Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Wunsch und Wirklichkeit

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In den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für die unter Dreijährigen scheinen so manche Eltern alle ihre Hoffnung auf eine reibungslose Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelegt zu haben. Die Realität indes sieht anders aus, und auch die Gerichte spielen dabei nicht mit.

In den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für die unter Dreijährigen scheinen so manche Eltern alle ihre Hoffnung auf eine reibungslose Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelegt zu haben. Die Wunschkita direkt um die Ecke mit passgenauen Öffnungszeiten und hochqualifiziertem Personal. Die Realität indes sieht anders aus, obwohl sich der Staat in den vergangenen Jahren schon ordentlich ins Zeug gelegt hat: ellenlange Wartelisten, Unsicherheit, unangenehme Kompromisslösungen. Das alles macht das Leben mit Kindern nicht gerade einfacher, deshalb wenden sich einige Eltern nun mehr oder weniger verzweifelt an die Verwaltunsgerichte.

Doch die scheinen jedenfalls nicht geneigt, den Eltern jeden Wunsch von  den Augen abzulesen. Sobald die Kommune ernsthaftes Bemühen zeigt und Alternativen bringt, haben die Eltern es schwer. Gerade erst war das Verwaltungsgericht Frankfurt mit der Klage eines Elternpaares befasst, denen die Unterbringung ihres Nachwuchses bei angebotenen Tagesmüttern nicht gut genug war. Auch den Alternativ-Krippenplatz lehnten sie dankend ab, weil sie nicht jeden Morgen 30 Minuten lang mit den öffentlichen Verkehrsmitteln dorthin fahren wollten. Sie hätten Bahnhöfe zu passieren, die nicht barrierefrei seien, auch die Benutzung des Frankfurter Hauptbahnhofs sei wegen des häufigen Ausfalls der Personenaufzüge und der extremen Geruchsbelästigungen durch Urin nicht akzeptabel.

Das alles ist durchaus legitim – niemand ist gezwungen, seine Kinder in einer Umgebung abzugeben, die ihm nicht passt. Doch genauso verfehlt wäre es, jeden Wunsch nach idealer Betreuung auf die chronisch klammen Kommunen abzuwälzen. Dafür müssen die Eltern schon selbst sorgen, der Staat kann allenfalls für eine vernünftige Grundausstattung verantwortlich sein – und die findet sich auch 30 Minuten vom Wohnort entfernt. Es ist deshalb absolut richtig, was das Frankfurter Verwaltungsgericht mit erstaunlich klaren Worten umriss: „Die Kammer konnte nicht nachvollziehen, warum ein dreißigminütiger Weg mit dem öffentlichen Nahverkehr mit einem einmaligen Umsteigen für den Antragsteller unzumutbar sei“ – während jeden Tag Tausende Passagiere diesen auch mit Kinderwagen bewältigten (Az.: 7 L 2889/13 F). Kompromisse muss schließlich jeder eingehen. Das können auch Gerichte nicht ändern – und sie sollten es auch gar nicht erst versuchen.


1 Lesermeinung

  1. tricky1 sagt:

    Der Grundtenor des referierten Urteils wird schlcht getroffen.
    Ich hätte in einem FAZ-Blog mehr erwartet!

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