Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Für Manager ist die Unschuldsvermutung in Gefahr

| 12 Lesermeinungen

Ob der Rücktritt des Unister-Geschäftsführers Thomas Wagner wirklich nichts mit dem Strafverfahren gegen das Internetunternehmen zu tun hat, kann nur die dortige Führungsspitze wissen. Ob an den Vorwürfen nichts dran ist, wie der Portalbetreiber beteuert, ebenfalls. Beunruhigend ist aber das massive Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen die börsennotierte Internetfirma, das offenbar übers Ziel hinausschießt - und sich in eine Reihe spektakulärer Razzien, Verhaftungen und Anklageerhebungen bei Großkonzernen einreiht.

Ob der Rücktritt des Unister-Geschäftsführers Thomas Wagner wirklich nichts mit dem Strafverfahren gegen das Internetunternehmen zu tun hat, kann nur die dortige Führungsspitze wissen. Ob an den Vorwürfen nichts dran ist, wie der Portalbetreiber beteuert, ebenfalls. Beunruhigend ist aber das massive Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen die börsennotierte Internetfirma, das offenbar übers Ziel hinausschießt – und sich in eine Reihe spektakulärer Razzien, Verhaftungen und Anklageerhebungen bei Großkonzernen einreiht.

Die Vorwürfe der Strafverfolger klingen auf den ersten Blick gravierend: Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und verbotener Vertrieb von Versicherungsleistungen stehen im Raum; hinzu kommt ein angeblicher Verstoß gegen den Datenschutz. Der Betreiber von Reiseportalen wie fluege.de und ab-in-den-urlaub.de soll seinen Kunden ohne entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein Produkt zur Absicherung gegen Stornogebühren angeboten haben. Das hält die Aufsichtsbehörde für ein erlaubnispflichtiges Versicherungsgeschäft. Darüber kann man streiten. Immerhin soll die Behörde zehn Jahre lang keinen Anstoß daran genommen haben – auch nicht, als das Unternehmen nach eigenen Angaben von sich aus dort angefragt hat.

Eine typische Auslegungsfrage also – tägliches Brot von Juristen. Der übliche Weg wäre gewesen: Die Aufsichtsbehörde erlässt ein Verbot; gegen diesen Verwaltungsakt kann das Unternehmen dann vor dem Verwaltungsgericht klagen. Wer Recht bekommt, ist offen. Sicher kann man den fraglichen Stornoschutz als Versicherungsleistung definieren; man kann es aber auch ganz anders sehen. Am Ende wird man durch drei Instanzen geklagt und womöglich auch noch eine Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Viel Stoff jedenfalls für Fachaufsätze von Versicherungs- und Verwaltungsrechtlern, ob es sich tatsächlich um eine „unbefugte Geschäftstätigkeit nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz” handelte. Nicht besonders nahe liegend ist es dann freilich, dem Unternehmen einen subjektiven Vorsatz für eine Straftat zu unterstellen. Der aber wäre für eine Verurteilung genauso erforderlich wie ein objektiver Verstoß gegen ein Strafgesetz.

Das Vorpreschen der Staatsanwaltschaft, die mit ihrer Razzia ein börsennotiertes Unternehmen in Misskredit bringt und drei seiner Manager vorübergehend in Untersuchungshaft gesteckt hat, scheint da unverhältnismäßig. Ähnlich fragwürdig ist ihr massives Vorgehen mit Blick auf den Verdacht der Steuerhinterziehung. Stimmt: Weil der Urlaubsvermittler seinen Stornoschutz nicht als Versicherungsleistung betrachtet hat, hat er konsequenterweise auch keine Versicherungsteuer abgeführt. Stattdessen hat er aber Umsatzsteuer ans Finanzamt überwiesen. Und die beträgt ebenfalls 19 Prozent. Hätte Unister also wirklich rechtswidrig gehandelt (was noch offen ist), wäre dem Fiskus lediglich ein Schaden in Höhe der Vorsteuer entstanden, die Steuerpflichtige bei der Umsatzsteuer von ihrer eigene Steuerschuld abziehen können (nicht aber bei der Versicherungsteuer).

Der martialische Auftritt der Strafverfolger wirkt also überzogen. Langsam muss man als Unternehmer und Manager in diesem Land Angst bekommen, dass manche Anklagebehörden für die Wirtschaft die Unschuldsvermutung abgeschafft haben.


12 Lesermeinungen

  1. Tassilo sagt:

    <p>Auerbach hat Recht. Die...
    Auerbach hat Recht. Die Methoden, die bei der Verhaftung, die eigentlich erstmal eine Vernehmung sein sollte, angewendet worden sind, sind eines Rechtsstaates unwürdig. Dazu zähle ich bewusste Verlegung nach DD und damit Behinderung/Erschwerung des Zugangs durch Angehörige und Anwälte. Die in meinen Augen bewusste Scheinvorführung vor einen falschen Richter ist mir auch zu Ohren gekommen, kann sie daher aber wegen Hörensagen nicht bestätigen. Die Quelle ist aber idR sehr zuverlässig. Weiter erscheint es mir nach meinem Rechtsverständnis unlogisch, dass vor gerichtlicher Klärung Tatsachen geschaffen werden, indem man die Manager festsetzt. Der Sprecher der GStA sagt dies auch noch, in seiner unnachahmlichen Weise.
    Wer sich freut und die Regeln unseres Rechtstaates in diesem Fall gern mal außer Kraft gesehen hat, ist sich für eine sachliche Diskussion sowieso disqualifiziert. Regeln und Gesetze nur dann, wenn es einem selber passt? Prost Mahlzeit. Wenn man Unister und Co mit legalen, rechtsstaatlichen Mitteln nicht ans Leder kann, dann sind auch solche Methoden iO? Ja, wo leben wir denn…
    Leider werden wohl solche Dinge von den direkt Betroffenen nicht öffentlich gemacht werden (können), da diese seitens der GStA entsprechende Auflagen bekommen haben (nämlich mit niemandem über das Verfahren usw. zu sprechen). Das ist üblich.
    In dem Geschäft segelt man hart am Wind, da tritt man schon dem einen oder anderen mal auf die Füße.

  2. gisbert4 sagt:

    Mit Nichtwissen läßt sich...
    Mit Nichtwissen läßt sich für Vorstände et. al. keine Unschuldsvermutung begründen. Ende der Durchsage.

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