Das letzte Wort

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Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Fehlanreize

| 2 Lesermeinungen

Um Zuwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen zu bremsen, will die Koalition „Fehlanreize bereinigen“. Vor allem sollen Bargeldzahlungen weitgehend durch Sachleistungen ersetzt werden. Das ist vernünftig und geboten.

Von verfassungsrechtlichen Zweifeln sollte sich die Regierung nicht beirren lassen. Dass der gesetzliche Vorrang für die Ausgabe von Kleidung oder Lebensmitteln gegenüber der Zahlung von Taschengeld rechtmäßig ist, hat das Bundesverfassungsgericht 2012 festgestellt – verknüpft mit der Anmerkung, dass dies in der Praxis andersherum gehandhabt werde.

Allerdings erzwangen die Richter zugleich eine deutliche Heraufsetzung der Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das auch für andere Migrantengruppen gilt: Bei deren Festsetzung seien „migrationspolitische Erwägungen“ verboten. Schon im Januar 2014 warnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass daraufhin die Zahl der Zuwanderer vom Balkan drastisch gestiegen sei.

Doch ist es dem Parlament ausdrücklich nicht verwehrt, einen neuen Anlauf zu wagen – auch die Richter denken manchmal um. So haben sie die Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs auch erst gebilligt, nachdem sie zuvor zweimal entsprechende Gesetzesreformen verworfen hatten. Selbst Serbien hat Deutschland inzwischen gebeten, die Zuwendungen zu senken.


2 Lesermeinungen

  1. Zoernheim sagt:

    Es ist ganz einfach, man muss es nur wollen
    Natürlich sind Fehlanreize zu vermeiden. Die Grundsatzdebatte ist immer noch so einfach wie am ersten Tag, obwohl uns Politik, Wirtschaft und die Medien jeden Tag etwas anderes erzählen. Es gibt Asylanten und sonstige Flüchtlinge. Asylanten stellen einen Asylantrag, der wenn er anerkannt wird, zu einem Bleiberecht führt. Da die EU versagt, sollten wir eine Quote für D festlegen, die sich auch im EU Quotensystem ergeben hätte. Sonstige Flüchtlinge werden nach Einwanderungsrecht behandelt und ebenfalls nach Quote anerkannt, dabei spielt die Qualifikation die Hauptrolle. Beide Quoten können durch Verpflichtungen der Industrie, durch Verbände und durch die Kirchen (der Vatikan will auch zwei Flüchtlinge aufnehmen) erhöht werden. Wie man sieht, geht das auch ohne die EU, wenn deren Solidarität eben gleich Null ist.

  2. DerQuerulant sagt:

    Wirtschaftsflüchtlinge, wie harmlos das doch klingt.
    Was sind denn Wirtschaftsflüchtlinge?

    – Menschen die sich einen höheren Lebensstandard wünschen?
    – Menschen die in Armut leben?
    – Menschen die Hunger leiden?

    Spielt das denn überhaupt eine Rolle, aus welchen Gründen Menschen sich gezwungen sehen, zu flüchten? Was sagen denn die Menschenrechte oder Art. 1 GG dazu? Dort ist von Menschen in Not und der Würde des Menschen die Rede, unabhängig der Gründe der Not oder der Staatsangehörigkeit.

    Was ist davon zu halten, wenn einzig aufgrund der Zahl der Flüchtlinge plötzlich zwischen ihnen unterschieden wird? Wenn zeitgleich ein auf dem Nutzwert des Menschen basierendes Einwanderungsrecht geschaffen werden soll? Ist das nicht Selektion? Kommt uns das nicht irgendwie bekannt vor? Hat das noch etwas mit Menschenrechten, Ethik und Moral zu tun? Ist der Tod durch Armut und Hunger vielleicht weniger grausam als der durch Krieg? Sorry, aber Deutschland bewegt sich da auf sehr dünnem Eis, das kann nicht gutgehen.

    Was sind denn Fehlanreize?

    Ob sich Menschen in Not wohl wirklich davon abschrecken lassen, statt Geld nur Sachleistungen zu erhalten? Ich denke nicht. Vielmehr denke ich, daß der Verwaltungsaufwand deutlich teurer ist, als der Abschreckungseffekt. Kontraproduktiv ist so etwas.

    Überhaupt scheinen mir die Fehlanreize eher darin zu liegen, zu denken, in unserer globalisierten Welt ließen sich Menschen auf Dauer in Klassen einteilen. Wenn wir auf Kosten anderer leben, werden diese das auf Dauer nicht hinnehmen.

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