Das letzte Wort

Das letzte Wort

Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Zu viel ist zu viel

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Der Fall ist so skurril wie das Leben im Öffentlichen Dienst: Ausgerechnet in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln entdeckten die Richter des Bundesarbeitsgerichts einen Fall von „Rechtsmissbrauch". Dort war sich die Justizbehörde von Nordrhein-Westfalen nicht zu schade, eine junge Justizangestellte über einen Zeitraum von elf Jahren immer wieder mit befristeten Arbeitsverträgen zu vertrösten - insgesamt 13 an der Zahl.

Der Fall ist so skurril wie das Leben im Öffentlichen Dienst: Ausgerechnet in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln entdeckten die Richter des Bundesarbeitsgerichts einen Fall von „Rechtsmissbrauch”. Dort war sich die Justizbehörde von Nordrhein-Westfalen nicht zu schade, eine junge Justizangestellte über einen Zeitraum von elf Jahren immer wieder mit befristeten Arbeitsverträgen zu vertrösten – insgesamt 13 an der Zahl.

Dem haben die Bundesrichter nun einen Riegel vorgeschoben, obwohl das Teilzeit- und Befristungsgesetz den Arbeitgebern bei der Befristung von Arbeitsverträgen eigentlich so viel Spielraum lässt, wie sie nur wollen – solange sie nur einen guten Grund anführen können. Das konnte auch die Justizbehörde in diesem Fall: hier mal eine Schwangerschaftsvertretung, dort der Einsatz für einen Kollegen im Sonderurlaub. Der Bedarf an Lückenbüßern ist gerade im Öffentlichen Dienst schier unbegrenzt. „Ständiger Vertretungsbedarf” nennt sich das.

Es war nur eine Frage der Zeit bis ein solcher „Springer” den Weg nach Erfurt findet. Dort hatte man gar europarechtliche Bedenken und legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor. Die Luxemburger Richter segneten solche Kettenbefristungen im Januar zwar grundsätzlich ab, verpflichteten die deutschen Gerichte aber zu einer zweistufigen Prüfung. Danach müssen die Richter immer erst einmal prüfen, ob ein Sachgrund vorliegt und dann, ob die mehrfache Befristung nicht vielleicht rechtsmissbräuchlich vereinbart wurde.

Die Erfurter Richter füllten diese Vorgaben nun mit Leben, freilich ohne irgendwelche starren Grenzen einzuziehen. Künftig wird es nun also auf die „Umstände des Einzelfalls” ankommen, also wie lange, wie häufig jemand befristet beim selben Arbeitgeber eingestellt wurde. Erste Anknüpfungspunkte gibt es schon: Vier Befristungen auf eine Dauer von siebeneinhalb Jahren sind noch kein Problem, elf Jahre und dreizehn Befristungen im selben Geschäftsstellenbereich sehr wohl.

Für die Arbeitgeber, insbesondere im Öffentlichen Dienst, wird es künftig ungemütlicher: Auf endlose Kettenbefristungen können sie sich für ihre Personalplanung nicht mehr verlassen. Ob das allerdings ein sinnvolles Instrument in Sachen Mitarbeitermotivation ist, darf ohnehin bezweifelt werden. Das zeigt auch die ungewöhnliche Reaktion der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände: Sonst schnell mit Kritik an der Beschneidung von Arbeitgeberrechten bei der Hand, verweisen sie nun darauf, dass dies sowieso nur ein Problem der öffentlichen Hand sei. In der Privatwirtschaft seien solche Kettenvertretungen unüblich. Die Unternehmen werden schon wissen warum.  

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4 Lesermeinungen

  1. osmania sagt:

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  3. Johann sagt:

    Das ist einfach unglaublich,...
    Das ist einfach unglaublich, da fehlen mir die Worte. Es kann nicht sein, dass in diesem Staat so oft mit zweierlei Maß gemessen wird. Ich höre schon böse Zungen, die behaupten die Frau wäre selbst Schuld gewesen wenn sie das über einen Zeitraum von 11 Jahren mitmacht. Traurig wenn nicht mal das Amtsgericht mit gutem Beispiel voran geht.

  4. Fritz Teich sagt:

    <p>Typisch fuer jedes deutsche...
    Typisch fuer jedes deutsche Amtsgericht. Amtsrichter und Zahlmeister…

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