Wenn der Rechtsstaat sich nicht aufgeben will, muss er seine Gesetze auch durchsetzen. Dafür hat nun der Bundesgerichtshof ein Vorbild gegeben. Denn die obersten Zivilrichter haben entschieden: Wer ohne Rechnung arbeitet, kann hinterher auch keinen Lohn einklagen.
Auf den ersten Blick scheint das zwar wenig überraschend. Doch die Karlsruher Urteilsfinder haben eine Hintertür zugesperrt, die bisher das Risiko für Hinterzieher von Umsatz- und Ertragsteuern sowie von Sozialabgaben kalkulierbar gemacht hatte. Bislang konnten sie nämlich zumindest einen Wertersatz für ihre Arbeit verlangen. Von dieser Rechtsprechung ist der Bundesgerichtshof jetzt abgerückt. Dabei berufen sich die Richter auf ein Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, das Rot-Grün verabschiedet hatte. Dessen Ziel, Kriminalität am Bau effektiv zu bekämpfen, erfordere eine strikte Anwendung der Vorschriften, verkündeten sie. Schwarzarbeit wird damit für Handwerker riskanter. Schon vor einem Jahr stellten die Bundesrichter überdies klar: Auch der Auftraggeber lebt gefährlich – bei Mängeln kann er keine Gewährleistung verlangen.
Leider hält sich die Justiz nicht immer so konsequent an das, was demokratisch gewählte Bundestagsabgeordnete beschlossen haben. Manche Gerichtsurteile zum “Hartz IV”-Bezug von Ausländern sind dafür ein schlechtes Beispiel.