Im Umgang mit Großkonzernen sind Staatsanwälte nicht zimperlich. Umso mehr wundert das behutsame Vorgehen der Braunschweiger Justiz im Fall VW.
Dass der Konzern die Abgastests seiner Dieselfahrzeuge manipuliert hat, hat er selbst zugegeben. Weil der Verdacht auf massenhaften Betrug an Autokäufern naheliegt, hat er auch gleich selbst eine Strafanzeige “gegen unbekannt” erstattet. Nun müssen die Fahnder nicht bewaffnet in Mannschaftsstärke anrücken, wie dies nicht nur die Deutsche Bank schon erleben durfte, um Dokumente zu beschlagnahmen und Vorstände gleich am mutmaßlichen Tatort zu verhören. Doch haben die Strafverfolger sichergestellt, dass in Wolfsburg keine Beweismittel verschwinden?
Das Bekenntnis des Autobauers zur Kooperation mit den Ermittlungsbehörden beißt sich mit dem Persilschein, den der Aufsichtsrat dem bisherigen Vorstandschef Winterkorn gleich am Anfang seiner eigenen Untersuchungen ausgestellt hat. Ebenso wie mit der Beförderung des langjährigen Finanzvorstands Hans Dieter Pötsch an die Spitze des Aufsichtsrats, der doch die Aufklärung voran treiben sollte.
Noch befremdlicher ist, dass die Anklagebehörde erst öffentlich mitteilt, sie ermittele auch gegen Winterkorn – und dann zurückrudert. Kneifen die weisungsgebundenen Staatsanwälte womöglich vor dem größten Arbeitgeber Niedersachsens, bei dem das Bundesland selbst Großaktionär ist?
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