Das letzte Wort

Das letzte Wort

Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Freiwillige Selbstkontrolle

| 1 Lesermeinung

Unternehmen reagieren nervös auf die anhaltende öffentliche Diskussion über Lohndrückerei durch Leiharbeit und Werkverträge. Viele Betriebe führen derzeit interne Revisionen durch. Könnte ja sein, dass sie fündig werden.

Das Urteil der Öffentlichkeit über Leiharbeit und Werkverträge ist schon seit geraumer Zeit bekannt: Einen anderen Zweck außer Lohndrückerei scheinen Arbeitgeber in diesen Fällen nicht zu verfolgen. Die Notwendigkeit von flexiblen Reaktionsmöglichkeiten oder schlicht veränderte Produktionsprozesse spielen vor diesem Tribunal keine Rolle. Vor den deutschen Arbeitsgerichten dagegen ergibt sich mittlerweile ein durchaus differenziertes Bild: So mancher Arbeitgeber erlebt dort in der Tat  sein blaues Wunder. Seine bisher verfolgte Strategie aus Ignoranz über die geltende Rechtslage  und gnadenlosem Sparwillen fliegt ihm dort – zu recht – um die Ohren. Doch nicht jeder Werkvertrag, nicht jede Leiharbeit  wird von der Rechtsprechung genüsslich auseinandergenommen, in vielen Konstellationen sind sie sinnvoll und rechtmäßig.

Inzwischen reagieren viele Unternehmen nervös auf die anhaltende öffentliche Diskussion über Lohndrückerei und führen jetzt interne Revisionen durch, um ihre mitunter jahrzehntelange Praxis bei der Beschäftigung von Mitarbeitern fremder Firmen zu überprüfen.  “In den Unternehmen herrscht Aufruhr”, berichtete der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer von der Kanzlei Gleiss Lutz, der seit Jahren als einer der prominentesten Arbeitgeberanwälte gilt. “Dort ist jahrzehntelang geschludert worden.” Besonders fatal sei, dass sich um die freien Mitarbeiter normalerweise die Einkaufsabteilungen der Konzerne kümmert, und die Rechtsabteilung in die Gestaltung der Verträge nicht eingebunden ist. “Das kann saumäßig teuer werden”, resümierte der für seine klaren Worte bekannte Jurist jüngst auf der Jahrestagung der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) in Frankfurt.

Der Grund: Gerichte wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einem Fall gegen den Autobauer Daimler gehen bei Rechtsmissbrauch davon aus, dass die Betroffenen bei dem Unternehmen angestellt sind, in dem sie über Jahre hinweg tätig gewesen sind. Damit werden für die Auftragsunternehmen meist höhere Löhne und Sozialabgaben fällig – auch rückwirkend

Brenzlig wird die Situation für Arbeitgeber gleich aus mehreren Gründen. Die Leiharbeit wurde inzwischen erheblich eingeschränkt, insbesondere seitdem vor knapp drei Jahren in das Gesetz eingefügt wurde, die Arbeitnehmerüberlassung habe “vorübergehend” zu erfolgen. Fälle wie die eines Leiharbeiters bei Thyssen-Krupp, der schon seit zehn Jahren für das gleiche Unternehmen tätig ist, dürften danach rechtswidrig sein. Das Bundesarbeitsgericht hat sich allerings noch nicht dazu geäußert, was “vorübergehend” eigentlich bedeuten soll. Die Entscheidung ist nun für Ende des Jahres geplant.  

Durch die zunehmende Regulierung der Leiharbeit wichen zahlreiche Unternehmen auf Werkverträge auf – ein grundsätzlich zulässiges und seit Jahrzehnten genutztes Instrument. Doch damit holen sich Unternehmen gleich den zweiten Unsicherheitsfaktor ins Haus: Diese freien Mitarbeiter dürfen eigentlich keine Weisungen von dem Unternehmen erhalten, in dem sie tätig werden. Auch in die Stammbelegschaft dürfen sie nicht eingegliedert werden. Einige Unternehmen besonders in der Fleischindustrie und in der Automobilbranche haben diese rechtlichen Rahmenbedingungen geflissentlich ignoriert.

In anderen Unternehmen die genaue Einhaltung der Vorgaben dagegen zu grotesken Situationen. So berichten Arbeitsrechtler von Betrieben, in dem durch eine unterschiedliche Arbeitskleidung und roten Strichen auf dem Werksgelände eine künstliche Trennung hergestellt wird, obwohl die Mitarbeiter mitunter schon seit Jahren die gleiche Tätigkeit verrichten.

Bei dieser Gemengelange ist es sinnvoll, dass Unternehmen nun selbst intensiv prüfen, ob auch sie an der einen oder anderen Stelle den Verführungen einer ungezügelten Auslagerungskultur erlegen sind. Für diese freiwillige Selbstkontrolle ist es höchste Zeit – auch im Vorgriff auf die Regulierung, die noch kommen wird. Viel spricht dafür, dass die neue Bundesregierung oder das Bundesarbeitsgericht bald neue Grenzen setzen. Die Frage ist lediglich, wer schneller ist. 

 


1 Lesermeinung

  1. KassandraWahrheit sagt:

    Die Löhne drücken oder nicht merh bezahlen können
    …Minijobs ohne hohen Lohn, aber Hartz IV erhöhen, stimmt was nicht. Das ist keine Reform gewesen das ist Rechen für Dumme gewesen. Hier hat bald keiner mehr nötig zu arbeiten,. ordentlich Samen verteilen und Fertilität erhöhen der Staat zahlt.

Kommentare sind deaktiviert.