Das letzte Wort

Das letzte Wort

Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Eine Räuberpistole

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Glaubt man deutschen Staatsanwälten, ist die Deutsche Bank ein Hort der Kriminalität. Einer der beiden Vorstandsvorsitzenden soll sich mit ehemaligen leitenden Managern verschworen haben, um die Justiz zu belügen und so einen unbescholtenen Geschäftsmann um Milliarden Euro zu bringen. Jürgen Fitschen wird deshalb demnächst viel Zeit in einem Gerichtssaal in München verbringen müssen statt in den Frankfurter Zwillingstürmen: Das Landgericht hat die Anklage gegen ihn wegen “versuchten Prozessbetrugs” zugelassen – in vollem Umfang. Er und frühere Kollegen sollen vor dem dortigen Oberlandesgericht falsch ausgesagt haben, um eine Milliardenklage des zwischenzeitlich verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch abzuwenden.

Für Fitschen wird es auf der Anklagebank ein bizarres Wiedersehen mit gleich zweien seiner Amtsvorgänger geben: mit Josef Ackermann und Rolf-Ernst Breuer; ferner mit dem früheren Aufsichtsratschef Clemens Börsig und dem einstigen Personalvorstand Tessen von Heydebreck. Ackermann dürfte ein Déjà-vu-Erlebnis haben: Vor rund zehn Jahren stand er, damals an der Spitze des größten deutschen Geldinstituts, schon einmal vor dem Strafrichter. Rund ein halbes Jahr musste er sich im “Mannesmann-Prozess” gegen den Vorwurf der Untreue verteidigen, weil er, gemeinsam mit dem ebenfalls angeklagten damaligen IG-Metall-Chef Klaus Zwickel, im Aufsichtsrat des Düsseldorfer Stahlkonzerns Sonderprämien in Millionenhöhe ausgeschüttet hatte. Das Verfahren endete ohne Schuldspruch, nur mit einer Geldauflage.

Wer Banker nicht, wie Teile der Öffentlichkeit es tun, von vornherein für Verbrecher hält, muss sich fragen, ob ein Fluch auf der Deutschen Bank liegt. Vielleicht ist sie auch Opfer überbordenden Verfolgungseifers von Staatsanwälten geworden. Man erinnere sich: Gegen Fitschen wird außerdem noch immer ermittelt, weil er eine Umsatzsteuererklärung gegengezeichnet hatte, in der auch Karussellgeschäfte krimineller Kunden mit Emissionszertifikaten enthalten waren. Die Bankzentrale wurde mehrfach von einer Hundertschaft Polizisten heimgesucht, so als drohten die Banker ihre Akten mit der Schusswaffe zu verteidigen. Dazu passte, dass kurz vor Weihnachten fast die halbe Rechtsabteilung in Untersuchungshaft kam.

Natürlich ist es gut, dass Strafverfolger schon lange nicht mehr vor Vorständen und Aufsichtsräten haltmachen. Doch stellt sich die Frage, ob man mittlerweile im Zweifel eher die Großen hängt und die Kleinen laufenlässt. Wer mit unverstelltem Blick auf die Dokumente sieht, mit denen die Münchner Anklagebehörde jetzt ein Komplott fast der gesamten Konzernspitze belegen will, fragt sich, ob das Ganze nicht eine einzige Räuberpistole ist.

Dass die Bank auch mit Kirch Geschäfte machen wollte, haben die Manager im Zeugenstand nicht abgestritten; wenngleich nicht um jeden Preis, wie das Oberlandesgericht spekulierte. Der Rest ist ein gewagtes Konstrukt eines Vorsitzenden Zivilrichters in jenem Schadenersatzprozess von Kirch, der in Formulierungen und Äußerlichkeiten vieles hineininterpretierte – bis in den Gebrauch des Perfekts in einem auf Englisch verfassten Vorstandsprotokoll. Diesen Deutungen angeschlossen hat sich dann eine hartnäckige Oberstaatsanwältin. Auf deren Drohungen mit einer Ausweitung der Strafverfolgung soll zurückgehen, dass die Bank schließlich einknickte und fast eine Milliarde Euro an Kirchs Erben zahlte; und das, obwohl der Bundesgerichtshof offenbar unmittelbar davorstand, das Schadenersatzurteil des Oberlandesgerichts zu überprüfen.

Das sagt alles noch nichts darüber aus, wie der Strafprozess enden wird. Dass die Fünfte Strafkammer am Landgericht München I am Montag die Anklage zugelassen hat, bedeutet erst einmal nur, dass sie die Vorwürfe gründlich prüfen will. Dass dies im Zweifel geboten ist, hat erst kürzlich das Oberlandesgericht Stuttgart im Strafverfahren gegen die einstigen Porsche-Chefs Wendelin Wiedeking und Holger Härter entschieden.

Der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer gilt als eigenständiger Jurist. Dementsprechend hat er auch den Staatsanwälten in diesem Verfahren schon den Kopf gewaschen. So erkundigte er sich nach einem etwaigen Verdacht auf Straftaten auch der Kirch-Kläger. Zudem warf er die Frage auf, ob die Angeklagten vom angeblichen Versuch des Prozessbetrugs durch weitere Aussagen rechtzeitig wieder zurückgetreten sind – und ob nicht schon die Kernthese von Zivilurteil und Anklageschrift, die Kirch-Erben hätten Schadenersatzansprüche gegen die Bank gehabt, falsch ist.

Ko-Vorstand Fitschen hat richtig gehandelt, als er das vergiftete Angebot der Staatsanwaltschaft ablehnte, sich mit einem Bußgeld wegen einer bloßen Ordnungswidrigkeit freizukaufen. Der Vorwurf gegen ihn wirkt noch weiter hergeholt als gegen die anderen Angeklagten, weil ihm nicht einmal eigene Falschaussagen vorgeworfen werden. Den Strafprozess sollte er, obwohl solche Verfahren hierzulande viel zu lange dauern, durchstehen. Ein Freispruch erster Klasse ist nicht unwahrscheinlich.


1 Lesermeinung

  1. David_Eisenberg sagt:

    Titel eingeben
    Rolf Breuer gibt 2002 ein Intervier.

    13 Jahre, mehrere Durchsuchungen und eine knappe Milliarde später sitzen nun drei Vorstandsvorsitzende in München auf der Anklagebank Platz

    Wie konnte es je so weit kommen?

    Mögen ihre Anwälte noch so erfahren sein. Schlechter hätte es nicht laufen können.

    Mag der Vorsitzende Richter am OLG München auch harsch in den Verhandlungen gewesen sein. Entschieden hat der gesamte Senat, nicht der Vorsitzende. Der BGH ist übrigens an dessen Tatsachenfeststellungen gebunden. D.h. wie immer er entschieden hätte, an die Feststellungen, dass die Aussagen abgesprochen und unwahr sind, war er gebunden.

    Dann hat die Münchener Staatsanwaltschaft in einem Berichtsverfahren, d.h. nichts geschieht ohne das ok der Vorgesetzten – also d. Generalstaatsanwaltschaft – einen hinreichenden Tatverdacht bejaht und Anklage erhoben. Daraufhin hat eine Kammer des LG Münchens eine Verurteilung für wahrscheinlicher gehalten als einen Freispruch, d.h. ebenfalls einen hinreichenden Tatverdacht bejahrt, und die Anklage zugelassen.

    Entweder läuft ganz viel schief in unserem Rechtsstaat. Oder das gewagte Konstrukt liegt ganz woanders.

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