Ein „Urteil nach der Al-Capone-Methode“, titelt SpOn nach dem Urteil kritisch; die SZ ist schon eher von der Bedeutung des Falls überzeugt und textet (in ihrer Printausgabe): „Porsche fuhr nicht mit Sprit, sondern mit Kreditbetrug“. Befriedigend ist der Ausgang des Verfahrens jedenfalls nicht – was auch immer der Bundesgerichtshof zu der prompt angekündigten Revision sagen wird.
Sicher: Der Straftatbestand des Kreditbetrugs ist zwar nur ein „abstraktes Gefährdungsdelikt“. Doch dass Banken keinen kriminellen Risiken ausgesetzt werden dürfen, dürfte seit dem Beinahe-Zusammenbruch einiger (angeblich) systemrelevanter Kreditinstitute bekannt sein. Und immerhin ging es um ein Darlehen, das insgesamt eine Dimension von 10 Milliarden Euro erreichte. Dass sich allerdings (nach eigenem Bekunden) die fragliche Bank BNP Paribas, die den Finanzhasardeuren im Autokonzern eine halbe Milliarde geborgt hatte, nicht einmal betrogen fühlte, relativiert den Fall dann doch merklich. Zumal sie den Kredit nicht nur längst zurückerhalten hat, sondern sich auch von vornherein bis zur Halskrause mit Sicherheiten – VW-Aktien nämlich – eingedeckt hatte.
Rechtfertigt das eine Hauptverhandlung von einem dreiviertel Jahr, in der ein englischer Fachterminus („net purchase price post collateral“), dessen Übersetzung heftig umstritten war, als Kronzeuge der Anklage herhalten musste. Umso bedauerlicher ist es, dass derweil das Strafverfahren kaum voran kommt, das den eigentlichen Kern der Anschuldigungen betrifft: Dass Härter – und sein damaliger Chef Wendelin Wiedeking – die Investoren und Spekulanten an den Börsen betrogen haben sollen.
Die Staatsanwaltschaft hat nun kürzlich zwar Anklage erhoben. Doch die Vorwürfe sind nach jahrelangen Ermittlungen und der Auswertung von wahrscheinlich mehreren Terabyte an Daten schon merklich geschrumpft. Die Strafverfolger haben den Vorwurf der Untreue ebenso fallen gelassen wie den der „handelsgestützten Marktmanipulation“. Übrig geblieben ist bloß noch die „informationsgestützte Marktmanipulation“. Juristisch weitgehend Neuland also in dem ohnehin noch recht jungen Gebiet des Kapitalmarktstrafrechts.
In diesem Jahr dürfte eine Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts darüber befinden, ob sie die Anklage überhaupt zur Hauptverhandlung zulässt. Sicher ist das nicht: In aller Regel ist dieses so genannte Zwischenverfahren zwar bloße Routine. Selbst in einem spektakulären Strafverfahren wie dem „Mannesmann-Prozess“ hat das Landgericht Düsseldorf einst die Anklage gebilligt – und dann doch die Angeklagten wie den damaligen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und den früheren IG-Metall-Boss Klaus Zwickel freigesprochen. (Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil zwar aufgehoben, wie man sich erinnern mag; die zweite Verhandlungsrunde bei einer anderen Strafkammer in Düsseldorf endete dann aber auch nur mit einer Einstellung des Verfahrens gegen eine – wenngleich saftige – Geldauflage.)
Anders im Fall des VW-Managers José Ignacio López de Arriortúa, der vor 20 Jahren der Industriespionage bezichtigt wurde: Die Anklage gegen den „Krieger“ von Ferdinand Piëch (wegen seines Sparkurses auch „Würger von Wolfsburg“ genannt) hat das Landgericht Darmstadt nicht überzeugt. Nach Einholung eines weiteren Gutachtens wurde das Ermittlungsverfahren ebenfalls ohne Verhandlung und Schuldspruch beendet – gegen eine Zahlung von 400.000 D-Mark, wie es damals hieß.
[…] in Das letzte Wort, FAZ’s legal blog today – to him, the matter was a waste of energy (“Verpulverte Energie”). The prosecution should rather have applied its scarce resources to the market manipulation […]
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“Vielleicht hätte die Stuttgarter Justiz diese Ressourcen lieber in eine schnellere Aufarbeitung des eigentlichen und viel monströseren Verdachts stecken sollen – dass nämlich die Rennwagenschmiede bei ihrem gescheiterten Versuch, den x-mal größeren Konkurrenten Volkswagen zu schlucken, den Kapitalmarkt getäuscht hat.”
Dass man das nicht getan hat, und dass da vielleicht Vorsatz dahinter steckte, solch ein gedanken ist einem FR Wirtschaftsredakteur natürlich fremd…..