Die Pflicht zum Zahlen der Zwangsgebühren für ARD und ZDF einfach austricksen – das würde mancher gern. Ein Frankfurter Wirtschaftsjournalist glaubt jetzt, die Lösung gefunden zu haben. Sein vermeintliches Patentrezept: Barzahlung. Der “Sparfuchs” hat, wie er in seinem viel beachteten Aufruf zum Mitmachen schreibt, seine Einzugsermächtigung für die frühere GEZ (jetzt umgetauft in “Beitragsservice”) gekündigt. Die Hoffnung: Die Gebührenzentrale werde eher auf das Geld verzichten, als eine Möglichkeit zur Bareinzahlung zu schaffen.
Zur Begründung verweist der studierte Ökonom auf das Bundesbankgesetz. Dort heißt es in Paragraph 14: “Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.” Woraus der Redakteur einer Wirtschaftszeitung den Anspruch herleitet, mit Bargeld bezahlen zu dürfen – den er überdies im “Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union” garantiert sieht. Wobei es ihm letztlich weniger um den Haushaltsbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geht als um die aktuelle Diskussion über eine Abschaffung des Bargelds.
Doch die Bundesbank sieht das offenbar anders. Jedermann sei zwar gehalten, “Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren”, teilten die Frankfurter Währungshüter auf Anfrage dieser Zeitung mit. “Dieses Prinzip unterliegt allerdings Einschränkungen”, schreiben sie weiter. So gelte im Zivilrecht die Vertragsfreiheit; daher könnten Geschäftspartner auch eine andere Art der Bezahlung vereinbaren. Auch gesetzliche Regelungen könnten eine andere Möglichkeit festsetzen, die “Erfüllung einer Geldschuld” zu regeln. All dies lasse die Eigenschaft der Euroscheine als gesetzliches Zahlungsmittel unberührt; das Währungsrecht sei nicht betroffen.
Die Karte “Bundesbankgesetz” zieht also nicht, wenn man die Einzugszentrale ärgern will. Vielmehr bleibt es bei der Regelung im “Rundfunkbeitragsstaatsvertrag” aller Bundesländer, der die Zahlung des Beitrags als “Schickschuld” einstuft. Die Satzungen der einzelnen Rundfunkanstalten schreiben außerdem ausdrücklich vor, dass das Geld zu überweisen ist. Beides kann zwar nicht ein Bundesgesetz aushebeln – aber es verstößt eben auch nicht dagegen. Und wenn doch: Dann wäre die Entrichtung der Zwangsgebühr zumindest eine “Bringschuld”. Wer sich also partout den Banken verweigern will, müsste eben regelmäßig nach Köln pendeln und den Haushaltsbeitrag in bar einzahlen. Einen Schalter, der beispielsweise jeden Montagmorgen von zehn bis zwölf Uhr geöffnet hat, wird die Mammutbehörde mit mehr als tausend Mitarbeitern schon noch einrichten können.
Kleine verwunderte Nachfrage:
Der Autor schreibt selbst, dass die Zahlung entweder vertraglich oder per Gesetz im Einzelfall anders geregelt werden kann:
Welchen Vertrag hat ein deutscher Bürger mit der GEZ und/oder wo ist das Gesetz, dass diese Regelung enthält? Ein Staatsvertrag ist kein Gesetz und einen Vertrag habe ich mit der GEZ nicht.
Ich werde mich dem Barzahlungverlangen also anschliessen und der GEZ sogar anbieten, ihr das Geld bar zuzusenden. Den Rest lassen wir dann mal gerichtlich klären, wird bestimmt interessant. Mir geht´s dabei weniger um die
FussballDemokratieabgabe, als darum, ob man in Zukunft weiterhin Bargeldannahme als Selbstverständlichkeit verlangen kann. Die auch von Staatsorganen indirekt beriebene Bargeldablösung zugunsten ihrer Sicherheitsdienste sowie von Banken und Finanzdienstleistern nervt.Gruss,
Thorsten Haupts