Streik ist höhere Gewalt. Dieser alte Rechtsgrundsatz, dessen lästige Wahrheit Eltern aus dem Kitastreik und Postkunden vom Ausstand der Briefträger kennen, gilt auch für Unternehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht nun erstmals festgehalten.
Geklagt hatten Fluglinien, denen Tarifkonflikte von Flug- und Vorfeldlotsen in den Jahren 2009 und 2011 Umsatzeinbußen einbrockten. Kunden können also weder ihren Vertragspartner noch die Gewerkschaft auf Schadensersatz verklagen, wenn sie durch einen Ausstand Einbußen erleiden.
Die Koalitionsfreiheit wird zwar hierzulande manchmal zur heiligen Kuh erhoben – etwa wenn sogar das Bundesverfassungsgericht die Blockade von Supermarktkassen durch Sympathisanten mittels eines “Flashmobs” erlaubt. Doch in diesem Fall konnten und durften die Richter nicht anders entscheiden. Denn dass eine Arbeitsniederlegung nicht nur den Arbeitgeber, sondern auch dessen Geschäftspartner trifft, liegt in der Natur der Sache. Nur so lässt er sich schließlich unter Druck setzen. Hinzu kommt, dass der Tarifstreit in den beiden Fällen – verglichen etwa mit dem jüngst durchgestandenen Bahnstreik – glimpflich verlief. Dass ein paar Flugzeuge einige Stunden lang am Boden festsaßen und dass einige Passagiere ihre Flüge stornierten, kann die Tarifautonomie verkraften.
Höhere Gewalt...tiefere Gewalt...schadenersatzloses walten der Gewalten.
Das Universum konnte auch nur entstehen weil die Gravitation
im Moment der Urknallgefahr gestreikt hat?…oder hat sie gestreikt
damit der Urknall…? Wenn hohe Tiefengewalt auf tiefe Höhengewalt
im 0-Punkt trifft und sie den Balance-Moment (Ausgleich-Dialog) der
Gewalten verpassen…mit Absicht oder ohne…
dann kann es schadenersatzlos knallen…
dann muß im Fall des Universum-Gravitation-Knall die Dunkelheit
mit dem Licht, um neues ewiges Gleichgewicht bemüht?, oder
im ewigen Krieg der Gewalten?, leben…
Oberschicht…Mittelschicht…Unterschicht…
humane Einsichtschicht schützt vor Differenzgewalten?:=)