Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Apple kapituliert vor Straßencafé

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Mit rechtlichen Auseinandersetzung kennt sich der amerikanische Technologiekonzern Apple bestens aus. Normalerweise stehen ihm dabei ähnlich imposante Konkurrenten gegenüber, zuletzt allerdings auch Besitzerinnen von Stadtteilcafés. Rückblick auf einen bizarren Markenstreit.

Mit rechtlichen Auseinandersetzung kennt sich der amerikanische Technologiekonzern Apple bestens aus. Normalerweise stehen ihm dabei ähnlich imposante Konkurrenten gegenüber, Motorola zum Beispiel oder auch sein asiatischer Konkurrent Samsung. Vor Gerichten wird erbittert wegen Patentverletzungen gekämpft, mal bestreitet der eine die Innovationskraft einer technischen Erneuerung, mal der andere. Wer eine Armada an Rechtsanwälten einsetzt, kann auch schon mal über das Ziel hinausschießen. Da werden sogar Besitzerinnen von Stadtteilcafés zu einer Bedrohung des Geschäftsmodells, die mit allen Mitteln bekämpft werden muss.

Christin Römer ist in diese Rolle geraten, als sie es wagte, vor rund zwei Jahren das Logo für ihr Bonner Café “Apfelkind” beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen zu lassen. Es zeigt in einer raffinierten Zusammensetzung einen Apfel und einen Kinderkopf. Nicht einmal angebissen war er. Da selbst Café-Betreiberinnen das Marketinginstrument des Merchandising nicht mehr fremd ist, wollte sie das Logo auf Kaffeetassen und Lätzchen drucken lassen und in ihrem kleinen Laden verkaufen.

Leider bekam der amerikanische Computergigant davon Wind – wieso das geschah, ist nicht überliefert. Und in Zeiten, wo der Apfel nicht mehr wie seit Jahrtausenden mit Adam und Eva, sondern nur noch mit Computern in Verbindung gebracht wird, reifte die Überzeugung im Konzern, dagegen vorgehen zu müssen. Das tat Apple denn auch – und wie immer mit Verve. Mit großem anwaltlichen Engagement legte er beim zuständigen Markenamt Protest gegen die in seinen Augen widerrechtliche Vereinnahmung der runden Frucht ein.

Der Fall erhitzte die Gemüter, nicht nur in Bonn war die Betroffenheit über das vehemente Auftreten groß. Bis zu diesem Mittwoch, als das Deutsche Patent- und Markenamt nüchtern verkündete, dass der Widerspruch sang- und klanglos zurückgenommen wurde. Wieso eigentlich, weiß schon wieder niemand.


1 Lesermeinung

  1. tylerdurdenvolland sagt:

    Interessant...
    Nein nicht der Artikel, sondern das Timing….

    Andere Medien, zB der ja nun seit Längerem nicht mehr wirklich zum Spitzenjournalismus zählende Spiegel berichtet heute, dass apple auf chinesiches Ersuchen hin, von seinen iPhones eine App verbannt hat, die es Chinesen ermöglichte von der Regierungen verbannte Webseiten zu besuchen.

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