Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Im Zweifel gegen die Bank

| 5 Lesermeinungen

Der Bundesgerichtshof hat die Haftung von Banken für Beratungsfehler verschärft. Im Zweifel müssen sie künftig beweisen, dass sie im Recht sind - und nicht mehr andersherum. Dies gilt für den Nachweis der sogenannten Kausalität: Also dafür, dass die Pflichtverletzung des Geldinstituts auch die Ursache für den Schaden war, den der Kapitalanleger erlitten hat.

Der Bundesgerichtshof hat die Haftung von Banken für Beratungsfehler verschärft. Im Zweifel müssen sie künftig beweisen, dass sie im Recht sind – und nicht mehr andersherum. Dies gilt für den Nachweis der sogenannten Kausalität: Also dafür, dass die Pflichtverletzung des Geldinstituts  auch die Ursache für den Schaden war, den der Kapitalanleger erlitten hat.

Tatsächlich kann es ja durchaus sein, dass ein Kunde seine Fehlinvestition auch dann getätigt hätte, wenn seine Bank ihn korrekt informiert hätte. Vielleicht wollte er ohnehin ein beträchtliches Risiko eingehen, weil sich in der realen Welt der Finanzwirtschaft nur dann auch eine Chance auf eine hohe Rendite einstellt. Oder weil er hierbei zugleich besonders viele Steuern sparen und damit dem Fiskus ein Schnippchen schlagen konnte. Oder weil es ihm schlicht egal ist, ob das Kreditinstitut am Verkauf ihrer Produkte auch etwas verdient. Verständige Menschen nehmen dies ohnehin an.

Dass Bankberater sogar unaufgefordert mitteilen müssen, ob sie von einem Emittenten eine Vertriebsprovision erhalten – und auch noch, wie hoch diese ist -, haben die obersten Zivilrichter ohnehin erst mit dem legendären „Bond-Urteil” vor knapp 20 Jahren erfunden.

Zugunsten der Finanzinstitute hatte der Bankensenat in Karlsruhe aber bisher nicht automatisch unterstellt, dass ein geschädigter Kunde bei vollständiger Information von seiner Transaktion Abstand genommen hätte. Diese „Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens” sollte vielmehr nur dann gelten, wenn er keine vernünftige Handlungsalternative gehabt hätte, als den Deal abzulehnen.

Seit dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs ist dies anders. Auch wenn der Bankkunde bei vollständiger Offenlegung in einen „Entscheidungskonflikt” geraten wäre, gilt nunmehr zu seinen Gunsten eine Umkehr der Beweislast. Wobei sich die Richter darauf berufen, dass ihre langjährige frühere – und für Anleger strengere – Auffassung auf einer unpassenden Parallele zum Arzthaftungsrecht beruhte.

Immerhin: Ganz sicher sein können sich Kläger nach einer Fehlspekulation immer noch nicht, dass sie vor Gericht ihr Geld zurück holen können. Die Bundesrichter haben nämlich in dem konkreten Fall der Vorinstanz aufgegeben, gründlich zu prüfen, was das Kreditinstitut an Indizien dafür vorbringen kann, dass der Kunde sowieso jede Aufklärung in den Wind geschlagen hätte. In einer umfangreichen Beweisaufnahme muss das Oberlandesgericht Frankfurt ihn nun ebenso wie seinen Bankberater als Zeugen vernehmen („Parteivernehmung” heißt dies, wenn ein Kläger selbst aussagen soll). Und dabei sollen auch „Hilfstatsachen” eine Rolle spielen. Beispielsweise dass dieser Anleger schon einmal Anteile an einem ganz ähnlichen Fonds gekauft hatte – und dabei nachweislich über die „Kick-Backs” für die Bank belehrt worden war, ohne sich an diesen zu stören.


5 Lesermeinungen

  1. FAausK sagt:

    Im Supermarkt verlangt ja auch...
    Im Supermarkt verlangt ja auch niemand dass die Kassiererin erst einmal nach Wünschen und Zielen des Einkaufs fragt und dann dem Kunden unter Umständen verwehrt bestimmte Fertigprodukte zu kaufen. Der Kunde kommt auch nicht zurück und sagt, dass die Fischsstäbchen bei seinen Kindern geschmacklich nicht angekommen seien und dass es deswegen Geld -wegen Beratungsfehlers- zurück geben müsse. Außerdem wusste man ja gar nicht, dass der Supermarkt an den Fischstäbchen verdienen wolle.Dann hätte man die Fischstäbchen niemals gekauft. Die Supermärkte würden ja in großem Stil an Menschen verdienen. Das ist wirklich en Skandal!
    Die meisten Leute, die sich über Banken beklagen, suchen doch einen Schuldigen für ihre Fehlspekulationen. Sie können sich nicht eingestehen, dass sie einen Fehler bei ihrer Investmententscheidung getroffen haben und behaupten nun, sie seien allesamt “fehlberaten” worden. Natürlich gab es auch Verkaufsexzesse bei Banken. Die Lösung kann deswegen aber jedenfalls nicht sein mit jedem Bankkunden ein zweistündiges Gespräch mit vielen Zahlen, Daten, Fakten führen zu müssen nur um Beträge von 5 TEUR in einem Fonds anzulegen. Das macht niemandem Spaß und verwehrt mittelfristig breiten Bevölkerungsschichten den Zugang zum Kapitalmarkt/Wertpapiermarkt. Für den “kleinen Mann” bieten Banken nämlich bald gar kein Wertpapiergeschäft mehr an, weil der Bürokratismus, die Erträge überkompensiert.
    Die ganze Geschichte ist völlig absurd. Vielleicht merken ja auch irgendwann die “Retter der Witwen und Waisen” vom Verbraucherschutz, dass der Schuss gehörig nach hinten losgeht: Dann gibts Sparbuch zu 0,2 % bei 2,5% Inflation, wenn bankseitig festgestellt wird, dass Kunden sich betragsmäßig oder vom IQ her für manche Anlageformen nicht mehr eignen (Kein Witz!) Das ist dann staatlich verordnete Geldvernichtung in einer Größenordnung, die sich selbst Verbraucherschützer noch nicht ausgerechnet haben!

  2. tricky1 sagt:

    Der Zeitungstext des Autors...
    Der Zeitungstext des Autors scheint mir deutlich klarer als die Blogversion…

  3. Olafson sagt:

    Meine Bank wirbt mit...
    Meine Bank wirbt mit Lebensversicherungen, Riester-Rente und co…. Im Endeffekt habe ich bei meiner Bank nichts angelegt. Es können einfach keine seriösen Angebote sein. Lieber das Geld in Sachwerte investieren.

  4. Beweisumkehr sagt:

    <p>Es ist nicht falsch, dass...
    Es ist nicht falsch, dass Goliath beweisen muss, dass er David fair und umfassend beraten und informiert hat. Die Banken müssen heutzutage zu seriösen Verhaltensweisen gezwungen werden. Das soll mal anders gewesen sein. Heute sind Bankkunden schutzbedürftig gegenüber den üblen Machenschaften der gegelten Ehrlichsprechern h. c.

  5. Den Abzockern muss das...
    Den Abzockern muss das Handwerk gelegt werden und das darf nur ein erster kleiner Schritt bleiben.

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