Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Basarjustiz

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In Bayern stellt die Justiz bedeutsame Strafprozesse wie gegen Formel-1-Chef Ecclestone und (aller Voraussicht nach) gegen einige Landesbanker ein - gegen ausgedealte und abgepresste Geldzahlungen. Manche davon sind irrwitzig hoch, andere lachhaft niedrig. Es fehlt der Mumm zu einem Freispruch.

Die Münchner Strafjustiz ist offenbar nicht mehr in der Lage, ein Urteil zu sprechen. Stattdessen werden gewichtige Strafprozesse eingestellt – gegen Beträge zwischen 100 Millionen Dollar im Fall Ecclestone und (voraussichtlich) 5000 Euro im Fall BayernLB. Die Summe, mit der sich der Formel-1-Chef freigekauft hat, war schwindelerregend hoch; die Zahlung, mit der einige Landesbanker nun offenbar davonkommen, ist lachhaft niedrig.

Wie leichtfertig Münchner Bankvorstände (und ihre Aufsichtsräte aus der Politik) beim Kauf einer Schrottbank Milliarden verschleudert haben, ist zumindest empörend. Wenn es aber nicht strafbar ist, muss das Gericht auch den Mumm aufbringen, die Angeklagten freizusprechen. Lang genug hat die Beweisaufnahme schließlich gedauert. Dass Beschuldigten stattdessen eine Zahlung an die Staatskasse abgepresst wird, ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. Das nützt nur dem bayerischen Landesetat und der Gesichtswahrung der Staatsanwälte.

Hinzu kommt, dass – anders als bei Geldstrafen – im Gesetz nicht einmal ansatzweise geregelt ist, wie diese sogenannten Geldauflagen bei einer Einstellung zu bemessen sind. Gefeilscht wird vielmehr getreu einer vagen Formel, in der die Vermögensverhältnisse des Beschuldigten und die Rest-Wahrscheinlichkeit seiner Verurteilung multipliziert werden.


2 Lesermeinungen

  1. […] Ba­s­ar­jus­tiz Die Ab­schrei­ber aus der Bun­des­re­gie­rung Ro­nald Schill: Der Ham­bur­ger Spie­ler Gilt auch für ju­ris­ti­sche Platt­for­men: Plump klickt gut Musste ich als Dea­ler nicht ins Ge­fäng­nis, weil ich weiß bin? As­sis­tier­ter Sui­zid: „Un­ter­schied­li­che ethi­sche Vor­stel­lun­gen ak­zep­tie­ren“ Droh­brief: An­klage ge­gen mut­maß­li­chen Hoeneß-Erpresser er­ho­ben Die tü­cki­schen Kon­kur­ren­zen Fall Moll­ath: Zum Frei­spruch ver­ur­teilt Häft­ling stirbt in Ein­zel­haft – Staats­an­walt­schaft er­mit­telt in JVA Bruch­sal Ers­ter „Tat­ort“ nach der Som­mer­pause: Brea­king Bad im Al­ters­heim […]

  2. ThorHa sagt:

    Auch Richter haben ein Recht auf wahlweise Bequemlichkeit oder Feigheit.
    Und da Sie, so wie der öffentliche “Diskurs” geführt wird, von einem echten Freispruch nichts als Schwierigkeiten und öffentliche Beschimpfungen zu erwarten hätte, ist diese Haltung doch verständlich? Oder würden sich die Qualitätsjournalisten dieses Landes gegen einen Mob stellen, der nach der Maxime “Beweis durch Behauptung” Führungsversagen am liebsten mit öffentlichem Hängen ahnden würde?

    Natürlich werden fast alle Prozesse gegen Unternehmensvorstände ausgehen wie das Hornberger Schiessen. Und ich habe noch mehr Verständnis für Angeklagte, die sich nicht zu einem fast sicheren Freispruch durchkämpfen, sondern sich Lebensqualiät per Ablasshandel erkämpfen.

    Ein Rechtsstaat kann letztlich nur so gut sein, wie der Mut seiner Ankläger und Richter. Bei den meist strafrechtlich aussichtslosen Prozessen gegen Blender, Dummköpfe und Hasardeure als Unternehmensvorstände eben deutlich: Weniger gut.

    Gruss,
    Thorsten Haupts

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