Massenklagen gibt es nicht nur in Amerika. Als 17.000 Aktionäre gegen die Deutsche Telekom vor den Kadi zogen, erließ der Bundestag schnell ein Spezialgesetz, damit die Justiz nicht in der Aktenflut ertrinkt. Dennoch dauerte es unfassbare 14 Jahre, bis jetzt der Bundesgerichtshof erstmals über diesen Fall entschieden hat.
Das letzte Wort war das noch lange nicht: Ob jemals Geld an die Kläger fließen wird, ist offen. Denn nun muss das Oberlandesgericht den Fall neu aufrollen, teilweise jedenfalls. Die Bundesrichter haben einen strengen, aber gerechten Maßstab angelegt: Die meisten Vorwürfe – etwa den einer überhöhten Bewertung von Sendemasten und Kabelschächten in der Bilanz – wiesen sie zurück.
In einem zentralen Punkt aber deckten sie eine Schwäche des Verkaufsprospekts auf, die man für eine arglistige Täuschung der Anleger halten kann: Die Verschiebung der amerikanischen Tochtergesellschaft Sprint innerhalb des Konzerns wurde als Verkauf deklariert; damit wurden Risiken versteckt. Die Anwaltskanzlei, die damals die Emissionsunterlagen austüftelte, wird sich unangenehme Fragen stellen lassen müssen. Am Ende könnte ihr Großmandant sie womöglich in Regress nehmen.