Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Weltfremde Gutmenschen in Richterrobe

| 87 Lesermeinungen

Der Sozialstaat muss einem Hartz-IV-Empfänger jedes Jahr einen mindestens dreiwöchigen Trip nach Indonesien spendieren. Das hat das Landessozialgericht Essen entschieden. Die Begründung: Der Mann müsse seinen Sohn besuchen, mit dem die Mutter eigenmächtig in eine „fremde Kultur“ gezogen sei.

Menschen sollen hierzulande auch dann in Würde leben können, wenn sie ohne eigene Schuld kein Arbeit haben. Das gebietet schon das Grundgesetz – und dass da mehr dazu gehört als Schutz vorm Verhungern und Erfrieren, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt. Die Karlsruher Richter haben damit (über den Umweg einer anderen Berechnungsweise) höhere Sozialleistungen für Arbeitslose erzwungen. Und ebenso für Asylbewerber (obwohl dies einen zusätzlichen Anreiz für Wirtschaftsflüchtlinge darstellt).

Das Landessozialgericht von Nordrhein-Westfalen hat das offenbar zum Ansporn genommen, die Pflichtzuwendungen des Gemeinwesens für Antragsteller noch stärker auszuweiten. Nach Ansicht der Richter in Essen gehört nämlich zu den Ansprüchen eines Leistungsempfängers sogar eine jährliche Reise nach Indonesien von mindestens drei Wochen Dauer. Der Grund: Dort lebe der Sohn des Mannes. Mit ihm sei die Mutter ohne Zustimmung des Vaters in das asiatische Land gezogen. Das Jobcenter muss ihm nun regelmäßig Flug, Verpflegung, Transfer, Reise und Unterkunft finanzieren.

Den Landesrichtern war das so wichtig, dass sie dies sogar in einer Eilentscheidung verfügten. Bemerkenswert ist, dass die Robenträger nicht nur mit den Rechten des Mannes argumentieren, sondern auch mit denen des zehnjährigen Kindes. Denn für dessen Entwicklung sei “die Ausübung des Umgangsrechts des Antragstellers” eine wichtige Stütze. Das gelte “namentlich in Anbetracht des bevorstehenden Geburtstags und vor dem Hintergrund, dass der Sohn in einer fremden Kultur lebt”. Weil die Urteilsfinder die Arbeitsagenturen offenbar für knauserig halten, sorgten sie auch gleich dafür, dass das Füllhorn nicht zu knapp ausgeschüttet wird. “Jedenfalls im Jahresintervall” seien die Mittel zur Ausübung des Umgangsrechts zur Verfügung zu stellen, halten sie vorsorglich fest. Und: Eine kürzere Reisedauer als drei Wochen könne einer erfolgreichen Wahrnehmung des Familiengrundrechts entgegenstehen (Az.: L 7 AS 2392/13 B ER).

Sozialrichter haben sich auch schon mehrfach kreativ gezeigt, was die Bewilligung von Hartz-IV-Leistungen an Zuzüglinge aus Bulgarien und Rumänien angeht – selbst an solche, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen wollen oder können. Und dies, obwohl der Bundestag im Sozialgesetzbuch ausdrücklich das Gegenteil verankert hat. Doch wenn Richter selbst unterster Instanzen sich auf ihre persönliche Auslegung des Europarechts berufen, können sie sich über deutsche Gesetze (und sogar die deutsche Verfassung) beliebig hinwegsetzen.

Wenn der Rechts- zum Richterstaat wird, liegt etwas im Argen.


87 Lesermeinungen

  1. Sunito sagt:

    Veröffentlichungsdatum
    des Urteils: 1. April?

  2. Sikasuu sagt:

    Nach Ansicht der Richter in Essen gehört nämlich zu den Ansprüchen eines Leistungsempfängers....
    … sein Kind zu sehen und Kontakt zu ihm halten zu können! Nicht mehr und nicht weniger!
    .
    Das ist ja wohl, sehr geehrter Joachim Jahn auch für eine Juristen/Wirtschaftredakteur verständlich und einsehbar! Oder?
    .
    Das in diesem Fall, leider, der Sohn gegen den Willen seines Vaters (das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter zu übertragen haben wohl auch Juristen verfügt) mit der Mutter in Indonesien lebt, ist zwar unangenehm und teuer für uns, sollte doch aber die, gerade von konservativer Seite so wichtig gesehene und hochgehaltene Eltern Kind Beziehung nicht in Frage stellen.
    .
    Wir hätten da Umgangssprachlich:
    Sorgerecht der Mutter, Freizügigkeit, Besuchsrecht des Vaters…….
    ,
    und HARTZIV!
    .
    Und jetzt zeigen Sie mit mal einen Juristen, der OHNE Rechtsbeugung und Vorurteil, revisionssicher anders entscheiden könnte?
    .
    Man/Frau kann darüber diskutieren, aber bitte dann OHNE Polemik.
    .
    Das stände einem Mitarbeiter der FAZ unabhängig von seinem politischen Standpunkt sehr gut an.
    .
    Mit freundlichem Gruss
    Sikasuu
    .
    Ps. Ich gehe nicht davon aus, das sie “Recht nach Kassenlage/Einkommen” fordern! Das würde unserer Gesllschaft das Fundament entziehen!

    • Idiocracy sagt:

      Ich hoffe, dieser Beitrag ist ironisch gemeint!
      Ansonsten: Weil ich ein Recht habe, steht es mir nicht zwangsläufig zu, dass die Allgemeinheit mir die Ausübung dieses Rechts finanziert!

      Ich habe das Recht auf freie Meinungsäußerung. Bekomme ich jetzt einen eigenen Fernsehsender, weil mir sonst keiner zuhört?

      Ich habe Reisefreiheit – Muss der Staat (Nein, der Steuerzahler!) mir jetzt eine Weltreise bezahlen?

      Ich habe Niederlassungsfreiheit – Eine Villa am Tegernsee sollte doch drin sein, oder?

      Sie finden sicher selbst weitere Beispiele!

  3. sigurdvoneckbertstein sagt:

    ???????? wie sol er sonst hinkommen???
    Wir können von der Globalisierung NICHT NUR profitieren!! Sie kostet halt manchmal auch was!!!
    Der Richter ist NICHT WELTFREMD eher der Autor!!!

    • J.Hofmann sagt:

      @hans kern: er kann ja hinkommen
      und dann da bleiben um sich um seine Kinder zu kümmern. Allerdings wird er in Indonesien wohl arbeiten müssen. Sehr unangenehm.
      Fragen Sie sich einfach: Was würden Sie für Ihre Kinder tun. Arbeitlos auf Kosten anderer in Indonesien leben, wenn Sie die Möglichkeit hätten, bei ihnen zu sein. Nur noch lächerlich…

  4. J.Fuchs sagt:

    Der Geist des Wohlfahrtsstaates zerstört den Geist gelebter Verantwortung
    In NRW herrscht rot-grüne Politik nicht nur in der Legislative und Exekutive, sondern überdeutlich auch in der Judikative. Dass Rot-grün alles kaputt macht, ist mehr als traurig.

    Einige Bekannte aus der Generation meiner Eltern haben damals noch das Kindergeld abgelehnt, da sie es als Sünde empfanden, der Allgemeinheit ihre eigenen Kosten aufzubürden.
    Hätten wir in D doch wieder etwas mehr von diesem Geist.

  5. HWilde sagt:

    Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus
    Vielleicht aendert sich im Nachhinein noch was?

  6. lupo-cattivo sagt:

    Sozialrichter sollten keine Sozialarbeiter sein
    Jeder legt hier sich das geltende Recht aus, wie er will. Ich frage immer wie es denn mit dem Umkehrschluss wäre. Frauen mit Kopftuch klagen sich bis zum EU-Gerichtshof hoch, weil sie es gerne im Untericht auch tragen möchten. Andere erzwingen sich einen Anspruch auf hartz4 inkl. Kindergeld obwohl er hier noch nie gearbeitet, geschweige denn etwas in die Sozialkassen eingezahlt hatten. Nun meine Frage, wie sieht es mit Ansprüchen Deutscher in der Türkei, in Indonesien, in Afghanistan und Marokko aus?
    Leider ist der Buchtitel Deutschland schafft sich ab längst Realität geworden.
    Besitzen wir eigentlich noch einen Rest Nationalbewusstsein oder gar Stolz ausserhalb der EM/WM?

  7. Maltegreif sagt:

    Wir bezahlen doch auch die ganzen Flüge
    unserer Hochwohlgeborenen,da gönne ich es ihm doch! Ob es allerdings vernünftig ist,lasse ich dahingestellt. Es hätte genügt ihm es zu erlauben,da er ja ständig verfügbar sein muss! Zu blöd das ich EU Rentner bin,sonst hätte ich meinen Sohn in die Karibik verfrachtet^^

  8. Holk sagt:

    Vorsich an der Bahnsteigkante
    Ich teile das Unverständnis und die Ablehnung des Urteils. Gedankenspiele mit der vorzeitigen Absetzung von Richtern führen aber in den Abgrund. Unser Land kann mit einzelnen Fehlurteilen (die oft. durch Anrufung eines höheren Gerichts korrigiert werden können) sicher eher leben, als mit der Möglichkeit, Richter einfach absetzen zu können. In den Ländern, wo das möglich ist, sind “Fehlurteile” auf Anweisung der Regierung nämlich oft die Regel.

  9. ritzingfri sagt:

    Gutmenschen
    dieser Urteilsspruch ist ein Faustschlag in das Gesicht aller unverschuldet in die Arbeitslosigkeit getriebener Hartz 4 Empfänger. Denn sollte dieser Richterspruch Schule machen, ginge dies in erster Linie zu Lasten dieser Menschen.

    Diese Landesrichter müssten mit ihrem persönlichen Einkommen die Ausgaben für die Ferienfahrten des Vaters bezahlen dann gäbe es solch unverständlichen, unglaublichen Ausgaben für unseren Staatshaushalt nicht mehr.

    Der Marsch der 68 er durch die Institutionen zeigt sich an solchen Beispielen eindeutig, nach dem Motto : tut Alles was diesen verhassten Staat schwächt oder am Besten kaputtmacht.

    Hoffe nur, dass solche linken 68 er Richter sofort abgesetzt und bis zur Pensionierung mit frühestens 67 Jahren mit unverfänglichen Registraturarbeiten beschäftigt werden. Pensionsansprüche dann nur in Höhe der zuletzt ausgeübten Tätigkeit,also bestenfalls nach A4

  10. melursus sagt:

    Zweiter April Vae victis
    ich mußte noch zweimal auf das Datum des Artikels sehen. Es ist tatsächlich nicht erster April.
    Vae victis wird Herrn Brennus zugeschrieben. Recht hatte er. Und wir haben den schleichenden Krieg gegen die ´68er ganz offensichtlich verloren. Der “Marsch durch die Institutionen” ist vollbracht. Vae victis

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