Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Freiberufler im Visier

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Brüssel rührt an der Urangst deutscher Freiberufler: Die EU-Kommission hat einige hergebrachte Standesregeln aufgespießt, die aus ihrer Sicht nicht mehr in ein Europa ohne Staatsgrenzen für Dienstleistungen und Investoren passen. Auch wenn sich die Bundesregierung zunächst nur für die Regulierung von Steuerberatern, Tierärzten und Architekten rechtfertigen soll, fühlen sich auch Ärzte oder Anwälte bedroht.

In einigen Punkten zeichnet sich in Berlin ein taktisches Nachgeben ab. So könnte man ausländische Anbieter von den Mindestgebühren ausnehmen, die Steuerberater von ihren Kunden nehmen müssen. Warum nur diese? Wenn deutsche Berater wirklich höhere Qualitätsstandards erfüllen, werden sie den Preiswettbewerb auch bestehen.

Nicht aufzwingen sollte Europa dagegen Deutschland die Erlaubnis, Kanzleien und Praxen an fremde Kapitalgeber zu verkaufen. Wäre ein Steuerberater Diener einer Versicherung oder eines Finanzanbieters, müssten die Mandanten an der Neutralität seines Rates zweifeln. Wie aktuell diese Diskussion ist, zeigt das Beispiel Englands: Zum Schrecken der deutschen Anwaltsbranche hat sich dort soeben die erste Kanzlei an der Börse notieren lassen.


1 Lesermeinung

  1. elclavio sagt:

    Gebührenordnungen, wozu denn?
    Wir sind alle mündige Mandanten, Klienten, Patienten, wozu braucht es da BRAGO, GOÄ und anderen Unsinn. Wer gut ist, setzt sich mit seiner Honorarforderung durch und besteht, der Rest verliert und geht insolvent. No problem.

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