Der Doppelrücktritt an der Spitze der Deutschen Bank hat einen kuriosen Nebeneffekt: Ko-Vorstandschef Jürgen Fitschen kann seinen eigenen Strafprozess wegen versuchten Prozessbetrugs nun lockerer sehen. Schon an diesem Dienstag Morgen geht es – nach einer kleinen Frühlingspause – am Münchner Landgericht weiter.
Fitschen ist dort der prominenteste Angeklagte: Anders als seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf-Ernst Breuer sowie der einstige Aufsichtsratschef Clemens Börsig ist er schließlich der einzige noch aktive Manager in der illustren Riege auf der Anklagebank. Doch seit am Sonntag mit John Cryan ein Nachfolger für die Führung der Bank nominiert wurde, stellt sich weniger dringlich als bisher die Frage: Kann jemand, der jede Woche einen Tag lang vor einer Wirtschaftsstrafkammer steht, trotzdem mit voller Kraft das größte Geldhaus dieses Landes steuern?
Die Rücktrittsankündigungen helfen Fitschen doppelt. Bislang betrug seine „Restlaufzeit“ noch fast zwei Jahre. Gut möglich, dass es bis dahin längst zu einem Gerichtsurteil kommt. Auch wenn hier kein Freispruch keineswegs ausgeschlossen erscheint – eine Strafe oder zumindest eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen kommt ebenfalls in Betracht. Dann aber hätte der Ko-Vorstandsvorsitzende einen weiteren Grund zur Sorge: Die Bankenaufsicht müsste prüfen, ob er noch die vom Kreditwesengesetz geforderte Zuverlässigkeit besitzt. Jetzt aber wurde seine Amtszeit verkürzt: Nur noch ein Jahr bleibt Fitschen an Bord – nämlich bis Mai kommenden Jahres. So schnell aber mahlen die Mühlen von Justiz und Bürokratie dann doch nicht.
Der 66 Jahre alte Top-Manager kann sich also künftig auf der Anklagebank im Münchner Strafjustizzentrum etwas entspannter zurücklehnen. Eine Abberufung durch die Bafin droht nicht mehr. Und auch Kritik wegen seiner Doppelbelastung durch Konzernleitung und juristische Selbstverteidigung dürfte verstummen. In erster Linie hat er ja nur noch noch den neuen Frontmann Cryan einzuarbeiten, der Fitschens Kollegen Anshu Jain schon in drei Wochen ablöst. Das aber lässt sich auch bewältigen, wenn man zwischendurch den Worten von Zeugen, Verteidigern und Staatsanwälten lauscht.