Es ist immer wieder lehrreich, wenn die Politik sich an ihren eigenen Maßstäben messen lassen muss. Kaum hat Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig – gemeinsam mit Bundesjustizminister Heiko Maas (beide SPD) – Vorschriften für eine stärkere Beteiligung von Frauen an der Spitze von Unternehmen sowie in der öffentlichen Verwaltung vorgestellt, haut das Berliner Verwaltungsgericht ihr auf die Finger.
Denn Schwesigs Vorgängerin Kristina Schröder (CDU) hatte die Gleichstellungsbeauftragte des Ministeriums übergangen, als sie gleich drei Spitzenposten mit Männern besetzte. Das Pikante daran: Die Richter sehen hierfür eine “Wiederholungsgefahr”. Denn auch die neue Hausleitung vertrete die Auffassung, das Gleichstellungsgesetz für Bundesbehörden gelte nicht für politische Beamte.
Man darf gespannt sein, wie Schwesig erst agieren und argumentieren wird, wenn die von ihr voller Stolz angekündigten Verschärfungen ebendieses Gesetzes in Kraft treten sollten. Was aber die Politik bei sich selbst nicht beherzigen will oder kann, sollte sie erst recht nicht der Privatwirtschaft aufoktroyieren.
Den Frauen ist damit kein Gefallen getan,
daß ab jetzt jede unter dem Generalverdacht der Quotenfrau steht.