Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Kein Haar in der Suppe

| 3 Lesermeinungen

Das Urteil in der Massenklage von 17.000 Telekom-Aktionären ist für die geschädigten Anleger enttäuschend - doch es ist richtig und gerecht. Wer mit Risikopapieren einen Reinfall erlebt, kann sich nicht auf dem Rechtsweg schadlos halten.

Das Urteil in der Massenklage von 17.000 Telekom-Aktionären ist für die geschädigten Anleger enttäuschend – doch es ist richtig und gerecht. Wer mit Risikopapieren einen Reinfall erlebt, kann sich nicht auf dem Rechtsweg schadlos halten.

Dass das Staatsunternehmen in seiner Werbekampagne mit einem populären Volksschauspieler den Eindruck einer sicheren Volksaktie vermittelte, mag man ihm moralisch ankreiden – ein Rechtsbruch war es nicht. Die Argumente der Kläger, die im Börsenprospekt ein Haar in der Suppe finden wollten, waren vielmehr an den Haaren herbeigezogen: Wer Anteile an einem Telekommunikationskonzern erwirbt, interessiert sich nicht für die Bilanzbewertung einzelner Funkmasten. Dass die Telekom nicht – wie in Amerika – vor den unkalkulierbaren Risiken einer Sammelklage eingeknickt ist, zeigt die Überlegenheit des deutschen Rechtssystems.

Dennoch hat das Verfahren, das noch keineswegs zu Ende ist, viel zu lange gedauert. Der Bundestag will in diesen Tagen das spezielle Prozessgesetz („KapMuG”), ohne das die Justiz zusammengebrochen wäre, reformieren. Dabei muss er für eine Beschleunigung sorgen. Ein guter Weg wäre, nicht mehr jeden einzelnen Anleger zu einer Klage zu zwingen, nur um der Verjährung zu entgehen.


3 Lesermeinungen

  1. jjaa sagt:

    <p>@gab212: Und rechtskräftig...
    @gab212: Und rechtskräftig ist es noch lange nicht — es wird also noch mindestens ein Jahr so weitergehen… (jja.)

  2. gab212 sagt:

    <p>Es ist echt erschreckend,...
    Es ist echt erschreckend, dass erst im Jahr 2012 ein Urteil gefällt werden konnte. Der Börsengang der Telekom war doch vor 15 Jahren…
    Dennoch, tricky1 mag zwar anders denken, ich stimme aber mit dem Kommentar im Blog überein. Wer in eine Aktie investiert, muss auch das Risiko sehen – und nicht nur mögliche Kursgewinne.

  3. tricky1 sagt:

    Ist ja toll wie der...
    Ist ja toll wie der Blogschreiber genau weiss, was richtig und gerecht ist.
    .
    Dass aber seine grobschlächtige Argumentation die Komplexität der Rechtslage übersieht und die Argumente der Kläger unzutreffend ins Lächerliche zieht ist einer FAZ unwürdig.

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