Fluglotsen der bundeseigenen Deutschen Flugsicherung heute morgen um 5 Uhr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen und durften ihren streikenden Kollegen statt ihrer tatkräftigen Solidarität allenfalls ein paar warme Worte schenken.

Die Spartengewerkschaft hat schon angekündigt, gegen diese einstweilige Verfügung Berufung einzulegen. Vor dem Landesarbeitsgericht ist sie mit ihrem kühnen Plan noch nicht einmal chancenlos, schließlich hat das Bundesarbeitsgericht solchen Sympathiestreiks vor rund vier Jahren mit seiner ausufernden Grundsatzentscheidung kräftig Auftrieb gegeben. Damals lockerten die Erfurter Richter die Anforderungen erheblich, seither dürfen Gewerkschaften auch zum Arbeitskampf in dem Betrieb eines anderen Arbeitgebers aufrufen, ohne eigene Forderungen durchsetzen zu wollen.

Wie so oft im nur rudimentär kodifizierten deutschen Streikrecht ist damit alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit – und diese hängt ja bekanntlich stark vom Auge des Betrachters ab. Die Frankfurter Richter hatten jedenfalls für die Eskapaden der Spartengewerkschaft wenig Verständnis. Damit haben sie einem erfolgversprechenden Geschäftsmodell vorerst einen Riegel vorgeschoben. Schade eigentlich! Denn das Ausleihen von waschechten Funktionseliten mit Erpressungspotential an weniger begnadete Berufsgruppen mit überzogenen Lohnforderungen klingt ja durchaus lukrativ. Spontan fallen mir auch ein paar Forderungen ein, die ich mit Hilfe der Fluglotsen durchsetzen könnte.


10 Lesermeinungen

  1. IceMan sagt:

    Zu diesem ganzen Thema kann...
    Zu diesem ganzen Thema kann man kaum noch etwas sagen… In den letzten Tagen gingen die Streiks der Flugbegleiter wieder los – Unendlich viel Stress und Ärger für alle betroffenen… Zum Glück ist unsere Redaktion damals noch zur Gamescom gekommen und wieder zurück.
    Hoffen wir, dass es bald endet.

  2. Carsten sagt:

    <p>Ich kann es einfach nicht...
    Ich kann es einfach nicht verstehen. Heute streiken nun wieder die Flugbegleiter. Dieses Chaos, was angerichtet wird, ist einfach unverantwortlich. Einziger Wermutstropfen ist, die Hauptferienzeit ist vorbei.

  3. Nancy sagt:

    <p>Ich habe den Streit damals...
    Ich habe den Streit damals intensiv mitverfolgt und muss sagen ich bin bis heute tief gespalten was ich davon halten soll. Ich hoffe nur wenn ich demnächst mit meiner Tochter in den Urlaub starte, kommt es nicht zu einem Streik von anderen Parteien, wie Flugbegleiter oder anderer Gruppen. Liebe Grüße die Nancy

  4. <p>Dem Ganzen ist wohl nichts...
    Dem Ganzen ist wohl nichts mehr hinzuzufügen. Ich bin auch der Meinung, dass es absolut unverhältnismäßig ist. Genauso wenig kann ich den Gegenwind dieser Gewerkschaft verstehen. Man sieht mal wieder deutlich wer hier am längeren Hebel sitzt. Mit Gerichtigkeit hat das wenig zu tun. Und mit Verhältnismäßigkeit möchte ich erst gar nicht anfangen. Da fallen mir spontan Beispiele über Beispiele ein.

  5. <p>Allein dieses "in die...
    Allein dieses “in die Bresche springen” untergräbt das Mittel “Streik” ungemein. Man muss ja schon fast sagen, dass selbst in dieser Umgebung der “nicht so leicht ersetzbaren” Funktionselite mittlerweile nicht mehr die Gegebenheiten bestehen wie früher. Ich finde es sehr schade, dass es mittlerweile in unserer Gesellschaft scheinbar immer weniger Motivation zu fairen Einigungen gibt. Ob das nun daran liegt, das die Forderungen zum Teil absolut überzogen sind oder die Arbeitgeberseite aus Prinzip ein steifes Knie macht. Die Fronten in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes sind zu verhärtet, das kann nicht gesund sein auf Dauer.

  6. Wird das...
    Wird das Arbeitskampf-Instrument “Streik” nicht genau in dem Moment zu einer einzigen Farce, wenn es gar nicht mehr greifen kann, weil – egal ob Funktionselite oder nicht – sofort jemand zur Stelle ist, der in die bestreikte Bresche springen kann? Denn das ist die Kehrseite der Minderheiten- und möglicherweise insb. der weniger begnadeten Berufsgruppen-Medaille: Sie werden kurzerhand vertreten oder gleich ausgetauscht.

  7. Devin08 sagt:

    Was der Richterspruch...
    Was der Richterspruch enthüllt
    .
    Dass dieser Richterspruch vermutlich von den Gewerkschaften begrüßt werden wird, die es trotz ihrer Massenkraft in den letzten Jahrzehnten nicht mehr vermochten, wenigstens die Kaufkraft der Massen zu sichern, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Und auch, dass christdemokratische Politiker den Sozialdemokraten heftig widersprechen, welche wiederum den bedrängten Gewerkschaftsführern zur Seite stehen, wenn es darum geht, den sog. Spartengewerkschaften auf scheinbar gewerkschaftliche Weise das Wort zu reden. Doch verweist dieser Richterspruch auf die wahren Interessen, die hier verhandelt werden.
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    Zunächst einmal sind die Spartengewerkschaften eine schallende Ohrfeige für die sog. Massengewerkschaften. Gewerkschaften die sich selber immer mehr vom gewerkschaftlichen Geist verabschiedet haben und die letzten Jahrzehnte nur noch „Bestandsschutz“ betrieben haben. Mit dem Ergebnis, dass es längst unterschiedliche Tarifverträge für ein und dieselbe „Sparte“ gibt. Die Jungen verdienen im Allgemeinen erheblich weniger als die Alten. Das Auftreten von Spartengewerkschaften liegt daher diesbezüglich im Trend.
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    Dass es sich um Gewerkschaften handelt, die aufgrund ihrer Schlüsselstellungen eine große Macht ausüben können, kann man so und so interpretieren.
    Sollten diese Sparten für sog. berufsständische Interessen missbraucht werden, wäre es aus gewerkschaftlicher Sicht richtig, sie zu bekämpfen. Sollten sie aber die gewerkschaftliche Kampfkraft insgesamt verbessern, wären Gewerkschaftler gut beraten, wenn sie sie unterstützten.
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    Und hier liegt auch die eigentliche Linie bezüglich des Verständnisses jener konservativen Solidarität mit dem „gewerkschaftlichen Kampf“. Standesinteressen vs. Klasseninteressen, darum geht es. Scheinbar!
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    Doch dieser Richterspruch hat deutlich gemacht, dass in diesem Kampf eben die Klasseninteressen der Herrschenden belastet werden. Durch den Streik dieser „Spartengewerkschaft“.
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    Das sollte den gewerkschaftlichen Massen, gleich in welcher Gewerkschaft, zu Denken geben, und sie veranlassen, ihrerseits in den Solidaritätsstreik zu treten – gleich massenhaft. Dann wäre auch dieser Richterspruch obsolet. Denn Massenstreiks lassen sich so leicht nicht verbieten.

  8. Bei allem Verständnis für...
    Bei allem Verständnis für das Unverständnis angesichts des unverhältnismässigen Erpressungspotentials kleiner Partengewerkschaften – das ich teile: Letztlich ist das Erpressungspotential kleiner Spezialgewerkschaften, dem das Bundesarbeitsgericht das Tor geöffnet hat, nichts anderes als die gespiegelte Erpressung von Gesellschaften durch Unternehmen. Woanders ist billiger produzieren, also machen wir Betriebsteile zu und entlassen zehntausende, ohne Rücksicht auf Betriebzugehörigkeit oder Loyalität? Okay. Ist eine marktwirtschaftliche Spielregel. Dann gilt allerdings auch, dass kleine Spezialistengruppen ihr Marktpotential ganz marktwirtschaftlich nutzen, um für sich die Arbeitsbedingungen und Löhne durchzusetzen, diesie am Markt erzielen können. Die Aufregung darüber lässt darauf schliessen, dass man Marktwirtschaft nicht richtig verstanden hat.
    Gruss,
    Thorsten Haupts,
    erpressungsunfähiger Nichtspezialist

  9. hgebhardt sagt:

    Den Gegenwind, der dieser...
    Den Gegenwind, der dieser Gewerkschaft publizistisch entgegen weht, verstehe ich nicht.
    Schliesslich gibt es einen Schlichterspruch von einem Schlichter, den der Flughafen selbst ausgewählt hat.
    Was die “bis 70 %” anbetrifft, so fehlt mir in der Berichterstattung eine Detaillierung. Jeder weiss von seinem DSL-Anschluss, dass “bis soundsoviel” im Klartext heisst: irgendwo gerade über Null.

  10. P.M.Seitz sagt:

    <p>Die Frage der...
    Die Frage der Verhältnismäßigkeit hängt nicht vom Auge des Betrachters ab! Wie kann eine Minderheit von 200 Menschen andere derart terrorisieren. Ist denn niemand bereit seinen Flug zu stornieren statt sich umbuchen zu lassen? Verzichten wir gerne auch noch für unser Geld auf persönliche Reisefreiheit? Wie würde es in unserem Lande aussehen wenn Krankenschwestern, Bäcker, Metzger oder ähnliche Handwerker die nicht einmal diesen “Mindestlohn” ihr eigen nennen können auf solch eine immense Erhöhung bestehen würden??? Ist denn ein Fluglotse bereit für ein einfaches Brötchen 0,80 cent zu bezahlen – na, der würde sich aber verhältnismäßig aufregen.

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