Das letzte Wort

Überflüssig

Nicht einmal die Hälfte der dazu verpflichteten Mittelständler hat einen Aufsichtsrat, in dem ein Drittel der Sitze den Arbeitnehmern gehört. Dieses Ergebnis einer seriösen (noch unveröffentlichten) Studie verblüfft, ist doch die “Drittelparität” für die meisten Unternehmen vorgeschrieben, die zwischen 501 und 2000 Beschäftigte haben. Bemerkenswert ist zudem, dass dadurch in vielen Fällen die “flexible” Frauenquote leerlaufen wird, die die große Koalition genau diesen Firmen vorgeschrieben hat.

Ein Grund dürfte sein, dass kaum echte Sanktionen drohen, wenn ein Unternehmen ein solches Kontrollorgan einfach nicht einrichtet. Doch sollte die Politik jetzt nicht auf die Idee kommen, strengere Strafen einzuführen. Vielmehr wäre dies ein guter Anlass, das sogenannte Drittelbeteiligungsgesetz abzuspecken. Dass selbst Enkelgesellschaften im Konzern ein eigenes Kontrollgremium brauchen, ist überzogen.

Mehr noch: Muss man Unternehmen dieser Größenordnung überhaupt einen Aufsichtsrat – ob mit oder ohne Beteiligung der Beschäftigten – vorschreiben? Meist handelt es sich dabei nämlich um eine GmbH. Und dort können und dürfen – anders als in einer Aktiengesellschaft – die Eigentümer alles selbst entscheiden.

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