Der Bundesgerichtshof hat sich in weiser Selbstbeschränkung geübt: Radfahrer dürfen auch weiterhin ohne Helm auf dem Kopf in die Pedale treten, ohne bei einem unverschuldeten Unfall draufzahlen zu müssen. Die Karlsruher Richter haben darauf verzichtet, Vorschriften auch noch dort aufzustellen, wo selbst die Politik das gelassen hat. Und die ist alles andere als zurückhaltend, wenn es darum geht, die Bürger zu bevormunden – zu deren vermeintlich Bestem.
Dass die Bundesrichter den Wunsch des Versicherers zurückwiesen, einer Radfahrerin eine Mitschuld an ihren schweren Kopfverletzungen zu geben, war keineswegs selbstverständlich. Die Vorinstanz hatte dies noch getan, obwohl die Frau einer sich unvermittelt öffnenden Autotür nicht hatte ausweichen können. Doch kreideten ihr die Oberlandesrichter an, durch den Helmverzicht nicht genug zum Selbstschutz getan zu haben. Und auch der Bundesgerichtshof war einst bei der Einführung der Anschnallpflicht im Auto vorgeprescht: Noch bevor der Gesetzgeber das Gurtanlegen verordnete, taten die Richter dies mit den Mitteln des Schadensersatzrechts durch die Hintertür.
Juristisch ist diesmal die Begründung der Zivilrichter ganz pragmatisch: Wenn innerorts ohnehin nur 11 bis 15 Prozent der Radler einen Kopfschutz tragen, lässt sich nicht behaupten, dies sei zur allgemein üblichen Vorsichtsmaßnahme geworden. Doch selbst wenn schon 80 Prozent der Pedalritter dies täten: Darf die Obrigkeit verlangen, dass jemand vernünftig handelt, obwohl er keinen anderen gefährdet? Dann wäre es bald vorbei mit der Freiheit des Rauchens in den eigenen vier Wänden oder des Sportdrachenfliegens; womöglich gar mit dem Konsum von Bier und Rotwein oder fettigen Schweinshaxen.
Zu hoffen bleibt nur, dass die Volksvertreter sich nun nicht dazu animiert fühlen, die vermeintliche Regelungslücke zu schließen. Erste Äußerungen deuten auf eine erfreuliche Besonnenheit hin. Schließlich kann niemand wollen, dass anderenfalls Menschen, die beispielsweise ihre Frisur schützen wollen, auf die sportliche Fortbewegungsart verzichten und täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren.
Auf einem ganz anderen Blatt steht, dass das freiwillige Nutzen eines Helms zu empfehlen ist. Natürlich schützt er nicht vor Arm- und Beinbruch, leider nicht einmal vor jedem Schädelbruch. Aber den einen oder anderen Radfahrer hat er schon vor lebenslangem Wachkoma bewahrt.
[…] gewesen sei, die den Nährboden für Rassismus und Ausländerfeindlichkeit bereitete. Joachim Jahns „Freiheit auch zum Wagemut“, eine Auseinandersetzung mit der BGH-Entscheidung zu Fahrradhelmen, erhielt 21 […]
schön wäre es, wenn der BGH die Bevormundung transsexueller Menschen auch abschafft.
Der BGH sollte im Blick auf das Transsexuellengesetz endlich ähnlich liberale Urteile fällen und den Gutachtenzwang abschaffen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum man in einer Demokratie, deren Grundrechte unter anderem sehr stark auch die freie Entfaltung der Persönlichkeit beinhalten, zwei Gutachten vorlegen muss, um seinen Vornamen und Personenstand zu ändern – schließlich gefährden Transsexuelle ja keine anderen Menschen (im Unterschied zu Rasern auf der Autobahn, die ja einen Führerschein auch ohne Begutachtung bekommen haben, einfach weil sie ein gewisses Alter erreicht haben, ab dem sie als mündige Bürger angesehen werden).
Das Vornamens- und Personenstandsrecht entspricht nicht mehr dem wissenschaftlichen Forschungsstand über geschlechtliche Vielfalt (z.B. bei Intersexualität). Seit den Publikationen von V.S. Ramachandran, Swaab, Hines und anderen müsste klar sein, dass es zwischen “Mann” und “Frau” noch eine große Vielfalt an Varianten gibt. Dr. Horst Haupt hat in seinem Blog das in einem sehr lesenswerten, fachlich fundiertem Artikel “Sie sind ihr Gehirn” bereits am 6.10.2012 zusammengefasst, als er “das Urteil” hinterfragte…
Die Hoffnung, die Politik übe sich nun in Zurückhaltung, wird wohl eine vergebliche bleiben.
Wir sind, Politik unter Zustimmung einer grossen Mehrheit ihrer Wähler, eindeutig auf dem Weg zum Nannystaat, in dem auch der erwachsene Bürger vor sich selbst geschützt werden muss. Und da wird bald ein neues Gesetz, selbstverständlich unter Absingen der bekannten Lieder (Sicherheit! Gesundheit! Kosten!), die gefährliche Lücke helmlosen Fahrradfahrens schliessen.
Gruss,
Thorsten Haupts
Freiheit zum Wagemut.
Fahrradhelm tragen, freiwillige Entscheidung…ein Hoch auf den Wagemut Demokratie:=)