Das letzte Wort

Bumerang für die Deutsche Bank

Die Deutsche Bank hat sich vor Gericht schon kostspieligere Niederlagen eingefangen als diese: Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte am Mittwoch die Kündigungen von vier Händlern für unwirksam, die im Zusammenhang mit jahrelangen Zinsmanipulationen im Februar fristlos entlassen worden waren. Die Kündigungen seien unverhältnismäßig, weil die Deutsche Bank selbst durch ihre innere Organisationsstruktur dafür gesorgt habe, dass sich die Händler in einem “erheblichen Interessenkonflikt” befanden, urteilte das Gericht.

Das Gerichtsverfahren wirft ein Schlaglicht auf einen Skandal, der im vergangenen Jahr für Furore sorgte. Damals wurde bekannt, dass eine ganze Reihe von Banken über Jahre hinweg die beiden Referenzzinssätze Libor und Euribor manipuliert hatten. Den Händlern warf die Bank dabei gar nicht vor, tatsächlich die Zinsen manipuliert zu haben. Vielmehr sollen sie “pflichtwidrig” mit bankinternen Kollegen kommuniziert haben. Dabei geht es um E-Mails an Händler der Bank, die vor allem Derivate in ihrem Portfolio haben. Das Pikante daran: Auch für Derivate spielen die Referenzzinsen eine erhebliche Rolle, deshalb sollen diese Finanzinstrumente auf die Ermittlung des Satzes eigentlich gar keinen Einfluss haben.

Mehrere Hunderttausend Euro Gehaltsnachzahlungen für vier zu Unrecht gefeuerte Händler sind für das größte deutsche Finanzinstitut zu verkraften. Viel unangenehmer ist jedoch, wie schonungslos das Arbeitsgericht Frankfurt fehlerhafte Organisationsstrukturen offenlegte: “In der Deutsche Bank waren in der fraglichen Zeit weder klare Regularien implementiert, noch Kontrollen erfolgten, um eine strikte Trennung zwischen den Ermittlern des Referenzzinssatzes und den Derivatehändlern zu gewährleisten”, betonte das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Eigentlich wollte die Deutsche Bank im Skandal um jahrelange Zinsmanipulationen als der große Aufklärer dastehen. Das Signal an Aufsichtsbehörden, die Belegschaft und nicht zuletzt die empörte Öffentlichkeit sollte unmissverständlich lauten: Null-Toleranz für illegale Absprachen. Vor Gericht wurde der Vorwurf gegen die Mitarbeiter jedoch zum Bumerang. Mit bemerkenswerter Eleganz umrundete er die geschassten Händler, um mit noch stärkerer Wucht die Deutsche Bank zu treffen. Die Richterin bescheinigte den Mitarbeitern zwar pflichtwidriges Verhalten – aber auch dem Geldinstitut, durch eine krude Arbeitsaufteilung Interessenkonflikte geschaffen zu haben. Viel deutlicher kann man die Mitverantwortung der Bank kaum auf den Punkt bringen. Die Entscheidung zeigt: Der versprochene “Kulturwandel” kommt spät. In einigen Fällen eben zu spät.

 

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