Das Streikrecht gibt Gewerkschaften Macht – solange sie es nutzen dürfen. Das hängt jedoch davon ab, wo sie ihre Forderungen durchsetzen wollen, wie das Bundesarbeitsgericht nun in einem Grundsatzurteil feststellte.
Artikel im: November 2012
Virenschleudern im Büro
Auf den ersten Blick dürfte bei Arbeitnehmern diese Meldung für Schrecken sorgen: Das Bundesarbeitsgericht lässt Arbeitgebern freie Hand bei der Entscheidung, ob sie von ihren Mitarbeitern schon am ersten, zweiten oder – wie bisher üblich – erst am dritten Tag der Krankheit ein Attest verlangen möchten. Doch dafür gibt es keinen Grund. Weiterlesen