Das letzte Wort

Das letzte Wort

Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Hendrik Wieduwilt und Corinna Budras blicken auf Urteile und Ereignisse im Wirtschaftsrecht.

Übertriebener Jagdeifer

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Am 14. Verhandlungstag im Strafprozess gegen vier frühere und einen amtierenden Top-Manager der Deutschen Bank sah sich der Vorsitzende Richter am Dienstag genötigt, der Staatsanwaltschaft das kleine Einmaleins des Strafgesetzbuchs vorzutragen. “Täuschung, Irrtum und Schaden” seien unverzichtbare Tatbestandsmerkmale des Betrugs, sagte Peter Noll im Münchner Strafjustizgebäude. Jurastudenten lernen das im zweiten Semester. Und dass sogar noch ein weiteres Kriterium erfüllt sein muss: Der Schaden des Opfers muss exakt dem Vorteil des Täters entsprechen (im Juristendeutsch heißt das “Stoffgleichheit”).

Doch schon an den ersten drei Elementen deutete der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer so erhebliche Zweifel an, wie er dies überhaupt nur tun konnte, ohne sich eine Ablehnung wegen Befangenheit einzufangen. Die Szene ist symptomatisch für den Stand eines Prozesses, der nie hätte eröffnet werden dürfen – oder spätestens nach ein paar Tagen hätte beendet werden müssen. Die Hauptverhandlung hat keinerlei Beweise für den Vorwurf erbracht, die Manager hätten sich einst verschworen, um die Justiz anzulügen, weil sie eine Schadensersatzforderung des Medienunternehmers Leo Kirch abwehren wollten. Doch die Anklagevertreter fahren in ihren Rückzugsgefechten einen Beweisantrag nach dem nächsten auf und verschleppen den Urteilsspruch. Dabei hatte Noll schon vor Wochen – mit den nötigen einschränkenden Wortgirlanden umrankt – die Anklage als “mausetot” bezeichnet.

Vorangetrieben wurde das Verfahren von einer eifrigen Oberstaatsanwältin, die im Saal nicht das Bild vermittelt, das Staatsbürger von der Justiz und ihren Anklagevertretern erwarten dürfen. Immerhin geht es um ein Verfahren, das den Angeklagten viel Zeit, Geld, Freiheit und Berufschancen raubt. Mal setzt sie ein breites Grinsen auf, als einer von ihnen zum Auftakt seine Unschuld beteuerte, mal fährt sie den Verteidigern zickig über den Mund, sie sollten nicht “dazwischenquatschen”. Dann wieder mokiert sie sich darüber, dass deren Übersetzung eines englischsprachigen Vorstandsprotokolls nicht mal dem Wissensstand eines Zweitklässlers entspreche – glänzt aber auch selbst nicht mit ihrer Aussprache.

Besonders heikel: Während des Ermittlungsverfahrens hat die Oberstaatsanwältin der Bank angedroht, neben Jürgen Fitschen auch noch den Rest des amtierenden Vorstands zu Beschuldigten zu erklären, wenn sie in dem damals noch laufenden Milliardenprozess der Kirch-Erben nicht klein beigibt. Mit der Folge, dass das Kreditinstitut im letzten Moment seine erfolgversprechenden Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof zurückzog und den Klägern fast eine Milliarde Euro “Entschädigung” für ein Interview des Ex-Vorstandssprechers und Ex-Aufsichtsratschefs Rolf-Ernst Breuer zahlte. Eine solche Einflussnahme einer Anklagebehörde auf einen laufenden Zivilstreit ist anrüchig. Es gibt noch weitere Straftatbestände, die man im Jurastudium lernt: Nötigung, Erpressung und Verfolgung Unschuldiger gehören dazu. Was sagt die Opposition im Bayerischen Landtag zu einem solchen Übergriff?

Breuer und Fitschen, Josef Ackermann, Clemens Börsig und Tessen von Heydebreck werden aber noch eine Weile auf der Anklagebank schmoren müssen. Die Richter hatten eigentlich geglaubt, im September würden sie fertig – nun haben sie sicherheitshalber Termine bis Weihnachten festgelegt. Denn Beweisanträge abzulehnen ist heikel: Sollte der Bundesgerichtshof am Ende ein Haar in der Suppe finden, müsste der ganze Prozess von vorne aufgerollt werden.

Dabei spotten viele Ermittlungswünsche der Ankläger schon jetzt der Beschreibung. Da lassen sie eine Richterin vorladen, die bei der Razzia in der Deutschen Bank noch Staatsanwältin war und Fitschen vernommen hatte. Ihre Erinnerung reichte aber auch nicht weiter als das, was sie damals zu Protokoll gab – und ernsthafte Fragen hatten die Ankläger an sie ebenso wenig. Dasselbe galt für den Stenographen, der im Auftrag der Bank den Milliardenprozess vor dem Oberlandesgericht protokolliert hatte – und nun bloß versichern konnte, dass er seit 41 Jahren deutscher Meister in Kurzschrift ist und stets korrekt mitschreibt, was er gehört hat. Und weil eine der beiden Anglistikprofessorinnen, die vor Gericht jenes Vorstandsprotokoll begutachtet hatten, mittlerweile verstorben ist, soll eine neue Sachverständige gefunden werden.

Wirtschaftskriminelle kämen oft zu gut davon, hat soeben ein namhafter Strafverfolger aus Stuttgart zum Ende seiner Berufslaufbahn beklagt. Manches daran ist wahr: Manager und Unternehmer können sich besonders teure Verteidiger leisten. Wer hingegen Staatsanwalt wird, verdient deutlich weniger Geld und fühlt sich chronisch überlastet. Die lange Dauer vieler Ermittlungsverfahren ist dennoch für Beschuldigte unzumutbar. Und mittlerweile drängt sich der Eindruck auf, dass Strafverfolger nicht mehr vor prominenten Namen kuschen, sondern hier umgekehrt einen besonderen Jagdeifer entwickelt haben. Die drei Ankläger aus dem Deutsche-Bank-Prozess hätten jedenfalls all ihre Zeit besser für die Verfolgung echter Schwerverbrecher aufgewandt.


1 Lesermeinung

  1. RESONANZEN sagt:

    Übertriebener Jagdeifer und Einsichten.
    Das Geld, das man besitzt, ist das Mittel zur Freiheit, dasjenige, dem man nachjagt, das Mittel zur Knechtschaft.
    Jean-Jacques Rousseau

    Geld…Kapital…humane Vernunft…

    Wir unterschätzen das, was wir haben und überschätzen das, was wir sind.
    Marie von Ebner-Eschenbach

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