Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Für Manager ist die Unschuldsvermutung in Gefahr

| 12 Lesermeinungen

Ob der Rücktritt des Unister-Geschäftsführers Thomas Wagner wirklich nichts mit dem Strafverfahren gegen das Internetunternehmen zu tun hat, kann nur die dortige Führungsspitze wissen. Ob an den Vorwürfen nichts dran ist, wie der Portalbetreiber beteuert, ebenfalls. Beunruhigend ist aber das massive Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen die börsennotierte Internetfirma, das offenbar übers Ziel hinausschießt - und sich in eine Reihe spektakulärer Razzien, Verhaftungen und Anklageerhebungen bei Großkonzernen einreiht.

Ob der Rücktritt des Unister-Geschäftsführers Thomas Wagner wirklich nichts mit dem Strafverfahren gegen das Internetunternehmen zu tun hat, kann nur die dortige Führungsspitze wissen. Ob an den Vorwürfen nichts dran ist, wie der Portalbetreiber beteuert, ebenfalls. Beunruhigend ist aber das massive Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen die börsennotierte Internetfirma, das offenbar übers Ziel hinausschießt – und sich in eine Reihe spektakulärer Razzien, Verhaftungen und Anklageerhebungen bei Großkonzernen einreiht.

Die Vorwürfe der Strafverfolger klingen auf den ersten Blick gravierend: Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und verbotener Vertrieb von Versicherungsleistungen stehen im Raum; hinzu kommt ein angeblicher Verstoß gegen den Datenschutz. Der Betreiber von Reiseportalen wie fluege.de und ab-in-den-urlaub.de soll seinen Kunden ohne entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein Produkt zur Absicherung gegen Stornogebühren angeboten haben. Das hält die Aufsichtsbehörde für ein erlaubnispflichtiges Versicherungsgeschäft. Darüber kann man streiten. Immerhin soll die Behörde zehn Jahre lang keinen Anstoß daran genommen haben – auch nicht, als das Unternehmen nach eigenen Angaben von sich aus dort angefragt hat.

Eine typische Auslegungsfrage also – tägliches Brot von Juristen. Der übliche Weg wäre gewesen: Die Aufsichtsbehörde erlässt ein Verbot; gegen diesen Verwaltungsakt kann das Unternehmen dann vor dem Verwaltungsgericht klagen. Wer Recht bekommt, ist offen. Sicher kann man den fraglichen Stornoschutz als Versicherungsleistung definieren; man kann es aber auch ganz anders sehen. Am Ende wird man durch drei Instanzen geklagt und womöglich auch noch eine Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Viel Stoff jedenfalls für Fachaufsätze von Versicherungs- und Verwaltungsrechtlern, ob es sich tatsächlich um eine „unbefugte Geschäftstätigkeit nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz” handelte. Nicht besonders nahe liegend ist es dann freilich, dem Unternehmen einen subjektiven Vorsatz für eine Straftat zu unterstellen. Der aber wäre für eine Verurteilung genauso erforderlich wie ein objektiver Verstoß gegen ein Strafgesetz.

Das Vorpreschen der Staatsanwaltschaft, die mit ihrer Razzia ein börsennotiertes Unternehmen in Misskredit bringt und drei seiner Manager vorübergehend in Untersuchungshaft gesteckt hat, scheint da unverhältnismäßig. Ähnlich fragwürdig ist ihr massives Vorgehen mit Blick auf den Verdacht der Steuerhinterziehung. Stimmt: Weil der Urlaubsvermittler seinen Stornoschutz nicht als Versicherungsleistung betrachtet hat, hat er konsequenterweise auch keine Versicherungsteuer abgeführt. Stattdessen hat er aber Umsatzsteuer ans Finanzamt überwiesen. Und die beträgt ebenfalls 19 Prozent. Hätte Unister also wirklich rechtswidrig gehandelt (was noch offen ist), wäre dem Fiskus lediglich ein Schaden in Höhe der Vorsteuer entstanden, die Steuerpflichtige bei der Umsatzsteuer von ihrer eigene Steuerschuld abziehen können (nicht aber bei der Versicherungsteuer).

Der martialische Auftritt der Strafverfolger wirkt also überzogen. Langsam muss man als Unternehmer und Manager in diesem Land Angst bekommen, dass manche Anklagebehörden für die Wirtschaft die Unschuldsvermutung abgeschafft haben.


12 Lesermeinungen

  1. Auerbach sagt:

    @ Interna(angebliche). Leider...
    @ Interna(angebliche). Leider zeigen Sie bereits in Ihrem ersten Beitrag ein Rechtsverständnis, das zum Glück seit 1989 auch in Leipzig fast vollständig ausgestorben ist. Wer begrüßt oder fordert, dass von staatlicher Seite “mal einer kurzen prozess” macht, ohne auf Gesetze oder Rechtsweg Rücksicht zu nehmen, kann derzeit noch seinen Wohnsitz in Nordkorea oder Zimbabwe wählen, insofern wünsche ich Ihnen Mut zur Eigeninitiative und ggf. eine gute Reise.
    Sachlich können Sie offenkundig leider nichts beitragen. Ihr offesichtlicher Hass auf den Erfolg anderer verstellt Ihnen den Blick. Warum eigentlich? Sie hatten doch sicher bessere Startvoraussetzungen? Warum haben Sie selbst nichts daraus gemacht? Sie geben vor Interna zu kennen, aber Sie liefern uns Unwarheiten.
    Sie haben Unrecht, ich stamme nicht aus Griechenland, obwohl ich die vergangene Hochkultur dieses Landes sehr bewundere. Wir verdanken dieser Hochkultur unter anderem das Wort Logik, das wir in unseren Sprachschatz eingeführt haben, sinngemäß “Kunst des Denkens”. Aristoteles sprach insofern von der “Lehre des vernünftigen Schlußfolgerns”. Es schadet Ihnen sicherlich nicht, sich ein wenig damit zu beschäftigen. Die Universität Leipzig gibt insofern gerne Hilfestellung.
    Auch Ihre anderen Ausführungen entsprechen nicht den Tatsachen. Die der Höhe nach lächerliche “Ausfallbürgschaft” ist erst nach dem Aufbau des Unternehmens gewährt worden und hat ein “Nullrisiko” für den Aussteller. Die Banken- und Landestypische “Gürtel/Hosenträger” Kombination, die sogar noch Einnahmen für den generiert, der ohnehin kein Risiko trägt.
    Dass der größte Gesellschafter sich sozusagen selbst als Geschäftsführer “entlässt”, hat mit angeblichen Bankschulden der Gesellschaft sicher wenig zu tun, denn wer hätte denn mehr Stimmrecht als der Hauptgesellschafter? Auch hier helfen die alten Griechen… Wenn man schon spekulieren will, vielleicht liegt nach den zuvor unvorstellbaren Ereignissen der letzten Wochen einfach ein Erkenntnisgewinn dergestalt vor, das man sich als Eigentümer einer Firma mit Umsätzen in Milliardenhöhe nicht als Projektionsfläche für jede Intrige, jede Verleumdung (sei sie auch noch so offensichtlich unsinnig) oder sonstige aus durchsichtigsten Gründen inszenierte Kampagne kostenlos zur Verfügung stellen muß (oder sollte).
    Und da Sie ja vorgeben zu wissen, daß Unister sein Personal angeblich in großen Teilen vom Staat “gefördert” bekommt (haben die angeblich Geförderten in unserem vorbildlich organisiertem Staatswesen denn nirgendwo anders eine Stelle bekommen?), findet sich demnach vielleicht in Bälde ein fähiger (Fremd-) Geschäftsführer, der Unister (dank Förderung) nichts kostet, den die Generalstaatsanwaltschaft nach Belieben jederzeit verhaften kann und den alle anderen je nach Bedarf beschimpfen und verleumden können? Das wäre doch der Idealfall für alle Beteiligten und T. Wagner kann dann ganz in Ruhe 16 Stunden am Tag arbeiten und Unister zum weltgrößten Reiseportal machen. Wäre doch gelacht wenn der das nicht schafft, wenn er erst mal wieder ungestört Vollgas geben kann ohne abgelenkt zu sein, oder?
    Auch bezüglich Ihrer Ausführungen zur Inhaftierung von der Steuerhinterziehung verdächtiger Personen muss ich Ihnen wiersprechen. Das Gesetz verlangt diese in-Haft-nahme nicht, wieso auch, wenn es noch nichtmal eine Anklage, geschweige denn eine Verurteilung gibt? Allerdings kann man wegen Flucht- und/oder Verdunkelungsgefahr in Unterschungshaft genommen werden. Dass die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür (totz gegenteiliger Behauptung der Generalstaatsanwaltschaft) NICHT vorliegen, hat bereis die erste (!) Überprüfung durch eine Haftrichterin am Amtsgericht egeben. Insofern könnte man ohne Übertreibung von einer “schallenden Ohrfeige” für die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden sprechen. Im übrigen war dieses Ergebnis vorauszusehen und spricht für das (partielle) Funktionieren unseres Rechtsstates auch in Sachsen.
    Das sollte uns allen Hoffnung geben…

  2. Interna sagt:

    <p>@Auerbach: Guten Tag Herr...
    @Auerbach: Guten Tag Herr xxx (Anm. der Red.: Die fragliche Passage musste aus presserechtlichen Gründen anonymisiert werden).
    Unister ein Unternehmen das ohne Bankenhilfe und staatliche Unterstützung gewachsen ist. Das ich nicht lache! Das ist einfach nur unverfroren das so zu behaupten.
    1. Das Land Sachsen bürgt in Millionenhöhe für die Schulden der Unister
    2. Wenn man keine Bankschulden hätte – warum musste Thomas Wagner dann zurücktreten?
    3. Ein Grossteil der Mitarbeiter die in den jahren 2008-2010 eingestellt wurden xxxxx. (Anm. der Red.: Die fragliche Passage musste aus presserechtlichen Gründen anonymisiert werden).
    Sie sollten sich besser nicht so sehr über den Sumpf in Sachsen aufregen, denn Ihr Arbeitgeber ist dort bestens verbandelt und nur weil nicht jeder nach der Unister Pfeife tanzt muss man gleich unflätige Beschimpfungen auspacken. Es besteht der verdacht auf Steuerhinterziehung in einer Summe weit über 1 Mio. EUR. Dann kommt eben die Polizei und nimmt auch mal die Leute fest die dafür Verantwortlich sind. Das ist Gesetz – wenn Sie damit nicht klar kommen, gehen Sie in die Politik und ändern Sie die Gesetze. Nur wenn es so weit ist, wandere ich sicher aus!

  3. Unger sagt:

    So unglaublich wie sich für...
    So unglaublich wie sich für mich das Vorgehen der Justiz liest, Herr Auerbach, so unglaublich ist für mich die Geschichte wie sich Unister am Markt verhält.

  4. Moritz sagt:

    @auerbach die...
    @auerbach die Storno-/Umbuchungsgebühr wird nicht von Unister, sondern von den jeweiligen Reiseveranstaltern kassiert, Unister als Reisemittler wird daran in keiner Form beteiligt. Ausnahme: Reisen von Urlaubstours, dem eigenen Veranstalter

  5. Auerbach sagt:

    <p>Der eigentliche Skandal im...
    Der eigentliche Skandal im Vorgehen von Teilen der sächsischen Justiz liegt in der völlig unverhältnismässigen Anwendung (dem Missbrauch) staatlicher Gewalt, die in Sachsen regelmäßig gegen (angeblich) straffällig gewordene freie Unternehmer zur Anwendung kommt, während (echte) Täter, die entweder aus staatlichen und kommunalen Betrieben kommen oder entsprechende parteiliche Verschonungsmerkmale besitzen, mit Samthandschuhen angefasst werden. Beliebt ist in Sachsen auch das “verjähren-lassen” bei derartig schutzwürdiger Klientel durch die Staatsanwaltschaft. Diese Vorgehensweise erodiert das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz in Sachsen zunehmend, so dass sich in Sachsen bereits eine “private” Parallelpolizei etabliert hat, die die Einwohner vor illegalen Übergriffen der staatlichen Stellen schützen soll.
    Im Fall UNISTER ist das Vorgehen besonders verwerflich, da die betroffenen Personen in wenigen Jahren ohne nenneswerte Bankkredite oder öffentliche Förderung ein Unternehmen aufgebaut haben, das in seiner Art Marktführer in Europa sein dürfte und Umsätze in Milliardenhöhe tätigt.
    Dass diese unternehmerisch, zumindest in Sachsen, unvergleichliche Leistung , nicht mit Auszeichnungen oder Würdigungen der Gründer belohnt oder gewürdigt wird, obwohl diese ohne nennenswertes Fremdkapital oder gar staatliche Gelder derzeit 1900 Menschen in einem Gebiet höchster Arbeitslosigkeit, nicht nur Lohn und Brot sondern auch eine tragfähige Zukunftsperspektive geben, ist für sich allein schon Skandal genug.
    Opfer dieser durchsichtigen Kampangne ist die Firma jedoch nicht nur aufgrund der zahlreichen Mitbewerber geworden, die selbst im gleichen Geschäftsbereich mit Verlusten oder sinkenden Margen zu kämpfen haben und zum Teil bereits dreistellige Millionenbeträge “verbrannt” haben, sondern vor allem desshalb, weil sie in Sachsen ansässig ist und sich die Unternehmensführung NICHT von dem sogenannten “sächsischen Sumpf” aus einer fragwürdigen Gesellschaft hochkorruptiver Personen in Politik, Verwaltung, Sparkassen und staatlich gefütterten Berater- und Lobbyistenvereinigungen hat vereinnahmen lassen. Die Mischung aus unglaublicher Innovationskraft gepaart mit persönlicher Integrität und absoluter Bescheidenheit bei höchstem Einsatz für das Unternehmen einerseits und der konsequenten Ablehnung von Beteiligungsangeboten und sonstigen Vereinnahmungsversuchen auf der anderen Seite, sowie eine erfolgreich geführte öffentliche Auseinandersetzung mit dem Oberbürgermeister in Leipzig, musste zwangsläufig immer mehr Feinde aus dem “Sachsensumpf” auf den Plan rufen, weil in diesem Sumpf nicht sein kann, was nicht sein darf. Die letztendlich eingetretenen Maßnahmen des temporären Freiheitsentzuges für einen Teil der UNISTER-Manager sind bei Kenntnis der Vorwürfe so unglaublich, dass Sie nicht einmal zur Erstellung einer drittklassigen Romanvorlage dienen könnten. Eine völlig einseitige Ermittlungsführung unter Mitwirkung von Ex-DDR Juristen, die gegenteilige oder entlastende Umstände vollständig negiert und sich dabei hauptsächlich auf ein von einem Mitbewerber erstelltes “Schein”-gutachten stützt, das ein sich bereitwillig instrumentalisieren lassendes Presseorgan der Justiz im Austausch für Informationen anbietet, Verhaftungen die nach XXX-YYY-Methodik (Anm. der Red.: Die Formulierung musste aus presserechtlichen Gründen anonymisiert werden.) durchgeführt werden, Verhaftete die (bewußt?) falschen bzw. unzuständigen Richtern vorgeführt werden und eine an Schulhofniveau grenzende Geschwätzigkeit von Teilen der Justiz die selbstverständlich auch dafür sorgt, dass die entsprechenden Journalisten lange vor den Betroffenen über jeweilige Durchsuchungshandlungen informiert werden, sind dabei nur typisch sächsische Begleitumstände die auch in alle bisherigen Phasen des Sachsensumpfes so oder ähnlich aufgetreten sind.
    Das eigentlich viel gravierendere ist, dass den sogenannten Tatvorwürfen, überhaupt KEINE Straftat gegenübersteht, da sämtliche Steuern vollständig und korrekt abgeführt wurden und weder je eine (obendrein unsinnige) Absicht der Steuerhinterziehung bestand oder gar etwa umgesetzt wurde. Selbst für Menschen (und Juristen) deren geistiges Rüstzeug aus Zeiten vor dem Mauerfall stammt, müsste leicht ersichtlich und verständlich sein, dass ein Unternehmen bei zwei sich konkurrierend gegenüberstehenden, möglichen Steuerarten, die beide 19% betragen, keinerlei Anreiz oder Grund hat, sich auch nur eine Sekunde länger, als zur Berechnung einer der beiden Steuern notwendig, mit dieser Thematik zu beschäftigen. Aber selbst wenn der Verstand oder Wille nicht soweit reicht, wofür der Umstand spricht, dass die Generalstaatsanwaltschaft (!) in Dresden den zuständigen Bundes- und Finanzbehörden (rechtswidrig?) eine Klärung der Angelegenheit durch Kontaktaufnahme mit UNISTER untersagt hat, um überhaupt erst einen (fiktiven) Steuerschaden “errechnen” (das heiss über Monate auflaufen lassen) zu können, hätte man durch einfaches lesen feststellen können und müssen, daß die von UNISTER angebotene Möglichkeit eine Umbuchungs- oder Stornogebühr durch einen Sofortzahlungsbetrag in Höhe von 5-30 Euro “abzusichern” schon allein deswegen keine “Versicherung” (im Sinne des Vers.-Gesetzes) darstellen kann, weil die abgesicherte Umbuchungs- oder Stornogebühr eine Gebür ist, die UNISTER im Umbuchungs- oder Stornierungsfall ja selbst erhebt (und verdient).
    Der angebotene Schutz stellt somit nichts anderes als eine im vorab erhobene (ermässigte) Umbuchungs- bzw. Stornogebühr da, die bei Antritt der Reise ohne vorherige Umbuchung schlichtweg nicht rückzahlbar ist.
    Genau aus diesem Grund hat die Finanzverwaltung in Hessen und das damalige Bundesamt für das Versicherungswesen die erhobene Gebühr eindeutig und über ein Jahrzehnt hinweg als “sonstigen Ertrag” aber NICHT als versichrungssteuerpflichtig angesehen.
    Wenn und falls sich diese Rechtsmeinung geändert haben sollte, wird dies in einem Rechtsstaat durch entsprechende Anhörungen oder Bescheide kundgetan, aber nicht durch einen exzessiven Mißbrauch des staatlichen Gewaltmonopols. Daran sollte jedem Bürger dieses Staates nicht nur gelegen sein, sondern diese Selbstverständlichkeit sollte durch den Eizelnen auch öffentlich kundgetan werden, sofern auch nur irgendein staatliches Organ vom Weg des Rechts abkommt. Wer seine Stimme nicht erhebt, mag sich nicht beschweren, wenn er morgen der nächste ist, der Willkür zum Opfer fällt.

  6. Interna sagt:

    Ich habe schon noch so viel...
    Ich habe schon noch so viel vertrauen in unseren Rechtsstaat das Staatsanwälte hier genug Augenmaß haben. Das der Pornokönig, die Deutsche Bank und ab-in-den-urlaub.de Chef Thomas Wagner hier hochgenommen wurden hat mit Sicherheit absolut klare Hintergründe, die ggf. öffentlich nicht laut kommunizeirt werden. Wie man vom MDR und internen Quellen hört, handelt es sich um über 4 Millionen EUR Steuerschulden. Die Tatsache das viele dieser Versicherungen international – und somit ohne Umsatzsteuer – erhoben wurden, lässt auch das Argument nicht zu das man ja Umsatzsteuer abgeführt hatte.
    Was der FAZ Author vielleicht nicht weiss – die Unister hat eine gewisse Berühmtheit erlangt vor Gerichten alle Instanzen durchzuklagen um Ihre dreisten Abkassiermethoden über Jahre aufrecht zu erhalten. Man denke hier an die Opt-out Methoden bei genau diesen versicherungen. Es wurde von ALLEN Instanzen bestätigt das dies illegal ist. So lange man sich aber durch die Instanzen klagt kann man die Methode aufrecht erhalten und so Geld verdienen. Die Unister wollte hier sogar vor den Europäischen Gerichtshof ziehen – nie mit der Aussicht auf Erfolg – ausschliesslich mit der Aussicht bis zum finalen Urteil weiter tausende von Euro täglich zu verdienen – auf Kosten der Verbraucher. Wäre eine Staatsanwaltschaft den Weg gegangen den der Author vorschlägt, wäre dies also genau der Weg gewesen den die Unister sich gewünscht hätte. Wollen wir das als ehrliche Steuerzahler? Das Deutsche Rechtssystem bietet hier einfach keine andere Möglichkeit und somit ist es mir als verbraucher Recht wenn hier auch mal ggf. härter zugeschlagen wird.
    Die UNister ist auch in anderen Bereichen kein Unschuldslamm. Kreditkartendaten werden verschlampt, bem Veranstalter Urlaubstours werden Kundendaten öffentlich einsehbar gemacht (siehe Ryanair Flugbuchungen), Mitarbeiter verlassen in Scharen das Unternehmen (alleine im November und Dezember haben fast ein Dutzend leitende IT Mitarbeiter gekündigt), der Begriff “Unister Spam” auf Google liefert ganz köstliche Einsichten in das Unternehmen (fast 6 Millionen Emails werden täglich rausgefeuert an arme Verbraucher), Opt-in Missbrauch, unrechtmässig erhobene Servicegebühren auf dem hotelportal hotelreservierung.de bis ca. 2011, ähnliches auf fluege.de, gefakte Anfragen an Singles auf partnersuche.de um die Leute dort in Abofallen zu locken, usw..
    Die Liste ist unendlich lang. Da braucht mir keiner erzählen das es hier ein sauber arbeitendes Unternehmen trifft. Hier wird seit jahren auf Deutsch gesagt “beschissen auf teufel komm raus”. Und jetzt hat halt mal einer kurzen prozess gemacht – weil das der einzige Weg ist den solche Menschen verstehen und den der Rechtsweg in deutschland auch bietet. Die Alternative wären jahrelange Verfahren gewesen auf Steuerzahler und Verbraucher Kosten. Ich finde es grausam wie sich die FAZ hier hinstellen kann und das als den bessern Weg fordern kann. der gleiche Journalist schreibt dann wahrscheinlich in 12 Monaten wie schlimm verbraucher immer wieder von Online Plattformen abgezockt wird.
    Recherchieren Sie besser erst mal über die Unternehmen die sie hier bedauern. Das Netz ist voll von enttäuschten Kunden und Verbrauchern die sich über fluege.de, ab-in-den-urlaub.de, partnersuche.de und andere Unister Plattformen beschweren. Zum Teil in heftigster Form. Kann ja kaum sein das diese Menschen alle die Unwahrheit sprechen. aber klar – lieber über den Staat mal schnell schimpfen als eine tiefere Recherche zu einem Thema zu machen von dem man keine Ahnung hat.

  7. Dem Autor Jahn kann man nur...
    Dem Autor Jahn kann man nur zustimmen:
    Staatsanwaltschaften sind nicht nur dem Recht, sondern fühlen sich zunehmend auch dem schnöden Mammon verpflichtet, denn sie haben in vielen Bundesländern ausdrücklich die Aufgabe, so viele Vermögensabschöpfungen wie möglich durchzuführen. Und das gelingt umso besser, je größer der Verfolgungsdruck ist, den der vermeintliche Straftäter verspürt; wahrnehmbar in der Öffentlichkeit, am besten an den Börsen.
    Auch das jüngste Vorgehen gegen die Deutsche Bank (bewaffnete Bundespolizisten in der Buchhaltung) war derart überzogen, dass man über die Motive für diesen “Kampfeinsatz” nicht lange spekulieren muss: Es riecht nach Geld, und diesen Geruch lieben die Justizministerien der Länder zunehmend.

  8. g.reichert sagt:

    """Naja- wie Fälle aus der...
    “””Naja- wie Fälle aus der deutschen Wirtschaft zeigen, ziehen Höchstverdiener mit dem Argument “von alledem nichts gewusst” zu haben, den Kopf aus der Schlinge…..
    Soweit ich sehen kann,war es immer so,dass sobald die Position des Direktors erreicht(Arbeitgeberfunktion) ist ,tun Direktoren alles,um nichts zu wissen,was unterhalb seiner Position los ist.Das Einzige was nach obern durchkommt,sind eher Lügen,die ihm zum Vorteil gereichen.Wer nicht die “richtigen”Infos/Zahlen nach oben bringt,der fliegt oder wird kaltgestellt.Die Unschuldsvermutung für (Sub-)Direktoren ist nicht gerechtfertigt.Die Beweislast müßte umgekehrt werden.
    Leider verstehen Richter das System in Unternehmen nicht,weil sie den Gesamtzusammenhang nicht sehen können,obwohl es eine uralte Sache ist,dass die Bewertung einer Sache vom Rahmen der Sache abhängig ist.Das ist in der Denkweise eines Richters nicht vorhanden,obwohl er die Freiheit hat die Beweiswürdigung auch am Rahmen einer Sache festzumachen,der letztlich bestimmt,wer letztlich schuldig ist.Das Gerichtssytem in DE verhindert die Wahrheitsfindung auf der Amtsgerichtsebene durch Richter.Insofern sind Rechtsprechungen an Amtsgerichte oftmals verfassungswidrig.Und die Amtsgerichtsrichter schweigen.-Es ist ein Rätsel,dass Bürger nicht dagegen angehen-wegen solcher Mißstände.Der deutsche Richterbund ist dabei ein reiner Interessenverband,welcher kaum solche Mißstände aufgreift.

  9. arminius sagt:

    Naja- wie Fälle aus der...
    Naja- wie Fälle aus der deutschen Wirtschaft zeigen, ziehen Höchstverdiener mit dem Argument “von alledem nichts gewusst” zu haben, den Kopf aus der Schlinge.
    Und kassieren dann auch noch beim vorzeitigen Ausscheiden trotz Skandal volle Bezüge. (Ich denke da an die Deutsche Bahn).
    Fazit: Ich lasse mich nicht oder nur mündlich informieren und darf schalten und walten wie ich will- mir kann nichts passieren.
    Bei einem 7-8-stelligen Jahresgehalt werden gewisse Leute aber dafür bezahlt, Dinge zu wissen. Und wenn sie das nicht tun, dann sind sie eben fehl am Platze und müssen eben gesiebte Luft atmen.

  10. <p>Allerdings ist es nicht so,...
    Allerdings ist es nicht so, dass Staatsanwälte immer überreagieren. Ich stelle folgendes Gegenbeispiel zur Diskussion: XXX und YYY haben als Geschäftsführer von 20 Immobilienfonds in 2011 vermutlich Gelder in Millionenhöhe unterschlagen. Nachträglich wollten sie dies als “Liquiditätsmanagementsystem” legalisieren, was die zivilen Gerichte in 12 Fällen rechtskräftig untersagt haben. Nun verweigern sie den Kommanditisten und Beiräten hartnäckig jede Auskunft über die Höhe der abgezweigten Beträge und den Status einer evtl. Rückführung. Bilanzen für 2011 legen sie konssequenterweise keine vor. Die Staatsanwaltschaft hat erst nach Monaten Ermittlungen aufgenommen. Die Delikte – wenn sich der Verdacht so erhärtet – erscheinen hunderttausendmal schlimmer als das, was bei Unister passiert ist. (Anm. der Red.: Aus presserechtlichen Gründen wurden die genannten Namen anonymisiert.)

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