Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Kontrollversagen bei Sal. Oppenheim

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Freiheitsstrafen hat das Kölner Landgericht für alle vier angeklagten Ex-Chefs der Bank Sal. Oppenheim verhängt – aber drei davon zur Bewährung ausgesetzt. Nur einer der mutmaßlichen Verursacher eines vielfachen Millionenschadens kommt also tatsächlich ins Gefängnis; vorausgesetzt der Bundesgerichtshof kippt nicht den Richterspruch. Auf den ersten Blick sieht das Urteil also ausgesprochen streng aus, auf den zweiten eher milde. Mit dieser salomonischen Janusköpfigkeit hat die Wirtschaftsstrafkammer womöglich gerade das vollbracht, was in einem solch komplexen Strafverfahren schwierig ist: einen gerechten Schuldspruch zu fällen.

Mehr als zwei Jahre hat die ehemalige Führungsriege der einst größten Privatbank Europas im kargen Sitzungssaal auf der Anklagebank geschmort. Schon damit hat sie gebüßt, zumal angesichts der emotionalen und finanziellen Belastungen eines solch spektakulären Strafverfahrens. In Mitleid mit diesem Quartett zu zerfließen wäre aber nicht angebracht: In einer unfassbaren Verquickung privater und beruflicher Geschäfte haben die vier Herren das einst so noble Geldhaus heruntergewirtschaftet; mit halsbrecherischen Millionenkrediten haben sie es in den Ruin getrieben. Aus Sicht des Gerichts war all das ein Fall der „Untreue in besonders schwerem Fall“. Zwei der Angeklagten zeigten sich denn auch reumütig und zerknirscht, die anderen beiden hingegen erklärten sich für unschuldig und unzuständig.

Der Tatbestand der Untreue ist ein unverzichtbares Mittel, um Geschäftsleute zu bestrafen, die das Geld anderer Leute verzocken. Doch ist das Strafrecht nicht alles. Der Fall zeigt zugleich, wie wichtig die Regeln guter Unternehmensführung sind. Die ausgefuchste Rechtsform der Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA hat es möglich gemacht, jene Kontrollmechanismen zu umgehen, die in Publikumsgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben sind, aber auch in vielen Familienunternehmen praktiziert werden. Rätselhaft ist freilich auch, warum die Bankenaufsicht nicht früher eingeschritten ist: Die Bafin ist schließlich die einzige Instanz, die allen Kreditinstituten auf die Finger sehen kann – und muss.

Bis der Bundesgerichtshof über eine zu erwartende Revision von Verteidigung oder Staatsanwaltschaft entscheidet, dürfte ein Jahr vergehen. Der Justiz entkommen die gescheiterten Banker aber noch länger nicht. Egal ob hinter Gittern oder auf freiem Fuß, werden sie sich auch noch mit diversen Zivilklagen auf Schadensersatz herumschlagen müssen.


1 Lesermeinung

  1. 7Bernstein1 sagt:

    Untreue in einem besonders schweren Fall?
    Aber warum denn so taktvoll?
    Man kann es ja juristisch bekleistern wie man will. Inzwischen wird demonstriert, dass Banken offenbar prinzipiell von kriminellen Banden beherrscht und geführt werden. Was für ein Bild bietet sich dem Bürger, dem Klienten und der Weltöffentlichkeit, die von kaufmännischer deutscher Tugend wohl eine andere Vorstellung hat. Es ist die pure Raffsucht und Geldgier, die diese Kreise beherrschen.

    Mit fielen Grüßen,

    Bernard del Monaco

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