Die Feiertagsruhe an der Streikfront könnte nach Pfingsten schnell zu Ende sein. Die Erzieherinnen in den Kindertagesstätten sind im Ausstand, die Briefträger ebenfalls; die Piloten drehen nur eine Warteschleife, und ob sich der machthungrige Oberlokführer Claus Weselsky ernsthaft auf die Schlichtung einlässt, steht in den Sternen. Daran wird auch das soeben verabschiedete Gesetz zur Tarifeinheit wenig ändern: Selbst die Zunft der Arbeitsrichter meint, dass es Arbeitskämpfe fördern statt dämpfen wird – weil es in die falsche Richtung zielt, handwerklich missraten. und überdies verfassungswidrig ist.
Die Politik sollte jetzt endlich das eigentliche Problem angehen und das Streikrecht regeln, nicht die (Un-)Gültigkeit von Tarifverträgen. Wenn Beschäftigte die Arbeit niederlegen, trifft dies zunächst den Gegenspieler, also den jeweiligen Arbeitgeber. Das ist durchaus gewollt, denn nicht der Staat kann Gehälter und Arbeitsbedingungen festlegen; diese müssen die Tarifparteien schon selbst und autonom aushandeln. Doch tut ein Ausstand auch anderen weh, die sich weder wehren noch nachgeben können – den Kunden, die beispielsweise mit der Bahn zur Arbeit pendeln und ihr Kind zur Betreuung geben müssen. Geschädigt wird zudem die Volkswirtschaft, wenn ein Streik aus dem Ruder läuft.
Früher haben die Arbeitsgerichte die undankbare Rolle übernommen, für die konfliktscheuen Volksparteien den Ausputzer zu spielen. Streiks wurden streng am Prinzip der Verhältnismäßigkeit gemessen. Doch offenbar haben sie zunehmend die Lust verloren, den „Schwarzen Peter“ zu spielen und sich wahlweise von Gewerkschaften, Arbeitgebern oder Betroffenen beschimpfen zu lassen. Mittlerweile hat das Bundesarbeitsgericht fast alles erlaubt – vom Warn- über den Sympathiestreik bis hin zum „Flash Mob“, also der Blockade eines Betriebs durch Außenstehende. Streiks sind zum archaischen Faustkampf geraten. Fast vergessen ist die Idee, dass eine Arbeitsniederlegung nur das äußerste Mittel (Ultima Ratio) sein darf, weil sie schließlich ein massenhafter – wenngleich legaler – Bruch des Arbeitsvertrags ist. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat stets betont, dass auch die Tarifautonomie keineswegs schrankenlos ist. Grundrechte haben nicht nur die Arbeitnehmer und ihre Organisationen, sondern auch die Arbeitgeber – und die Bevölkerung. Regeln für Arbeitskämpfe im Bereich der Daseinsvorsorge, wie es sie etwa in Frankreich gibt, wären am dringlichsten. Gesetzentwürfe neutraler Arbeitsrechtler liegen längst vor.
Die Würde des Menschen ist unantastbar...
das bedeutet auch in “Gleichheit” leben. Und genau auf dieser
Human berechtigten Idee, Denk-Basis…
finden die “Aus-richtungen-schreitungen-Kämpfe” statt.
Angesichts der Würdeantastungen überall, wohl Würdenot-wendig.
Gruß,
W.H.