Menschen sollen hierzulande auch dann in Würde leben können, wenn sie ohne eigene Schuld kein Arbeit haben. Das gebietet schon das Grundgesetz – und dass da mehr dazu gehört als Schutz vorm Verhungern und Erfrieren, hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt. Die Karlsruher Richter haben damit (über den Umweg einer anderen Berechnungsweise) höhere Sozialleistungen für Arbeitslose erzwungen. Und ebenso für Asylbewerber (obwohl dies einen zusätzlichen Anreiz für Wirtschaftsflüchtlinge darstellt).
Das Landessozialgericht von Nordrhein-Westfalen hat das offenbar zum Ansporn genommen, die Pflichtzuwendungen des Gemeinwesens für Antragsteller noch stärker auszuweiten. Nach Ansicht der Richter in Essen gehört nämlich zu den Ansprüchen eines Leistungsempfängers sogar eine jährliche Reise nach Indonesien von mindestens drei Wochen Dauer. Der Grund: Dort lebe der Sohn des Mannes. Mit ihm sei die Mutter ohne Zustimmung des Vaters in das asiatische Land gezogen. Das Jobcenter muss ihm nun regelmäßig Flug, Verpflegung, Transfer, Reise und Unterkunft finanzieren.
Den Landesrichtern war das so wichtig, dass sie dies sogar in einer Eilentscheidung verfügten. Bemerkenswert ist, dass die Robenträger nicht nur mit den Rechten des Mannes argumentieren, sondern auch mit denen des zehnjährigen Kindes. Denn für dessen Entwicklung sei “die Ausübung des Umgangsrechts des Antragstellers” eine wichtige Stütze. Das gelte “namentlich in Anbetracht des bevorstehenden Geburtstags und vor dem Hintergrund, dass der Sohn in einer fremden Kultur lebt”. Weil die Urteilsfinder die Arbeitsagenturen offenbar für knauserig halten, sorgten sie auch gleich dafür, dass das Füllhorn nicht zu knapp ausgeschüttet wird. “Jedenfalls im Jahresintervall” seien die Mittel zur Ausübung des Umgangsrechts zur Verfügung zu stellen, halten sie vorsorglich fest. Und: Eine kürzere Reisedauer als drei Wochen könne einer erfolgreichen Wahrnehmung des Familiengrundrechts entgegenstehen (Az.: L 7 AS 2392/13 B ER).
Sozialrichter haben sich auch schon mehrfach kreativ gezeigt, was die Bewilligung von Hartz-IV-Leistungen an Zuzüglinge aus Bulgarien und Rumänien angeht – selbst an solche, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen wollen oder können. Und dies, obwohl der Bundestag im Sozialgesetzbuch ausdrücklich das Gegenteil verankert hat. Doch wenn Richter selbst unterster Instanzen sich auf ihre persönliche Auslegung des Europarechts berufen, können sie sich über deutsche Gesetze (und sogar die deutsche Verfassung) beliebig hinwegsetzen.
Wenn der Rechts- zum Richterstaat wird, liegt etwas im Argen.
Dekadenz
Deutschland von Sinnen, oder wie ein Land verblödet.
Und ich hab gestern
vom gelungenen April-Scherz der FAZ berichtet…
.. solche Entscheidungen kommen fast durchweg aus dem Kalifat NRW ... wer so Etwas nicht will,
der darf die Sozen nicht waehlen, so einfach ist das.
So einfach ist das nicht
NRW hat 17,6 Mill. Einwohner und deshalb häufen sich dort zwangsläufig die “Fälle”. Solche Miß-Urteile gibt es auch in anderen Bundesländern, sogar im schwarzen Bayern.
Nicht im Namen des Volkes
habt ihr dieses Urteil gesprochen!
Eine Schande....
…ist es, für eines der reichsten Länder der Welt – das erst das Bundesverfassungsgericht feststellen muss, “das dazu mehr gehört als der Schutz vor Verhungern und Erfrieren” – Hartz Iv ist und bleibt – da der Schwerpunkt eindeutig auf FORDERN nicht auf FÖRDERN liegt ein unangemessenes und un-ausgewogenes Instrument – das häufig genug nicht den elementarsten Menschen-und Grundrechten entspricht (siehe dazu auch die hunderten von gerichtlichen Entscheidungen). Eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ist für einen Hartz IV Empfänger nicht möglich. Auch deshalb spricht der erfolgreiche Unternehmer Götz Werner von der Ähnlichkeit zum “offenen Strafvollzug”.
Werner fordert – und das zu Recht – die Einführung eines Grundeinkommens. Diese bedingungslose Leistung deckt dann alle staatlichen Sozialleistungen ab. Wer sich – als Grundeinkommensempfänger – mehr leisten will – muss sich das Geld dazuverdienen.
Finanziell machbar – -die Gelder sind bereits in unserem System im Kreislauf – und eine Lösung, in der dann solche “Skandal-Urteile” überflüssig machen.
Warum also nicht? Weil unsere Politik und Gesellschaft träge und feige geworden ist. Zu feige und ängstlich, ein Grundeinkommen auch nur “denken” zu wollen – und die Machbarkeit einmal aktiv anzugehen. Statt dessen zählt immer noch die fundamentalistisch – christliche Einstellung “wer nicht arbeitet – soll auch nicht essen (leben)” – die konsequente Umsetzung ist Hartz IV.
Wir brauchen also einen Rechtsstaat – der ein Grundeinkommen einführt.
Gehen wir mal ihren Gedanken nach
– Angenommen, jeder bekommt ein Grundeinkommen – bedingungslos.
– Hartz IV, so entnehme ich Ihrer Aussage, ist weniger als dieses Grundeinkommen.
= Also kann jeder nichts tun – Arbeitszwang und Bewerbungspflichten gibt es dann ja nicht.
Wer bäckt dann ein Brötchen für mich? Wer füttert die Kuh? Wer melkt sie? Wer bringt mir die Milch? Wer putzt die Toiletten? Wer beschützt mich vor denen, die vor langer Weile nichts anderes tun wollen, als mir irgendwie zu schaden?
Jeden Tag Party, jeden Tag nach Lust und Laune – bis man feststellen muss: Es gibt keinen mehr, der die “Drecksarbeit” – die unangenehmen Arbeiten macht!
Wenn Sie...
der auffassung sind, dass die Grundeinstellung, selbst wenn sie christlich ist, hier nicht recht bekommt, dann siedeln Sie bitte in die Länder, deren Personen Sie hier mit Sozialleistungen besegnen wollen. Von diesen Deutschland verachtetenden, meist unverheirateten, dem Staat selbst in irgendeiner Organisation als Therapeut oder Heinrich-Böll-Stiftungs-Angestellter auf der Pelle hängenden Gutmenschen haben wir langsam genug.
Es wird endlich Zeit, dass wir diesen Leuten, selbst wenn sie Richter sind, deutlich machen, dass die Mehrtheit dieses staates solchen Unsinn nicht weiter toleriert.
Es scheint an Ihnen völlig vorbei gegangen zu sein, dass dieses reichste Land, wie Sie es sehen, sich seit 40 Jahren jeweils mehr als 20 Mrd an Krediten aufnehmen muss, um den derzeitigen Sozialberg zu finanzieren. Wann sollte denn der Berg wieder angetragen werden? Wenn durch Ausgaben, wie Sie sie hier befürworten, die Insolvenz eingeleitet ist und Sie Ihren Wunsch nach Sozialismus erneut leben können? Um dann in wenigen Jahren wieder Pleite a la DDR zu sein?
Mein Gott, auf welchem Stern leben und arbeiten Sie eigentlich…
Ne, lass mal...
lieber nach alter Väter Sitte und den Typen die nur fordern, aber nichts leisten, vor allem nicht produktiv, müssen wir in die Karten spucken… Es sind sowieso nicht mehr viele, denen der staat die Steuer abpressen kann…. wenn die sich hier verabschieden – solten die Grünen Steuerorgien Wahrheit werden – gehen den Gutmenschen auch die Lichter aus.
Das ist ein Witz oder?
Unsereins muss sich über mehrere Jahre das Geld ansparen um 3 Wochen irgendwo hinzufliegen. Und da bekommt ein Leistungsempfänger einen Indonesien-Trip spendiert?
Warum nicht gleich alle Leistungempfänger aus Osteuropa mit einer jährlichen Flugreisen alimentieren, dann können sie ihre angesparte Stütze und das Geld aus der Schwarzarbeit persönlich in der Verwandschaft verteilen.
Wenn aber ein Arbeitnehmer, an der Grenze zur Armut entlohnter,
in ähnlichen familiären Verhältnissen lebt, muss er diese Fahrten selber zahlen..
Schön dumm, wenn man bei solchen Richtern noch arbeiten geht.
Vorschlag !
Natürlich muss der genannte Leistungsempfänger mindestens alle 4 Wochen ein Flugticket in der Business-Class erhalten – das sind wir Steuerzahler doch jedem Hartzer (aus “humanitären” Gründen in ähnlicher Situation) schuldig.
Ob dieses “Verteterchen” (Richter, oder was auch immer er sien mag) des Volksempfindens wohl auf demselben Planeten lebt ???
Der Mutter hätte nicht erlaubt sein sollen den Sohn nach Indonesien zu entführen
In solchen Scheidungsfällen fällt das Sorgerecht ja fast immer zu 100% der Fällen den Müttern zu. Die dürfen dann hinziehen wo sie wollen. Der Vater darf dann nachreisen, wenn er kann. Die beste Lösung wäre hier gewesen das Sorgerecht dem in Deutschland verbleibenden Vater zuzusprechen. Dann kann die Mutter, selbstverständlich auf eigene Kosten, nach Deutschland zurückkommen, um das gemeinsame Kind zu besuchen.
Bei einem Staat, der nicht nur zunehmend mit weltfremden und steuergeldverschwendenden Richtersprüchen belastet ist, sollte nicht auch noch die offensichtlich männerfeindliche Rechsprechung ausuffern. Armes Deutschland.
"Wenn der Rechts- zum Richterstaat wird"
diese Formulierung trifft den Kern des Problems, wie u. a. auch die Urteile mit “Islam-Bonus” zeigen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass das Niveau der Richterpersönlichkeiten – wie auch das eines Großteils der Politiker – in den letzten Jahren gesunken ist. Die im Grundgesetz verankerte “unabhängige richterliche Gewalt” verkommt z. T. zu einer “unfähigen richterlichen Gewalt”. Deshalb sollte man gegensteuern und den viel zu großen und missbrauchten Ermessungsspielraum der Richter einschränken, d.h. die Strafen in den Gesetze des StGB genauer festlegen.