Das letzte Wort

Klagen kanalisieren

Sammelklagen in Amerika sind der nackte Horror. Die Schadensersatzsummen sind mitunter so exorbitant, dass unter dem Kampfgemetzel einschlägiger Anwaltskanzleien selbst solche Unternehmen einknicken, die sich zu Recht unschuldig fühlen. Pilotverfahren, die den einzelnen Betroffenen viel Mühe und Kostenrisiken sowie der Justiz viel Arbeit ersparen, können dagegen durchaus sinnvoll sein.

Das hat das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gezeigt, das der Bundestag vor genau zehn Jahren eingeführt hat, damit die Gerichte nicht an der Flut der Aktionärsklagen gegen die Deutsche Telekom ertrinken. Die Grundidee aus dem Bundesjustizministerium, Musterverfahren allen Verbrauchern zugänglich zu machen, hat daher Charme: Betroffene müssten nicht einmal mehr selbst klagen, sondern könnten sich bei einem Verbraucherverband in ein Register eintragen lassen, damit etwaige Ansprüche nicht verjähren. Auch die Brüsseler EU-Kommission bastelt an solchen Plänen. Auch Klagen von VW-Käufern ließen sich so kanalisieren.

Unerlässlich ist allerdings, alle Folterinstrumente des amerikanischen Rechts auszuschließen, damit Klagen nicht zum Vehikel der Erpressung werden können. Sie heißen: Strafschadensersatz durch Laienjurys, keine Erstattung der Anwaltskosten für unberechtigt Verklagte und Zwang zur Entblößung aller Firmeninterna, Erfolgshonorare für Anwälte.

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