Der Verdacht: Beim gescheiterten Versuch, sich den weit potenteren Autobauer VW einzuverleiben, sollen die beiden Angeklagten den Kapitalmarkt angelogen und damit Kurse manipuliert haben. Dass eine Wirtschaftsstrafkammer gegen ihren Willen zu einer Hauptverhandlung gezwungen wird, ist selten – aber auch jüngst im Fall der Bayern LB vorgekommen. Anders als dort ist hier jedoch nicht zu erwarten, dass die Richter in eine (Teil-) Einstellung des Verfahrens flüchten.
Zu belastend scheint die Indizienkette zu sein, welche die Oberlandesrichter gegen Wiedeking und Härter aufgebaut haben. Offiziell halten sie eine Verurteilung zwar nur für genauso wahrscheinlich wie einen Freispruch. Doch die Begründung liest sich fast wie ein vollendetes Strafurteil. Die Investmentfonds, die milliardenschwere Schadensersatzklagen gegen Porsche eingereicht haben, dürften sich in Vorfreude auf die Beweisaufnahme die Finger lecken.
Über die Zulassung von Anklagen am zuständigen Strafgericht läßt sich trefflich streiten.
Auch über Instanzen hinweg fällt die Entscheidung über Zu- oder Nichtzulassung oft unterschiedlich aus. Das muß nicht viel besagen. Wollte man aus den Gründen Honig saugen, so erforderte das in diesem Stadium des Verfahrens hellsichtige Fähigkeiten, zumal bestenfalls Indizien sind wo Beweise zu fordern wären.