Die Anteilseigner bekommen nach diesem Gesetzentwurf mehr Macht, ohne dass der Aufsichtsrat entmachtet wird. Denn diese dürfen künftig einmal jährlich auf ihrer Hauptversammlung über das System der Vorstandsvergütung abstimmen. Was bisher nur unverbindlich ist (und auch das erst seit vier Jahren, als die Große Koalition das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ verabschiedete), gerät damit zu einem echten „Say on Pay“. Außerdem müssen konkrete Höchstbeträge genannt werden, damit kein Teil der Entlohnung in sonstigen Zuwendungen, Sachleistungen oder der Altersvorsorge versteckt werden kann.
Hilfreich wäre, wenn außerdem mit einer konkreten Zahl die Relation zu den Bezügen der Gesamtbelegschaft angegeben werden müsste. Die geplanten Änderungen im Deutschen Corporate Governance Kodex gehen immerhin bereits in diese Richtung. Das Gesetzespaket hat jedenfalls beste Chancen, noch vor der Bundestagswahl ins Bundesgesetzblatt zu gelangen. Denn CDU/CSU und FDP wollen die Änderungen in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur „Aktienrechtsnovelle 2012“ hineinpacken.
Was wie eine Quadratur des Kreises anmutet, könnte also wirklich klappen. Die Aktionäre erhalten das letzte Wort über die Bezüge ihrer Manager. Das Recht, konkrete Vorschläge zu entwickeln, bleibt dagegen beim Kontrollgremium. So werden die Aufseher nicht aus der gesetzlichen Pflicht entlassen, ihren Vorständen keine unangemessen hohe Bezüge zuzubilligen. Da nur über das Gesamtsystem abgestimmt wird, behalten sie außerdem den nötigen Spielraum, um Leistungsträger in der Führungsspitze zu belohnen und „Underperformer“ abzustrafen.
Dass die Gewerkschaftsvertreter im mitbestimmten Aufsichtsrat dadurch an Einfluss verlieren, muss nicht schmerzen – zumal nicht einmal die Arbeitervorkämpfer den nun beklagten Gehaltsexzessen entgegengetreten sind. Auch die Manövrierfähigkeit des Unternehmens bleibt jederzeit erhalten, weil selbst bei der Ablehnung eines Vergütungsmodells durch die Hauptversammlung kein rechtliches Vakuum entsteht. Anfechtungsklagen von „räuberischen Aktionären“ werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Eigentümer hingegen bekommen ein Vetorecht, weil sie es sind, die am Ende die Zeche zahlen müssen. Wenn Großinvestoren aus der Finanzbranche dennoch mehrheitlich beschließen, die Spendierhosen anzuziehen, haben sie eben selbst Schuld: Dann tun sie dies auf eigene Rechnung und schmälern ihre Dividenden. Alles andere wäre ein grotesker Eingriff in die Vertragsfreiheit – und geht den Staat nichts an.
Alles richtig, aber
nun weiterdenken. Lt. letzten Meldungen befinden sich mehr als 55 % der Aktien in ausländischer Hand. Dividende fließen also wohin? Sie werden wo versteuert?
Zudem ist damit die Rolle eines Aufsichtsrats definiert. Er repräsentiert die Aktionäre. Die Aktionäre werden aber in den Hauptversammlungen im wesentlichen von den Großanlegern vertreten, kurz von den Aufsichtsräten, die sich damit selbst ins Amt wählen.
Selbst nahezu jeder Kleinaktionär gibt seine Stimme der Stelle, die sein Depot hält, er selbst geht nicht zu diesen HV, was sollte er da auch. Die Depotstelle benutzt die Stimmrechte im eigenen Interesse.
Schaut man sich die Anteilseigner heute an, also die sogenannten institutionellen Anleger, so stellt man unschwer fest, dass diese keine Ahnung von den Geschäftsfeldern des Unternehmens haben. Ihr Interesse ist auch nicht einmal die Dividendenerwartung. Ihr Interesse besteht darin, das Papier so oft wie nur möglich im Jahr umzuschlagen. Die Wette gilt, ich finde nach dem Kauf des Papiers in möglichst kurzer Zeit einen noch Dümmeren, der mir dieses Papier für x % mehr wieder abkauft.
Da sie aufgrund des Umfangs ihrer Pakete den Börsenkurs leicht in die gewünschte Richtung manipulieren können, lassen sich selbst bei kleinen Gewinnmargen pro Ereignis im Laufe eines Jahres beträchtliche Renditen erzielen. Dass diese Renditen inhaltsleer sind, liegt auf der Hand. So entsteht u.a. das virtuelle Geld, das derzeit in gigantischem Ausmaß über den Planeten fliegt
Nur, so wie keine Bäume endlos in den Himmel wachsen, endet auch dieses Verfahren. Die ersten Anfänge dieses Endes sehen wir ja seit einigen Jahren schon.
Von Politikern kann man keine Rettung erwarten. Ihnen fehlt dazu der Verstand. Ebensowenig war es nützlich, die Gewerkschaften in den Aufsichtsrat zu holen. Auch ihnen fehlt der Sachverstand, falls sie ihn haben, stellen sie ihn angesichts ihrer Aufgabe als Arbeitnehmervertreter hintan, weil diese das langfristige Denken nicht nachvollziehen können und wollen. Sie sind mehr am Augenblick interessiert.
Re Deutsche Gesellschaften
57% der Aktien sind in den Händen von ausländischen Investoren (so hat ARD TV letzte Woche berichtet)…
Anti-Absocker-Initiative in der Schweiz
“Glencore-Chef droht mit Wegzug aus der Schweiz”
(Zuger Nachrichten)
https://www.finanzen100.de/nachrichten/artikel/glencore-chef-droht-mit-wegzug-aus-der-schweiz_H380290518_2-1-3838473891997508326/
Erst nach den Sommer-Ferien werden wir mehr erfahren.