Das letzte Wort

Das letzte Wort

Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Taktischer Schachzug

Für die Firmenpatriarchen Wolfgang Porsche und Ferdinand Piëch ist die Affäre ebenso wie für ihren Arbeiterführer Uwe Hück glimpflich ausgegangen: Nach jahrelangen Ermittlungen verzichtet die Staatsanwaltschaft darauf, Anklage gegen sie zu erheben. Rechtliche Unsicherheiten spielen dabei eine Rolle. Sie drehen sich um die Frage: Muss ein Kontrollgremium einen Vorstand absetzen, der mutmaßlich Straftaten begeht? Juristen nennen dies eine Garantenpflicht.

Vor allem fanden sich aber keine Anhaltspunkte dafür, dass die Porsche-Aufseher im Jahr 2008 an den Dementis von angeblichen Plänen zur VW-Übernahme beteiligt waren, mit denen das Management den Kapitalmarkt belogen haben soll. Ob dieser Vorwurf gegen Wendelin Wiedeking und Holger Härter zutrifft, wird von Oktober an eine Wirtschaftsstrafkammer beleuchten. Dass die Richter diese Anklage ursprünglich nicht einmal zur Hauptverhandlung zulassen wollten, spricht allerdings Bände. Von dieser Beweiserhebung wird abhängen, ob der jetzt nachträglich ebenfalls angeklagte Ex-Kommunikationschef von Porsche mit einer Strafe wegen Marktmanipulation rechnen muss.

Mit der offiziellen Einstellung der Verfahren gegen die Aufseher haben die Ankläger jedenfalls einen taktischen Schachzug vollbracht. Denn in dem bevorstehenden Strafprozess können sie nun kaum noch die Aussage verweigern. Ausgeschlossen ist das zwar nicht, denn theoretisch könnten sie doch noch angeklagt werden, wenn sie sich im Zeugenstand selbst belasten sollten (anders als bei einem rechtskräftigen Freispruch  — oder sonstwie milden Urteil — kommt es bei einer Einstellung mangels Tatverdacht nach § 170 Absatz II der Strafprozessordnung nicht zu einem sogenannten Strafklageverbrauch). Aber sie müssten dann immerhin plausibel machen können, warum sie ein Auskunftsverweigerungsrecht haben sollten. Und das wäre sehr viel leichter der Fall gewesen, solange auch gegen sie selbst noch ermittelt wurde.