Harte Strafe für den früheren Wölbern-Chef: Achteinhalb Jahre Haft für den Fondsbetreiber Heinrich Maria Schulte sind gesalzen – auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und bald der Freigang winken dürfte. Wirtschaftskriminelle schaffen es oft schnell, sich zumindest auf dem Papier einen Arbeitsplatz zu besorgen, damit die Justiz sie tagsüber laufen lässt.
Wie auch immer das Strafverfahren ausgeht: Honig saugen können aus dem Urteil all die Kläger, deren Anwaltskanzleien sich im Gerichtssaal fleißig Notizen machten. Insolvenzverwalter und geschädigte Anleger setzen dabei nicht in erster Linie auf Schulte, der vieles von dem Geld längst verprasst hat. Vielmehr gehen sie nach dem Prinzip der „tiefen Taschen“ vor und nehmen die Wirtschaftskanzlei Bird & Bird aufs Korn.
In einer Zivilklage fordern sie von ihr sowie zwei ihrer Ex-Anwälte mehr als 130 Millionen Euro. Das ist selbst für eine internationale Beratersozietät starker Tobak – zumal deutsche Berufshaftpflichtversicherer für gewöhnlich nicht für vorsätzliche Straftaten aufkommen. Und im Zivilrecht gibt es keine strenge Unschuldsvermutung. Gut für die Kanzlei, dass sie als britische LLP firmiert: Damit dürfte der Versicherungsschutz weit genug gehen.