Die Münchner Strafjustiz ist offenbar nicht mehr in der Lage, ein Urteil zu sprechen. Stattdessen werden gewichtige Strafprozesse eingestellt – gegen Beträge zwischen 100 Millionen Dollar im Fall Ecclestone und (voraussichtlich) 5000 Euro im Fall BayernLB. Die Summe, mit der sich der Formel-1-Chef freigekauft hat, war schwindelerregend hoch; die Zahlung, mit der einige Landesbanker nun offenbar davonkommen, ist lachhaft niedrig.
Wie leichtfertig Münchner Bankvorstände (und ihre Aufsichtsräte aus der Politik) beim Kauf einer Schrottbank Milliarden verschleudert haben, ist zumindest empörend. Wenn es aber nicht strafbar ist, muss das Gericht auch den Mumm aufbringen, die Angeklagten freizusprechen. Lang genug hat die Beweisaufnahme schließlich gedauert. Dass Beschuldigten stattdessen eine Zahlung an die Staatskasse abgepresst wird, ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. Das nützt nur dem bayerischen Landesetat und der Gesichtswahrung der Staatsanwälte.
Hinzu kommt, dass – anders als bei Geldstrafen – im Gesetz nicht einmal ansatzweise geregelt ist, wie diese sogenannten Geldauflagen bei einer Einstellung zu bemessen sind. Gefeilscht wird vielmehr getreu einer vagen Formel, in der die Vermögensverhältnisse des Beschuldigten und die Rest-Wahrscheinlichkeit seiner Verurteilung multipliziert werden.