Das letzte Wort

Das letzte Wort

Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Mehr Macht den Ländern!

Der Stadtstaat Hamburg wirbt dafür, Kinder in einer Tagesstätte fördern zu lassen – der Bund führt eine Prämie für Eltern ein, die ihre Sprösslinge daheim behalten. Kein Wunder, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts in der mündlichen Verhandlung über das Betreuungsgeld viel Energie auf die Frage verwendet haben, wer für eine solche Regelung zuständig ist.

Ihre Zweifel daran, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung vor zwei Jahren – getrieben allein von der CSU – diese neue Geldleistung einführen durfte, waren deutlich vernehmbar. Das Gericht täte gut daran, das Grundgesetz (Artikel 72 Absatz 2) beim Wort zu nehmen. Danach darf der Bundestag auf manchen Gebieten nur dann einschreiten, wenn die “Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet” es erforderlich macht. Nach der Wiedervereinigung war diese Klausel im Jahr 1994 eigens verschärft worden, weil sich der Zentralstaat immer mehr einmischte; in der Föderalismusreform von 2006 hat die Politik ihren Anwendungsbereich dann allerdings etwas gestutzt.

Die Richter sollten den Wettbewerb zwischen den Bundesländern stärken. Das Subsidiaritätsprinzip kommt hier bislang ebenso zu kurz wie in der EU.